Der studentische Hilfsfond unterstützt Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und des ISSK, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind. Über den Fonds können zinslose Darlehen oder Zuschüsse gewährt werden, um akute finanzielle Engpässe abzufedern und das Studium zu sichern.
Der Fonds wird aus dem Semesterbeitrag finanziert – jeder Studierende zahlt 2,75€ pro Semester ein. Die Vergabe erfolgt nach einer festgelegten Vergabeordnung und wird durch die Referent*innen des Arbeitsbereiches für Soziales des AStA verwaltet.
Neben dem studentischen Hilfsfond gibt es auch die Möglichkeit, einen Zuschuss zum oder eine Rückerstattung des Semestertickets zu beantragen. Die Bedingungen dafür findet ihr auf den jeweiligen Seiten.
Einen Antrag können stellen:
- Studierende der JGU Mainz und des ISSK
- bei unverschuldeter finanzieller Notlage, die nicht aus eigener Kraft behoben werden kann
Typische Gründe sind zum Beispiel:
- Schwierigkeiten bei der Zahlung von Miete, Krankenversicherung oder Semesterbeitrag
- Jobverlust oder plötzlicher Wegfall von Einkommen
- andere unvorhergesehene finanzielle Belastungen
Unverschuldet bedeutet: Die Notlage ist ohne eigenes Verschulden entstanden und aktuell nicht selbst lösbar.
Darlehen oder Zuschuss – was ist der Unterschied?
- Darlehen werden gewährt, wenn absehbar ist, dass der Betrag innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden kann.
- Zuschüsse werden gewährt, wenn eine Rückzahlung nicht realistisch ist. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden.
Wenn du unsicher bist, welche Form für dich infrage kommt, kannst du dich vorab beraten lassen.
Der Arbeitsbereich Soziales berät dich vertraulich:
- bei Unsicherheiten zur Antragstellung
- zur Einschätzung deiner Situation
- zu ergänzenden Unterstützungsangeboten
Für einen persönlichen Termin oder eine telefonische Beratung schreibe bitte eine E-Mail mit:
- deinen Kontaktdaten
- möglichen Zeitfenstern
Eine offene Sprechstunde wird in der vorlesungsfreien Zeit nicht angeboten.
Bearbeitungsdauer: Die Bearbeitungsdauer eines vollständigen Antrags dauert in der Regel ca. 10 Werktage.