Auf dieser Seite findest du alle Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets:
- Was „Rückerstattung“ eigentlich bedeutet
- Wer einen Anspruch hat – und wer nicht
- Welche Fristen gelten (wichtig: Ausschlussfristen)
- Wie die Antragstellung Schritt für Schritt funktioniert
Wichtig: Bitte lies diese Seite aufmerksam, bevor du einen Antrag stellst. Das spart dir Rückfragen – und uns Zeit in der Bearbeitung.
Für Inhaber*innen einer Wertmarke und ISSK-Studierende gelten gesonderte Regelungen. Diese findet ihr unter den folgenden Links.
Wichtige Verweise:
Bei einer Rückerstattung bekommst du den vollen Semesterticket-Beitragsanteil zurück (die genaue Höhe findest du unter den Infos zum Semesterticket).
Wichtig: Mit der Rückerstattung verlierst du auch die damit verbundenen Rechte und das Semesterticket – du musst dir für Fahrten im ÖPNV dann eigene Tickets kaufen.
Für die Rückerstattung gelten Ausschlussfristen. Das bedeutet: Wenn die Frist vorbei ist, verfällt ein möglicher Anspruch – auch dann, wenn du eigentlich die Voraussetzungen erfüllst.
1) Frist für den Antragseingang
- Die Antragsfrist beginnt in den meisten Fällen für das Sommersemester und für das Wintersemester am 01. September am 01. März.
- Für die meisten Rückerstattungsgründe muss der Antrag spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn im AStA eingegangen sein (in der Regel der 28.04. bzw. der 28.10. des jeweiligen Semesters).
- Für Landesticket Hessen gilt eine abweichende Frist: 2 Wochen nach Semesterbeginn (in der Regel der 14.04. bzw. der 14.10. des jeweiligen Semesters).
Ganz wichtig: Es zählt nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem der Antrag tatsächlich bei uns eingeht. Du erhältst eine Bestätigungsmail, wenn dies passiert ist.
Es reicht nicht, nur das Online-Formular auszufüllen.
2) Nachreichfristen für Unterlagen
Wenn Unterlagen nachgefordert werden, müssen sie bis zu folgenden Stichtagen nachgereicht werden:
- Sommersemester: bis 1. Juni
- Wintersemester: bis 1. Dezember
3) Sonderregel: Krankheit
Beim Rückerstattungsgrund Krankheit (und beim Zuschuss) können Anträge während des laufenden Semesters jederzeit gestellt werden (dafür gibt es ein ganzjährig verfügbares Online-Formular).
4) Wochenenden/Feiertage
Fällt das Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Fristende.
Du kannst den Semesterticket-Beitragsanteil nur aus den in der Härtefallordnung genannten Gründen zurückerstatten lassen. Die wichtigsten Gründe sind:
| Studienbedingter Auslandsaufenthalt | mind. 3 Monate außerhalb des Ticket-Gebiets (d.h. Deutschland) Gilt z. B. für Erasmus-Auslandssemester, PJ, Promotion oder Praktika außerhalb des Semesterticket-Geltungsbereichs – sofern studienbedingt. Bei Praktika wird häufig eine Bescheinigung des Prüfungsamts benötigt. Antragsgrund im Formular: Rückerstattung (Auslandsaufenthalt / PJ / Promotion / Praktikum) Benötigte Unterlagen: – unterschriebener Antrag amtlicher Beleg über den studienbedingten Aufenthalt außerhalb des Ticket-Gebiets mit Angabe der Dauer (mind. 3 Monate innerhalb eines Mainzer Semesterzeitraums) – ggf. Bescheinigung des Prüfungsamts (bei Praktikum) Frist: Antragseingang grundsätzlich bis 4 Wochen nach Semesterbeginn (Ausschlussfrist). |
| Urlaubssemester | Gilt, wenn ein Urlaubssemester beim Studierendenservice beantragt und bewilligt wurde. Antragsgrund im Formular: Rückerstattung (Urlaubssemester) Benötigte Unterlagen: – unterschriebener Antrag – große Studienbescheinigung, auf der die Beurlaubung vermerkt ist Frist: Antragseingang grundsätzlich bis 4 Wochen nach Semesterbeginn (Ausschlussfrist). |
| Zweithörerschaft / zwei Hochschulen | (Erstattung nur an einer der beiden Hochschulen möglich) Wenn du Zweithörer*in bist oder an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets eingeschrieben bist, kann eine Erstattung nur an einer Hochschule erfolgen. Antragsgrund im Formular: Rückerstattung (Zwei Hochschulen im Tarifgebiet) (bzw. entsprechende Auswahl im Formular) Benötigte Unterlagen: – unterschriebener Antrag – Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule oder Kooperationsvereinbarung (bei Zweithörerschaft) – Bestätigung der anderen Hochschule, dass dort noch keine Erstattung erfolgt ist und dort im laufenden Semester keine Erstattung akzeptiert wird Frist: Antragseingang grundsätzlich bis 4 Wochen nach Semesterbeginn (Ausschlussfrist). |
| Krankheit / Behinderung | (mind. 3 Monate keine Nutzung des ÖPNV möglich) Gilt, wenn du den ÖPNV im Semesterticket-Gebiet aufgrund von Krankheit oder Behinderung mindestens 3 Monate innerhalb eines Semesterzeitraums nicht nutzen konntest. Antragsgrund im Formular: Rückerstattung (Krankheit) Benötigte Unterlagen: – unterschriebener Antrag – ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die Nutzung über mindestens drei Monate nicht möglich war Frist: Anträge können während des laufenden Semesters jederzeit eingereicht werden (Ausschlussfrist gilt hier nicht in gleicher Form wie bei den Standardgründen; maßgeblich ist das laufende Semester). |
| Schwerbehinderung mit Beiblatt und Wertmarke | Wenn du Anspruch auf Beförderung nach SGB IX hast und Beiblatt + Wertmarke nachweisen kannst. Wichtig: Für diese Fälle ist das Autonome Referat für Behinderte und chronisch Kranke (ABeR) zuständig. Den Link dazu findet ihr oben unter dem Button „Rückerstattung für Inhaber*innen von Wertmarken“. |
| Landesticket Hessen | (Deutschland-Semesterticket nicht bezogen) Gilt, wenn du das Landesticket Hessen beziehst und nachweisen kannst, dass du das Deutschland-Semesterticket im laufenden Semester nicht bezogen hast. Antragsgrund im Formular: Rückerstattung (Landesticket Hessen) (bzw. Urlaubssemester; siehe unten) Benötigte Unterlagen: – unterschriebener Antrag – Nachweis Landesticket Hessen (gültig im Semesterticketzeitraum) – ggf. Hinweis am Antrag (handschriftlich oder Post-it), dass die Rückerstattung wegen Landesticket beantragt wird – es gibt aktuell kein eigenes Formular für diesen Grund Frist: Antragseingang bis 2 Wochen nach Semesterbeginn (Ausschlussfrist). |
| ISSK | (Erstsemester, weniger als 3 Monate eingeschrieben) Richtet sich an neue ISSK-Studierende, die nach dem normalen Semesterbeginn immatrikuliert wurden und im ersten Semester weniger als drei Monate eingeschrieben sind. Den Link dazu findet ihr oben unter dem Button „Rückerstattung für ISSK Studierende“. |
| Frühe Exmatrikulation | Frühe Exmatrikulation (Hinweis – anderer Prozess) Wenn du dich frühzeitig exmatrikulierst (z. B. bis 30.04 im Sommersemester bzw. 31.10 im Wintersemester), kann ggf. eine Rückerstattung des gesamten Semesterbeitrags über das Studierendensekretariat laufen – nicht über uns. |
Auch wenn es im Alltag naheliegend erscheint: Diese Gründe führen nicht zur Rückerstattung:
- Nicht-Nutzung / Nicht-Brauchen des Semestertickets generell (egal aus welchem Grund)
- Auslandsaufenthalt ohne Studienbezug
- Späte Immatrikulation oder frühe Exmatrikulation generell
Schritt 1: Online-Antrag erstellen
Der Antrag wird über ein Online-Formular erstellt.
Bitte achte darauf, dass deine Angaben korrekt sind – nachträglich ändern lässt sich der Antrag in der Regel nicht.
Hinweis: Auf manchen verlinkten Formularseiten können einzelne Angaben, insbesondere Fristen, veraltet sein. Maßgeblich ist immer die aktuelle Härtefallordnung. Außerdem gilt: Da das Ticket digital ist, muss kein „Ticket im Original“ beigefügt werden (siehe Hinweis unten).
Schritt 2: Antrag unterschreiben
Nach dem Online-Formular erhältst du eine PDF per E-Mail.
- Diese PDF musst du entweder digital oder ausgedruckt unterschreiben.
- Digitale Unterschriften (z.B. mittels Tablet) sind ausreichend, solange sie die gängigen Anforderungen erfüllen
Lege anschließend die passenden Unterlagen zu deinem Rückerstattungsgrund bei.
Schritt 3: Antrag einreichen
Der Antrag muss innerhalb der Frist bei uns eingehen – vorzugsweise per Post oder Fax.
Adresse (Post):
AStA Universität Mainz
Arbeitsbereich für Verkehr
Staudingerweg 21
55128 Mainz
Fax: +49 6131 371857 (Faxnummer des AStA Sekretariats)
Eher nicht möglich: Einreichung per E-Mail (Scan/Foto) – solche Anträge werden in der Regel nicht behandelt (wir müssen alles ausdrucken). Ausnahmen sind möglich, wenn du z.B. zu Beginn des Antragzeitraumes bereits im Ausland bist.
Die weitere Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail.
Seit dem Sommersemester 2022 ist das Semesterticket grundsätzlich digital. Mit Einführung des Deutschland-Semestertickets (Sommersemester 2024) gibt es zudem kein Papierticket als Ersatz mehr.
Früher musste bei Rückerstattung das Ticket im Original beigefügt werden. Das ist beim digitalen Ticket so nicht möglich oder nötig.
Du stellst den Antrag daher wie oben beschrieben – ein Ticket-Nachweis erübrigt sich und ist auch in Form eines Screenshots vom QR-Code nicht nötig.
Solltet ihr schon vor Beginn der Rückerstattungsphase im Ausland sein, könnt ihr eine Vertrauensperson mit der Durchführung der Rückerstattung bevollmächtigen.
Zur Vorbereitung eurer Rückerstattung während eures Auslandsaufenthalts empfehlen wir euch folgende Schritte:
Vor der Abreise und vor dem 1. März / 1. September:
- Sucht euch eine Kontaktperson, zu der auch eure Semesterunterlagen mit dem Studiticket geschickt werden – seien es Mitbewohner*innen in eurer WG, eure Eltern oder Freund*innen.
- Hinterlegt bei dieser Kontaktperson auch die Belege für den studienbezogenen Aufenthalt und am besten auch eine Vollmacht, dass diese Person den Antrag unterschreiben darf.
Diese Schritte sind notwendig, da wir einen unterschriebenen Antrag auf Rückerstattung benötigen. Alternativ könnt ihr auch den unterschriebenen Antrag per Post oder E-Mail schicken.
Sobald der Antrag von uns bearbeitet wurde, erhaltet ihr eine E-Mail mit dem Hinweis, dass euer Antrag gesichtet wurde und ggf. Unterlagen fehlen. An dieser E-Mail hängt dann ggf. ein Nachreichungsformular als PDF-Datei.
Nachdem ihr die E-Mail mit dem Nachreichungsformular erhalten habt:
- Leitet diese E-Mail an eure Kontaktperson weiter.
- Die Kontaktperson schickt das ausgedruckte Nachreichungsformular mit den Belegen an uns.
Durch das Nachreichungsformular wird gewährleistet, dass wir euer Semesterticket und eure Belege schnell eurem Antrag zuordnen können.
Wenn du dich nach dem offiziellen Stichtag der Universität immatrikuliert hast, weil du im ersten Semester am ISSK bist (und daher weniger als drei Monate im Semester eingeschrieben), gelten besondere Regelungen. Diese findest du hier:
Die Rückerstattung des Semestertickets erfolgt auf Grundlage der Ordnung der Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Rückerstattung der Beitragsanteile der Verkehrsbetriebe des AStA-Semestertickets in Härtefällen.
Diese findet ihr hier: