Auf dieser Seite findest du alle Informationen zum Zuschuss zum Semesterticket:

  • Was „Zuschuss“ bedeutet (und was nicht)
  • Für wen das Angebot gedacht ist
  • Welche Voraussetzungen gelten (inkl. Berechnung)
  • Wie du den Antrag stellst und welche Unterlagen nötig sind

Wichtige Verweise:

Zuerst erstellst du online deinen Antrag. Dort generiert sich eine PDF-Datei. Diese musst du ausdrucken und händisch unterschreiben. Eine digitale Unterschrift (z.B. das Einfügen einer eingescannten Unterschrift oder das Unterschreiben auf einem Tablet) reichen nicht aus. Anschließend schickst du den unterschriebenen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen per post oder per Fax uns zu.

Anträge für ein bestimmtes Semester kannst du im gesamten Semester stellen. Das bedeutet:

  • Wintersemester: 01. Oktober bis 31. März
  • Sommersemester: 01. April bis 30. September

Entscheidend ist dabei das Datum, an dem der Antrag bei uns eingeht.

Die Antragsfrist ist nicht verlängerbar. Ein Antrag für ein bestimmtes Semester muss zwingend in dem jeweiligen Semester bei uns eingehen.

Beim Zuschuss bekommst du bis zu den vollen Semesterticket-Beitragsanteil erstattet (die genaue Höhe findest du unter den Infos zum Deutschland-Semesterticket).

Der entscheidende Unterschied zur Rückerstattung:

  • Beim Zuschuss wird das Semesterticket nicht entwertet. Du behältst also die Nutzungsberechtigung und kannst den ÖPNV weiter nutzen.
  • Der Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Studierende, denen das Bezahlen des Semesterticket-Anteils aufgrund ihrer längerfristigen finanziellen Lage schwerfällt.

Der Zuschuss richtet sich an Studierende, deren langfristige finanzielle Situation es erschwert, den Semesterbeitrag (insbesondere den Semesterticket-Anteil) zu stemmen.

Wichtig dabei:

  • Bezuschusst wird nur der Semesterticket-Anteil – nicht der gesamte Semesterbeitrag.
  • Wenn du darüber hinaus akute Unterstützung brauchst, bieten wir auch weitere finanzielle Hilfe an.

Grundlage ist die Härtefallordnung (Zuschuss-Regelung). Vereinfacht gilt:

Du kannst einen Zuschuss erhalten, wenn

  1. Einkommensprüfung (letzte 3 Monate):
    Deine durchschnittlichen monatlichen Einnahmen der letzten 3 Monate minus anrechenbare Miete (derzeit max. 553,20 €) minus anrechenbare Kranken- und Pflegeversicherung unter der Bemessungsgrenze liegt (derzeit 563,00 €, orientiert am Bürgergeld).
  2. Vermögensgrenze:
    Dein liquides Vermögen darf im Bemessungszeitraum 5.000,00 € nicht überschreiten.
    Sperrkonten (z. B. für Aufenthaltstitel) oder Mittel zur Füllung solcher Konten können hiervon ausgenommen sein.

Sonderregeln:

  • Für Kinder erhöhen sich Bemessungsgrenze und maximal anrechenbare Miete (Details siehe unten).
  • Bei Ehe / Lebenspartnerschaft erfolgt eine gemeinsame Betrachtung (Details siehe unten).

Schritt 1: Online-Antrag erstellen

Der Zuschuss wird grundsätzlich über ein Online-Formular beantragt. Du kannst den Antrag jederzeit innerhalb des laufenden Semesters stellen. Es gelten die offiziellen Semesterzeiträume:

  • Sommersemester: 01. April bis 30. September
  • Wintersemester: 01. Oktober bis 31. März

Wichtig:

  • Pro Semester kann nur ein Antrag für das laufende Semester bewilligt werden.
  • Zwischen zwei Anträgen (auch semesterübergreifend) müssen mindestens drei Monate liegen.

Hinweis: Auf einzelnen Formularseiten können Angaben (z. B. Bemessungsgrenzen) veraltet sein. Im Zweifel gilt immer die aktuelle Härtefallordnung. Da das Semesterticket digital ist, muss kein Ticket mitgeschickt werden.

Schritt 2: Antrag unterschreiben & einreichen (Post oder Fax)

Nach dem Online-Formular erhältst du einen Antrag als PDF. Dieser muss unterzeichnet und mit den Unterlagen an den Arbeitsbereich Verkehr eingereicht werden.

Wichtig: Der Antrag muss im Original und händisch unterschrieben bei uns eingehen. Eine digitale Unterschrift ist nicht ausreichend.

Einreichung:

  • per Post oder per Fax
  • Es zählt der Tag, an dem der Antrag bei uns eingeht (Post/Fax).
  • Die weitere Kommunikation erfolgt über E-Mail.

Adresse (Post):
AStA Universität Mainz
Arbeitsbereich für Verkehr
Staudingerweg 21
55128 Mainz

Fax: +49 6131 371857 (Faxnummer des AStA Sekretariats)

Dem Antrag müssen (in der Regel in Kopie) beigefügt werden:

  • Mietvertrag (nur wenn Miete gezahlt wird und eingerechnet werden soll)
  • Kontoauszüge ab 3 Monate vor Antragseingang (alle relevanten Konten)
    (Wichtig: Bemessungszeitraum = die 3 Monate vor dem Tag, an dem der Antrag bei uns eingeht – nicht der Tag, an dem du online ausfüllst.)
  • Nachweis Kranken- und Pflegeversicherung (nur wenn gezahlt und eingerechnet werden soll)
  • Studienbescheinigung

Du kannst Unterlagen auch als Originale postalisch einreichen. Wenn du sie zurückhaben möchtest, lege bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Wir schauen uns die 3 Monate vor Antragseingang an. Das Datum des Antragseingangs (Post/Fax) ist das Datum der Antragstellung.

Aus den Kontoauszügen ermitteln wir:

Einnahmen

In den meisten Fällen werden sämtliche Geldeingänge als Einnahmen gewertet.

Ausgaben

Für die Berechnung werden berücksichtigt:

  • Miete (maximal anrechenbar: derzeit 553,20 €)
  • Kranken- und Pflegeversicherung (wenn tatsächlich gezahlt und nachgewiesen)

Andere monatliche Ausgaben werden nicht zusätzlich berücksichtigt. Die Bemessungsgrenze soll alle sonstigen Lebenshaltungskosten abdecken.

Ergebnis

Wir rechnen: Ø Einnahmen – Ø Ausgaben

Wenn dieser Wert unter der Bemessungsgrenze liegt (derzeit 563,00 €), kann der Zuschuss bewilligt werden.

Für unterhaltspflichtige Kinder gelten Erhöhungen:

  • Pro Kind erhöht sich die Bemessungsgrenze um 50 %
    (derzeit + 281,50 € pro Kind)
  • Pro Kind erhöht sich die maximal anrechenbare Miete um 300,00 €

Eheleute und verpartnerte Personen werden gemeinsam betrachtet. Das bedeutet:

  • Wir benötigen in der Regel auch die relevanten Unterlagen/Kontoauszüge der Partnerperson.
  • Die Bemessungsgrenze verdoppelt sich.

Im Bemessungszeitraum darf das verfügbare Vermögen 5.000,00 € nicht überschreiten.

Ausnahmen können gelten für:

  • Sperrkonten, die der Aufenthaltsgenehmigung dienen
  • oder Mittel, die nachweislich zur Füllung solcher Sperrkonten bestimmt sind

Der Zuschuss zum Semesterticket erfolgt auf Grundlage der Ordnung der Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Rückerstattung der Beitragsanteile der Verkehrsbetriebe des AStA-Semestertickets in Härtefällen.

Diese findet ihr hier: