Auf dieser Seite findest du alle Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets für ISSK Studierende:

  • Was „Rückerstattung“ bedeutet
  • Wer einen Anspruch hat – und wer nicht
  • Welche Fristen gelten (wichtig: Ausschlussfristen)
  • Wie die Antragstellung Schritt für Schritt funktioniert

Wichtig: Bitte lies diese Seite aufmerksam, bevor du einen Antrag stellst. Das spart dir Rückfragen – und uns Zeit in der Bearbeitung.

Sofern du kein*e ISSK Studierende*r bist, gelten ggf. andere Regelungen für dich. Diese findest du unter folgenden Links.

Wichtige Verweise:

Bei einer Rückerstattung bekommst du den vollen Semesterticket-Beitragsanteil zurück (die genaue Höhe findest du unter den Infos zum Semesterticket). Dies ist möglich, wenn du dich im ersten Semester am ISSK befindest.

Wichtig: Mit der Rückerstattung verlierst du auch die damit verbundenen Rechte – du musst dir für Fahrten im ÖPNV dann eigene Tickets kaufen.

Für die Rückerstattung gelten Ausschlussfristen. Das bedeutet: Wenn die Frist vorbei ist, verfällt ein möglicher Anspruch – auch dann, wenn du eigentlich die Voraussetzungen erfüllst.

WICHTIG: Es reicht nicht aus, innerhalb des Antragszeitraums online das Formular auszufüllen. Der Antrag muss in dieser Zeit beim ISSK eingegangen sein! Es reicht daher auch nicht aus, den Antrag am letzten Tag im Antragszeitraum zur Post zu bringen, weil der Antrag so nicht mehr rechtzeitig ankommen wird. Es zählt nicht der Poststempel, sondern wann der Antrag beim ISSK eingeht.

Allgemein sind die Antragszeiträume wie folgt

Sommersemester

  • Start: Beginn der Vorlesungszeit des Frühhalbjahres
  • Ende: 30 Tage nach Beginn der Vorlesungszeit des Frühhalbjahres

Wintersemester

  • Start: Beginn der Vorlesungszeit des Herbsthalbjahres
  • Ende: 30 Tage nach Beginn der Vorlesungszeit des Herbsthalbjahres

Schritt 1: Online-Antrag erstellen

Der Antrag wird über ein Online-Formular erstellt.
Bitte achte darauf, dass deine Angaben korrekt sind – nachträglich ändern lässt sich der Antrag in der Regel nicht.

Schritt 2: Antrag ausdrucken & original unterschreiben

Nach dem Online-Formular erhältst du eine PDF per E-Mail.

  • Diese PDF musst du ausdrucken und handschriftlich im Original unterschreiben.
  • Digitale Unterschriften (Tablet/Scan/Unterschrift einfügen) reichen nicht und werden nicht bearbeitet.

Lege anschließend die passenden Unterlagen zu deinem Rückerstattungsgrund bei.

Schritt 3: Antrag beim ISSK einreichen (Post oder Fax)

Der Antrag muss innerhalb der Frist beim ISSK eingehen – per Post oder Fax.

Adresse (Post):
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
ISSK
55099 Mainz
Deutschland

Fax: +49 6131 39 57400

Nicht möglich: Einreichung per E-Mail (Scan/Foto) – solche Anträge werden nicht behandelt.

Der Antrag kann auch persönlich zu den Öffnungszeiten des ISSK bei Frau Hahne abgegeben werden (die Öffnungszeiten sind in der Regel an dienstags, mittwochs und freitags vormittags, können jedoch variieren). Die entsprechende Adresse lautet:

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Binger Str. 14-16
Raum 02-302
D-55122 Mainz

Was passiert jetzt?

Du erhältst eine Nachricht an deine studentische E-Mail-Adresse vom ISSK, wenn dein Antrag und ggf. weitere Unterlagen eingegangen sind. Das ISSK sammelt dann alle Anträge von ISSK-Studierenden im ersten Semester. Am Ende des Antragszeitraums übergibt das ISSK alle Anträge (mit Semesterticket, sofern es beim ISSK war) an uns. Wir werden dann die Anträge bearbeiten.

Rechne mit ca. drei bis vier Monaten ab dem Tag, an dem wir vom ISSK die Anträge gesammelt erhalten. So lange werden wir in etwa benötigen, um deinen Antrag zu bearbeiten. Zur selben Zeit kommen noch viele Anträge anderer Studierender der Universität Mainz bei uns an. Wir bitten dich daher um Geduld. Das bedeutet auch, dass du nicht damit rechnen solltest, den nächsten Semesterbeitrag teilweise mit der Rückerstattung des ersten Semestertickets bezahlen zu können.

Bitte siehe daher auch von Nachfragen bzgl. des Stands deines Antrags ab. Da solche Nachfragen Zeit kosten, die wir in die Bearbeitung von Anträgen stecken können, werden wir sie nicht beantworten