Auf dieser Seite findest du alle Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets für ISSK-Studierende:
- Was „Rückerstattung“ bedeutet
- Wer einen Anspruch hat – und wer nicht
- Welche Fristen gelten (wichtig: Ausschlussfristen)
- Wie die Antragstellung Schritt für Schritt funktioniert
Wichtig: Bitte lies diese Seite aufmerksam, bevor du einen Antrag stellst. Das spart dir Rückfragen – und uns Zeit in der Bearbeitung.
Sofern du kein*e ISSK-Studierende*r bist, gelten ggf. andere Regelungen für dich. Diese findest du unter den folgenden Links.
Wichtige Verweise:
Bei einer Rückerstattung bekommst du den vollen Semesterticket-Beitragsanteil zurück (die genaue Höhe findest du unter den Infos zum Semesterticket). Dies ist möglich, wenn du dich im ersten Semester am ISSK befindest.
Wichtig: Mit der Rückerstattung verlierst du auch die damit verbundenen Rechte – du musst dir für Fahrten im ÖPNV dann eigene Tickets kaufen.
Diese Rückerstattung richtet sich an die Studierenden, die ihr erstes Semester im Vorbereitungskurs am ISSK besuchen. Da dieses versetzt zum normalen JGU-Semester beginnt, zahlen die ISSK-Erstsemester den gesamten Semesterbeitrag, obwohl sie nur für ca. zwei Monate eingeschrieben sind.
Daher ist die Rückerstattung des Ticketanteils in diesem ersten Semester möglich. In späteren Semestern kann sie nicht (wieder) beantragt werden, da die ISSK-Studierenden in diesen dauerhaft eingeschrieben sind. Sollte in späteren Semestern finanzielle Hilfe benötigt werden, empfehlen wir einen Zuschussantrag oder einen Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Arbeitsbereich für Soziales zu stellen.
Für die Rückerstattung gelten Ausschlussfristen. Das bedeutet: Wenn die Frist vorbei ist, verfällt ein möglicher Anspruch – auch dann, wenn du eigentlich die Voraussetzungen erfüllst.
WICHTIG: Es reicht nicht aus, innerhalb des Antragszeitraums online das Formular auszufüllen. Der Antrag muss in dieser Zeit beim ISSK eingegangen sein! Es reicht daher auch nicht aus, den Antrag am letzten Tag im Antragszeitraum zur Post zu bringen, weil der Antrag so nicht mehr rechtzeitig ankommen wird. Es zählt nicht der Poststempel, sondern wann der Antrag beim ISSK eingeht.
Allgemein sind die Antragszeiträume wie folgt:
Sommersemester
- Start: Beginn der Vorlesungszeit des Frühhalbjahres
- Ende: 30 Tage nach Beginn der Vorlesungszeit des Frühhalbjahres
Wintersemester
- Start: Beginn der Vorlesungszeit des Herbsthalbjahres
- Ende: 30 Tage nach Beginn der Vorlesungszeit des Herbsthalbjahres
Schritt 1: Online-Antrag erstellen
Der Antrag wird über ein Online-Formular erstellt.
Bitte achte darauf, dass deine Angaben korrekt sind – nachträglich ändern lässt sich der Antrag in der Regel nicht.
Benutze bitte außerdem bei der Antragstellung, wenn möglich, deine Studierendenmail (@students.uni-mainz.de).
Schritt 2: Antrag unterschreiben
Nach dem Online-Formular erhältst du eine PDF per E-Mail.
- Diese PDF musst du an der entsprechenden Stelle unterschreiben – entweder digital oder ausgedruckt.
- Für digitale Unterschriften gelten die gängigen Erfordernisse.
Lege anschließend die passenden Unterlagen zu deinem Rückerstattungsgrund bei – beim ISSK-Antrag braucht es für gewöhnlich keine, außer dem Antrag selbst.
Schritt 3: Antrag beim ISSK einreichen (Post oder Fax)
Der Antrag muss innerhalb der Frist beim ISSK eingehen – per Post oder Fax.
Adresse (Post):
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
ISSK
55099 Mainz
Deutschland
Fax: +49 6131 39 57400
In Einzelfällen möglich: Einreichung per E-Mail (Scan/Foto) – solche Anträge werden nur nach Absprache angenommen.
Der Antrag kann auch persönlich zu den Öffnungszeiten des ISSK bei Frau Hahne abgegeben werden (die Öffnungszeiten sind in der Regel an dienstags, mittwochs und freitags vormittags, können jedoch variieren). Die entsprechende Adresse lautet:
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Binger Str. 14-16
Raum 02-302
D-55122 Mainz
Was passiert jetzt?
Du erhältst eine Nachricht an deine studentische E-Mail-Adresse vom ISSK, wenn dein Antrag und ggf. weitere Unterlagen eingegangen sind. Das ISSK sammelt dann alle Anträge von ISSK-Studierenden im ersten Semester. Am Ende des Antragszeitraums übergibt das ISSK alle Anträge (mit Semesterticket, sofern es beim ISSK war) an uns. Wir werden dann die Anträge bearbeiten.
Rechne mit ca. drei Monaten ab dem Tag, an dem wir vom ISSK die Anträge gesammelt erhalten. So lange werden wir in etwa benötigen, um deinen Antrag zu bearbeiten. Zur selben Zeit kommen noch viele Anträge anderer Studierender der Universität Mainz bei uns an. Wir bitten dich daher um Geduld. Das bedeutet auch, dass du nicht damit rechnen solltest, den nächsten Semesterbeitrag teilweise mit der Rückerstattung des ersten Semestertickets bezahlen zu können.
Bitte siehe daher auch von Nachfragen bzgl. des Stands deines Antrags ab. Da solche Nachfragen Zeit kosten, die wir in die Bearbeitung von Anträgen stecken können, werden wir sie nicht beantworten