Auf dieser Seite findest du alle Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets:
- Was „Rückerstattung“ bedeutet
- Wer einen Anspruch hat – und wer nicht
- Welche Fristen gelten (wichtig: Ausschlussfristen)
- Wie die Antragstellung Schritt für Schritt funktioniert
Wichtig: Bitte lies diese Seite aufmerksam, bevor du einen Antrag stellst. Das spart dir Rückfragen – und uns Zeit in der Bearbeitung.
Für Inhaber*innen einer Wertmarke und ISSK Studierende gelten gesonderte Regelungen. Diese findet ihr unter den folgenden Links.
Wichtige Verweise:
Bei einer Rückerstattung bekommst du den vollen Semesterticket-Beitragsanteil zurück (die genaue Höhe findest du unter den Infos zum Semesterticket).
Wichtig: Mit der Rückerstattung verlierst du auch die damit verbundenen Rechte – du musst dir für Fahrten im ÖPNV dann eigene Tickets kaufen.
Für die Rückerstattung gelten Ausschlussfristen. Das bedeutet: Wenn die Frist vorbei ist, verfällt ein möglicher Anspruch – auch dann, wenn du eigentlich die Voraussetzungen erfüllst.
1) Frist für den Antragseingang
- Für die meisten Rückerstattungsgründe muss der Antrag spätestens 4 Wochen nach Semesterbeginn im AStA eingegangen sein (in der Regel der 28.04. bzw. der 28.10. des jeweiligen Semesters).
- Für Landesticket Hessen gilt eine abweichende Frist: 2 Wochen nach Semesterbeginn (in der Regel der 14.04. bzw. der 14.10. des jeweiligen Semesters).
Ganz wichtig: Es zählt nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem der Antrag bei uns eingeht (Post oder Fax).
Es reicht nicht, nur das Online-Formular auszufüllen.
2) Nachreichfristen für Unterlagen
Wenn Unterlagen nachgefordert werden, müssen sie bis zu folgenden Stichtagen nachgereicht werden:
- Sommersemester: bis 1. Juni
- Wintersemester: bis 1. Dezember
3) Sonderregel: Krankheit
Beim Rückerstattungsgrund Krankheit (und beim Zuschuss) können Anträge während des laufenden Semesters jederzeit gestellt werden (dafür gibt es ein ganzjährig verfügbares Online-Formular).
4) Wochenenden/Feiertage
Fällt das Fristende auf Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Fristende.
Du kannst den Semesterticket-Beitragsanteil nur aus den in der Härtefallordnung genannten Gründen zurückerstatten lassen. Die wichtigsten Gründe sind:
mind. 3 Monate außerhalb des Ticket-Gebiets
Gilt z. B. für Erasmus-Auslandssemester, PJ, Promotion oder Praktika außerhalb des Semesterticket-Geltungsbereichs – sofern studienbedingt. Bei Praktika wird häufig eine Bescheinigung des Prüfungsamts benötigt.
Antragsgrund im Formular: Rückerstattung (Auslandsaufenthalt / PJ / Promotion / Praktikum)
Benötigte Unterlagen:
- ausgedruckter Antrag, handschriftlich unterschrieben (Original)
- amtlicher Beleg über den studienbedingten Aufenthalt außerhalb des Ticket-Gebiets mit Dauerangabe (mind. 3 Monate innerhalb eines Semesterzeitraums)
- ggf. Bescheinigung des Prüfungsamts (bei Praktikum)
Frist: Antragseingang grundsätzlich bis 4 Wochen nach Semesterbeginn (Ausschlussfrist).
Gilt, wenn ein Urlaubssemester beim Studierendenservice beantragt und bewilligt wurde.
Antragsgrund im Formular: Rückerstattung (Urlaubssemester)
Benötigte Unterlagen:
- ausgedruckter Antrag, handschriftlich unterschrieben (Original)
- große Studienbescheinigung (Original), auf der die Beurlaubung vermerkt ist
Frist: Antragseingang grundsätzlich bis 4 Wochen nach Semesterbeginn (Ausschlussfrist).
(Erstattung nur an einer Hochschule)
Wenn du Zweithörer*in bist oder an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets eingeschrieben bist, kann eine Erstattung nur an einer Hochschule erfolgen.
Antragsgrund im Formular: Rückerstattung (Zwei Hochschulen im Tarifgebiet) (bzw. entsprechende Auswahl im Formular)
Benötigte Unterlagen:
- ausgedruckter Antrag, handschriftlich unterschrieben (Original)
- Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule oder Kooperationsvereinbarung (bei Zweithörerschaft)
- Bestätigung der anderen Hochschule, dass
- dort noch keine Erstattung erfolgt ist und
- dort im laufenden Semester keine Erstattung akzeptiert wird
Frist: Antragseingang grundsätzlich bis 4 Wochen nach Semesterbeginn (Ausschlussfrist).
(mind. 3 Monate keine Nutzung möglich)
Gilt, wenn du den ÖPNV im Semesterticket-Gebiet aufgrund von Krankheit oder Behinderung mindestens 3 Monate innerhalb eines Semesterzeitraums nicht nutzen konntest.
Antragsgrund im Formular: Rückerstattung (Krankheit)
Benötigte Unterlagen:
- ausgedruckter Antrag, handschriftlich unterschrieben (Original)
- ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass die Nutzung über mindestens drei Monate nicht möglich war
Frist: Anträge können während des laufenden Semesters jederzeit eingereicht werden (Ausschlussfrist gilt hier nicht in gleicher Form wie bei den Standardgründen; maßgeblich ist das laufende Semester).
Wenn du Anspruch auf Beförderung nach SGB IX hast und Beiblatt + Wertmarke nachweisen kannst.
Wichtig: Für diese Fälle ist das Autonome Referat für Behinderte und chronisch Kranke (ABeR) zuständig. Den Link dazu findet ihr oben unter dem Button „Rückerstattung für Inhaber*innen von Wertmarken“.
(Deutschland-Semesterticket nicht bezogen)
Gilt, wenn du das Landesticket Hessen beziehst und nachweisen kannst, dass du das Deutschland-Semesterticket im laufenden Semester nicht bezogen hast.
Antragsgrund im Formular: Rückerstattung (Landesticket Hessen) (bzw. entsprechende Auswahl; ggf. Hinweis im Antrag)
Benötigte Unterlagen:
- ausgedruckter Antrag, handschriftlich unterschrieben (Original)
- Nachweis Landesticket Hessen (gültig im Semesterticketzeitraum)
- ggf. Hinweis am Antrag (handschriftlich oder Post-it), dass Rückerstattung wegen Landesticket beantragt wird
Frist: Antragseingang bis 2 Wochen nach Semesterbeginn (Ausschlussfrist).
Praxis-Hinweis: Da das Deutschland-Semesterticket ggf. vorab entwertet werden muss, bitte so früh wie möglich kümmern.
(Erstsemester, weniger als 3 Monate eingeschrieben)
Richtet sich an neue ISSK-Studierende, die nach dem Stichtag immatrikuliert wurden und im Semester weniger als drei Monate eingeschrieben sind. Den Link dazu findet ihr oben unter dem Button „Rückerstattung für ISSK Studierende“.
Frühe Exmatrikulation (Hinweis – anderer Prozess)
Wenn du dich frühzeitig exmatrikulierst (z. B. bis 30.04 im Sommersemester bzw. 31.10 im Wintersemester), kann ggf. eine Rückerstattung des gesamten Semesterbeitrags über das Studierendensekretariat laufen.
Auch wenn es im Alltag naheliegend erscheint: Diese Gründe führen nicht zur Rückerstattung:
- Nicht-Nutzung / Nicht-Brauchen des Semestertickets (egal aus welchem Grund)
- Auslandsaufenthalt ohne Studienbezug
Schritt 1: Online-Antrag erstellen
Der Antrag wird über ein Online-Formular erstellt.
Bitte achte darauf, dass deine Angaben korrekt sind – nachträglich ändern lässt sich der Antrag in der Regel nicht.
Hinweis: Auf manchen verlinkten Formularseiten können einzelne Angaben veraltet sein. Maßgeblich ist immer die aktuelle Härtefallordnung. Außerdem gilt: Da das Ticket digital ist, muss kein „Ticket im Original“ beigefügt werden (siehe Hinweis unten).
Schritt 2: Antrag ausdrucken & original unterschreiben
Nach dem Online-Formular erhältst du eine PDF per E-Mail.
- Diese PDF musst du ausdrucken und handschriftlich im Original unterschreiben.
- Digitale Unterschriften (Tablet/Scan/Unterschrift einfügen) reichen nicht und werden nicht bearbeitet.
Lege anschließend die passenden Unterlagen zu deinem Rückerstattungsgrund bei.
Schritt 3: Antrag einreichen (Post oder Fax)
Der Antrag muss innerhalb der Frist bei uns eingehen – per Post oder Fax.
Adresse (Post):
AStA Universität Mainz
Arbeitsbereich für Verkehr
Staudingerweg 21
55128 Mainz
Fax: +49 6131 371857 (Faxnummer des AStA Sekretariats)
Nicht möglich: Einreichung per E-Mail (Scan/Foto) – solche Anträge werden nicht behandelt.
Die weitere Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail.
Seit dem Sommersemester 2022 ist das Semesterticket grundsätzlich digital. Mit Einführung des Deutschland-Semestertickets (Sommersemester 2024) gibt es zudem kein Papierticket als Ersatz mehr.
Früher musste bei Rückerstattung das Ticket im Original beigefügt werden. Das ist beim digitalen Ticket so nicht möglich.
Du stellst den Antrag daher wie beschrieben – ein Ticket-Nachweis wird in diesen Fällen entsprechend gehandhabt.
Solltet ihr schon vor Beginn der Rückerstattungsphase im Ausland sein, könnt ihr eine Vertrauensperson mit der Durchführung der Rückerstattung bevollmächtigen.
Zur Vorbereitung eurer Rückerstattung während eures Auslandsaufenthalts empfehlen wir euch folgende Schritte:
Vor der Abreise und vor dem 1. März / 1. September:
- Sucht euch eine Kontaktperson, zu der auch eure Semesterunterlagen mit dem Studiticket geschickt werden – seien es Mitbewohner*innen in eurer WG, eure Eltern oder Freund*innen.
- Hinterlegt bei dieser Kontaktperson auch die Belege für den studienbezogenen Aufenthalt und am besten auch eine Vollmacht, dass diese Person den Antrag unterschreiben darf.
Diese Schritte sind notwendig, da wir einen original unterschriebenen Antrag auf Rückerstattung benötigen. Alternativ könnt ihr auch den unterschriebenen Antrag per Post schicken. Wahrscheinlich kostet das aber mehr Porto und dauert lange.
Sobald der Antrag von uns bearbeitet wurde, erhaltet ihr eine E-Mail mit dem Hinweis, dass euer Antrag gesichtet wurde und ggf. Unterlagen fehlen. An dieser E-Mail hängt dann ggf. ein Nachreichungsformular als PDF-Datei.
Nachdem ihr die E-Mail mit dem Nachreichungsformular erhalten habt:
- Leitet diese E-Mail an eure Kontaktperson weiter.
- Die Kontaktperson druckt das Nachreichungsformular aus.
- Die Kontaktperson schickt das ausgedruckte Nachreichungsformular mit den Belegen und dem Semesterticket, das bei ihr hinterlegt wurde, per Post an uns.
Durch das Nachreichungsformular wird gewährleistet, dass wir euer Semesterticket und eure Belege schnell eurem Antrag zuordnen können.
Wenn du dich nach dem offiziellen Stichtag der Universität immatrikuliert hast und im ersten Semester am ISSK bist (und daher weniger als drei Monate im Semester eingeschrieben), gelten besondere Regelungen.
Die Rückerstattung des Semestertickets erfolgt auf Grundlage der Ordnung der Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Rückerstattung der Beitragsanteile der Verkehrsbetriebe des AStA-Semestertickets in Härtefällen.
Diese findet ihr hier: