Zur Novellierung des Rheinland-Pfälzischen Hochschulgesetzes: Guter Ansatz, Wenig Substanz

Im Juni dieses Jahres wurde dem Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) vom Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) ein Entwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes vorgelegt.

„Kleine Änderungen gab es immer wieder, die letzte großeNovellierung ist aber schon knapp neun Jahre her“, erklärt Jannik Volk, Referent für Hochschulpolitik des AStA der JGU. Aus Sicht der Studierenden enthält dieser Entwurf einige erfreuliche Neuerungen: Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Gleichstellung werden in den Fokus genommen. In der 100-seitigen Stellungnahme hat der AStA jedoch auch einige Kritikpunkte aufgenommen. „Invielen Bereichen fehlt es an konkreten Vorgaben und offensichtlich auch an der Finanzierungsbereitschaft“, betontPhilipp Seidel, Vorsitzender des AStA und Referent für Rechtsangelegenheiten. Um dem Problem der fehlenden Vorgaben bei Digitalisierung und Nachhaltigkeit entgegenzuwirken, schlägt der AStA der JGU die Einrichtung von Beiräten für diese Bereiche in den Hochschulen vor (§§ 84-87 NEU, S. 78 der Stellungnahme).

Bezüglich der Finanzierung muss die Landesregierung ihren eigenen Vorgaben gerecht werden: „Die jetzt schon zum großen Teil unterfinanzierten Hochschulen können den Aufgaben nicht gerecht werden, wenn das Land nicht zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellt“, erklärt Jan Paulus, Referent für Hochschulpolitik des AStA. Hier gilt es, die Ansätze des Entwurfs mit Substanz zu füllen (S. 6 der Stellungnahme).Weitere wichtige Anliegen Studierender werden leider nur teilweise angegangen.„Studierende werden zwar als mündige und verantwortliche Mitglieder der Hochschule bezeichnet, aber nicht als solche behandelt“, meint Elisa Kautzky, Vorstandsmitglied des AStA und Referentin für Presse-und Öffentlichkeitsarbeit. Dies zeigt sich besondersin der akademischen Selbstverwaltung: „Im Gleichstellungsteam und im Präsidium der Hochschulen sind zum Beispiel keine Plätze für Studierende vorgesehen“, erklärt Paulus.

Der AStA der JGU fordert daher ein*e studentische*n Vizepräsident*in (S. 76 der Stel-lungnahme) sowie eine* studentische Gleichstellungsbeauftragte* (S. 16 der Stellungnahme). Außerdem fordert der AStA die Umsetzung der Viertelparität in den Grenzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den Senaten, um den Stimmen Studierender an den Hochschulen endlich Gewicht zu verleihen (S. 72 der Stellungnahme). Weitere Widersprüche zwischen dem Bild und dem Umgang mit Studierenden zeigen sich in Regelungen zum Studienverlauf: Der Entwurf des Gesetzes geht weiterhin vom Versuchssystem für Prüfungsleistungen Studierender ausstatt anzuerkennen, dass Studierende für sich selbst entscheiden können, wann sie einen Studiengang abbrechen.Der AStA der JGU fordert das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) auf, sich von diesem Modell zu lösen (S. 44 derStellungnahme).

Der Gesetzentwurf hält es den Hochschulen auch weiterhin offen, für Seminare Anwesenheitspflichten vorzusehen. „Damit wird man Studierenden, die selbst entscheiden können, wann und wie sie lernen,nicht gerecht“, betont Volk. Daher fordert der AStA der JGU das MWWK auf, Anwesenheitspflichten für Seminare und ähnliche Veranstaltungen gesetzlich auszuschließen (S. 29 der Stellungnahme). Trotz des Bekenntnisses der Landesregierungzu einem gebührenfreien Studium sind Zweitstudiengebühren weiter vorgesehen. Damit verzichtet der Gesetzentwurf auf den Grundsatz kostenfreier Bildung. Der AStA der JGU fordert den*die Gesetzgeber*in auf, die damit verbundenen Gerechtigkeitsprobleme aufzulösen und Studiengebühren insgesamt abzuschaffen (S.70 der Stellungnahme). Die neuen Regelungen zur Exmatrikulation Studierender enthalten problematisch weite und unbestimmte Rechtsbegriffe und könnten legitime Protestformen mit dem Ausschluss von Hochschulen bestrafen. Der AStA der JGU fordert daher, dass die Regelungen zur Exmatrikulation transparent und einheitlich gefasst werden (S. 63 der Stellungnahme).Eine Entrechtung Studierender findet durch die neue Zusammensetzung der Verwaltungsräte der Studierendenwerke statt. Obwohl es ohnehin unverständlich ist, warum Professor*innen in diesen Gremien Stimmrecht haben, wird das Stimmgewicht weiter zu Ungunsten Studierender verschoben. Der AStA der JGU fordert, dass Studierende die Stimmmehrheit in den Verwaltungsräten der von ihnen finanzierten Studierendenwerke erhalten (S. 84 derStellungnahme).

Trotz vielerguter Ansätze im Gesetzentwurf fallen einige Schwächen ins Auge. „Durch die ungeklärte Finanzierung der großen Projekte und die fehlende Bereitschaft, Studierende tatsächlich ernst zu nehmen, liest sich der Entwurf eher wie eine Ansammlung guter Ansätze und großer Worte“, bedauert Johannes Maurer, Referent für Hochschulpolitik des AStA der JGU Mainz.Der AStA der JGU hofft hier aber auf ein klares Bekenntnis der Landesregierung für eine zukunftsorientierte Hochschullandschaft und die Rechte Studierender.

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