Das Autonome Behindertenreferat (ABeR) vertritt die Interessen behinderterer und chronisch kranker Studierender.
Das Behindertenreferat ist u.a. zuständig für Semesterticketrückerstattungen für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Das Rückerstattungsformular findet ihr hier.
Anträge auf Rückerstattung können ab Mitte März mit den dann zur Verfügung stehenden Unterlagen gestellt werden.
Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage des ABeR.
Informationen zur Freifahrtregelung für Menschen mit Schwerbehinderung