Die Mieten der Mainzer Studierendenwerke sind seit Jahren im bundesweiten Vergleich auf Platz 1 der teuersten Mieten1 in Deutschland, aktuell liegen sie bei 353 Euro2. Die Preise für WG-Zimmer sind mit durchschnittlich 400 Euro fast 67 Euro teurer als noch vor fünf Jahren3. Die durchschnittliche Miete in den Wohnheimen und auf dem freien Wohnungsmarkt ist somit selbst mit der aktuellen Erhöhung des BAföG-Satzes für Wohnen auf 325 Euro nicht zu bezahlen.
Die Landesregierung bezuschusst das Studierendenwerk kaum, was sich direkt auf die Mietpreise der Studierenden auswirkt. Das Studierendenwerk Mainz erhielt weniger als zehn Prozent der Kosten der sieben zuletzt gebauten oder sanierten Wohnheime als Zuschüsse und musste die restlichen Kosten mit Krediten finanzieren. Die Tilgungskosten und die Zinslast mussten auf die Mieten umgelegt werden, was die Mieten in den Wohnheimen deutlich steigen ließ. Diese für eigentlich sozial geförderten Wohnraum unverhältnismäßig hohen Mieten und die auf dem privaten Wohnungsmarkt ähnlich unvertretbaren Zustände verschlechtern die Studienbedingungen extrem. Mainz wird durch die hohen Mieten als Hochschulstandort unattraktiver, was sich auch in den zuletzt sinkenden Studierendenzahlen niederschlägt.
Die Allgemeinen Studierendenausschüsse (ASten) der Hochschule und der JGU Mainz sowie das Wohnheimparlament und die Wohnheimvertretungen der Wohnheime des Mainzer Studierendenwerks sagen: Es reicht!
Wir rufen hiermit zu einer Demonstration am 06.11.2019 auf. Hier möchten wir, angefangen am Hauptbahnhof, über Schiller- und Gutenbergplatz zum Ernst-Ludwig-Platz (gegenüber dem Finanzministerium) eine große Demonstration abhalten, um die verantwortlichen Akteur*innen auf die prekäre Situation aufmerksam zu machen und diese damit zu konfrontieren. Gegen die weitere Verschlechterung und fehlende Finanzierung von studentischem Wohnraum! Das Land muss sich endlich der Verantwortung bewusst werden und studentisches Wohnen zweckgebunden bezuschussen!
Unsere Forderungen an die Landesregierung Rheinland-Pfalz: 1. Die Wiedereinführung der Bettenplatzfinanzierung 2. Eine Anpassung der bestehenden Förderprogramme für Wohnheims-Neubauten 3. Eine Modifikation der bestehenden Möglichkeiten zur Zinstilgung bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 4. Die Öffnung der Fördermittelprogramme auch für Altschulden 5. Die kostenlose Überlassung von landeseigenen Grundstücken an Studierendenwerke im neuen Landeshochschulgesetz zu verankern.