Teilnahmeberechtigt sind alle an der Johnannes Gutenberg-Universität Mainz immatrikulierten Personen mit Ausnahme der Referent*innen des Allgemeinen Studierendenausschusses und deren Angehörige sowie der Studierenden des Fachbereichs 06. Jede Person ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt. Die Teilnahme an der Auslosung ist nicht an den Kauf einer Ware, Inanspruchnahme einer Dienstleistung, an eine Spende oder Vergleichbares gebunden.
Der Veranstalter des Gewinnspiels ist der Allgemeine Studierendenausschuss der Verfassten Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz K.d.ö.R.
Um an der Auslosung teilnehmen zu können, benötigen Sie eine gültige Uni-Mailadresse.
Durch die Angabe Ihrer E-Mailadresse erklären Sie sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die von Ihnen angegebene E-Mailadresse wird lediglich zur Kontaktaufnahme im Rahmen des Gewinnspiels genutzt.
An dem Gewinnspiel kann im Zeitraum vom 10.September bis zum 30. September 2020 teilgenommen werden.
Die Preise sind wie folgt: 5 x 15 Euro.
Der Anspruch auf den Gewinn ist nicht übertragbar.
Die Preise werden per Zufallsverfahren ausgelost. Die Auslosung erfolgt im Oktober 2020. Die Gewinner*innen werden per E-Mail über ihren Gewinn benachrichtigt.
Im Falle eines Gewinns ist eine Rückmeldung und Angabe einer Bankverbindung bis vier Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung erforderlich. Sollte nach vier Wochen keine Rückmeldung erfolgt sein, wird der Gewinn erneut verlost. Der Gewinn wird überwiesen. Etwaige dem Veranstalter durch die Überweisung entstehende Kosten werden vom Gewinn abgezogen.
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Er wird von dieser Möglichkeit insbesondere Gebrauch machen, wenn aus technischen Gründen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter wird mit der Erfüllung bzw. Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Eine Schadensersatzpflicht des Veranstalters besteht nur, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet der Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet der Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer Kardinalpflicht. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Gewinnspielteilnehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Sonstige Bestimmungen:
a) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
b) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
c) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
d) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.