Gegendarstellung des AStAs der JGU
Statement zur Kündigung der sog. Studierenden Flatrate durch die Staatstheater Mainz GmbH am 14.01.2025
Für meine Mandantschaft, den AStA der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, vertreten durch den AStA-Vorstand, wiederum vertreten durch Alice Mogalle, Dominik Matysiak, Sonja Kokartis und Jannis Colin Müller, gebe ich namens und in Vollmacht folgende Erklärung ab:
Die Staatstheater Mainz GmbH hat mit Schreiben vom 14. Januar 2025 den Vertrag über die sogenannte Studierenden Flatrate außerordentlich fristlos gekündigt.
Als Grund hierfür gibt die Staatstheater Mainz GmbH an, dass seitens meiner Mandantschaft Zahlungen nicht geleistet worden seien. Ebenso sei man nicht vergleichs- und kompromissbereit gewesen.
Tatsächlich wurde im Januar 2020 zwischen den Parteien ein Vertrag über eine sogenannte Studierenden Flatrate vereinbart, wonach Studierende unter vertraglich vereinbarten Voraussetzungen Resttickets für bestimmte Veranstaltungen der Staatstheater Mainz GmbH kostenlos erhalten. Im Gegenzuge hat sich meine Mandantschaft verpflichtet, an die Staatstheater Mainz GmbH pro Semester 1,- Euro pro Studierenden zu leisten. Bei ca. 30.000 Studierenden an der Johannes Gutenberg Universität sind dies pro Semester ca. 30.000 €. Auf das Jahr gerechnet ist dies somit ein Betrag i.H.v. 60.000 €. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis zum Ende der Spielzeit 2025/2026. Der Vertrag kann allerdings von jeder Partei vorzeitig zum Ende einer Spielzeit (31. Juli eines Jahres) ordentlich fristgemäß gekündigt werden. Von dieser ordentlich fristgemäßen Kündigung hat der Staatstheater Mainz GmbH ebenfalls in seinem Schreiben vom 14. Januar 2025 Gebrauch gemacht, neben der außerordentlichen fristlosen Kündigung.
Aufgrund der Befassung mit dem Thema in der Presse dürfte hinlänglich bekannt sein, dass mit der Spielzeit 2023 / 2024 die Staatstheater Mainz GmbH von jeder Person, die ein Ticket für eine Veranstaltung und Vorführung erwirbt, gleichzeitig eine Gastropauschale i.H.v. 7,- Euro, die in der Zukunft nach Auskunft auf 8,- Euro erhöht werden soll, kassiert und berechnet. Jeder das Theater Besuchende muss, ob er will oder nicht, den Verzehr hinzubuchen, in dem auch ein Programmheft und die Garderobe enthalten sind.
Aufgrund dieser Neueinführung der Gastropauschale verlangt nunmehr die Staatstheater Mainz GmbH von meiner Mandantschaft die Verdoppelung der Studentenpauschale von 1,- Euro auf 2,- Euro, obwohl eine anderslautende vertragliche Vereinbarung vorliegt. Eine Preisanpassungsklausel ist in dem ursprünglichen Vertrag nicht vereinbart.
In Zahlen bedeutet dies, dass pro Semester Zahlungen i.H.v. 60.000 € fällig würden – pro Jahr somit 120.000 €. Das Kulturbudget des AStA betrug im Jahr 2024 123.000 €. Trotz eines bestehenden Vertrages ist die Staatstheater Mainz GmbH an meine Mandantschaft herangetreten und verlangte den Abschluss einer neuen Vereinbarung. Tatsächlich kam es auch zu Vertragsverhandlungen, die allerdings zu keinem Ergebnis führten. Die Staatstheater Mainz GmbH wusste und ihr war bekannt, dass der Vertrag nur dann zustande kommen würde, wenn dieser durch das Studierendenparlament angenommen würde. Dies war jedoch nicht der Fall.
Der Finanzausschuss des Studierendenparlaments hat richtigerweise empfohlen, den Vertrag nicht anzunehmen, da aufgrund des Budgets von 123.000 € und einer vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Staatstheater Mainz bei Abschluss eines neuen Vertrags i.H.v. 120.000 € nur noch ein sehr geringes Budget für andere kulturelle Einrichtungen, die ebenso fördernswert sind, verbliebe.
Insoweit verbleibt es somit bei dem ursprünglichen Vertrag aus dem Jahre 2020, den die Staatstheater Mainz GmbH nunmehr mit Datum vom 14. Januar 2025 gekündigt hat. Meine Mandantschaft ist ihren bisherigen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen, wobei die Staatstheater Mainz GmbH die letzte Zahlung mit dem Hinweis zurück überwiesen hat, diese würde sie nicht annehmen, da es sich lediglich um eine Teilzahlung handele.
Die ausstehenden Zahlungen, die die Staatstheater Mainz GmbH behauptet, haben keinen Rechtsgrund, da eine neue vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien nicht zustande gekommen ist. Es ist daher nicht richtig, wenn seitens der Staatstheater Mainz GmbH behauptet wird, dass meine Mandantschaft ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei. Denn eine vertragliche Vereinbarung über die Zwei-Euro-Pauschale ist wie erläutert zu keinem Zeitpunkt zustande gekommen. Hierauf konnte die Staatstheater Mainz GmbH auch nicht vertrauen, da ihr bewusst und bekannt war und sich auch aus den Vertragsentwürfen ergibt, dass die Wirksamkeit der Verträge von der Zustimmung der wechselseitigen Gremien abhängt.
Dementsprechend entbehrt auch die außerordentliche fristlose Kündigung des Staatstheater Mainz jeder Logik, da es die Kündigung auf die Vereinbarung aus dem Jahr 2020 stützt, die allerdings lediglich die 1,- Euro Pauschale vorsieht.
Die Staatstheater Mainz GmbH behauptet nun, dass sie auch die Gastro-Leistungen erbracht habe im Vertrauen darauf, dass der Vertrag zustande käme. Wie bereits an anderer Stelle ausführlich erläutert, hängt die Wirksamkeit des Vertrages jedoch an der Zustimmung durch das Studierendenparlament als übergeordnetes Gremium ab. Insoweit geht die Argumentation des Staatstheaters fehl.
Alle Versuche, einen Kompromiss zu finden, sind letztlich an der Intendanz der Staatstheater Mainz GmbH gescheitert.
Die vorgelegten Vertragsentwürfe und Übergangsvereinbarungen waren keine echten Kompromissvorschläge und hatten lediglich die einseitigen Vertragsinteressen der Staatstheater Mainz GmbH im Sinne. Diejenigen Kompromissvorschläge, die die Studierenden eingebracht haben, sind beiseite gewischt worden. So wurde von Seiten meiner Mandantschaft eine sogenannte „Bändchen-Lösung“ vorgeschlagen, um Personen mit und ohne Gastropauschale zu unterscheiden. Die Studierenden hatten nicht den Eindruck, dass die Verhandlungen auf Augenhöhe stattfinden. Zumal von Seiten der Staatstheater Mainz GmbH in einem Gespräch am 31.10.2024 zwei Vertretern des AStA Mainz (ein Kulturreferent, sowie Frau Alice Mogalle) mit einer Strafanzeige gedroht wurde, falls Sie die Zwei-Euro-Lösung nicht akzeptieren würden.
Auch ein letzter Versuch, einen Kompromiss mit dem Staatstheater Mainz zu finden, scheiterte in der Sitzung des Studierendenparlaments am 8. Januar 2025. Herr Müller als Vertreter des Staatstheaters Mainz beharrte auf den von ihm vorgelegten Vertragsentwürfen und war zu keinen anderen Kompromissen bereit. Auch machte er in dieser Sitzung klar und deutlich, dass die Staatstheater Mainz GmbH die nach deren Meinung zu Recht erteilte Rechnung i.H.v. 30.000 € auf jeden Fall gerichtlich geltend gemacht werde. Er verschloss sich jeglicher Diskussion und zeigte sich nicht kompromissbereit, was darin gipfelte, dass er die Sitzung vorzeitig verließ, aus dem Saal stürmte mit den Worten: „Das ist mir hier an der Stelle jetzt zu blöd.“
Meine Mandantschaft bedauert sehr, dass trotz intensiver Bemühungen eine Einigung mit der Staatstheater Mainz GmbH nicht zustande gekommen ist.
Allerdings wird nochmals ausdrücklich betont, dass entgegen der Behauptung der Staatstheater Mainz GmbH meine Mandantschaft nicht vertragsbrüchig geworden ist. Sie haben den Vertrag aus dem Jahr 2020 vollumfänglich und immer pünktlich erfüllt.
Bei vielfältigen kulturellen und interkulturellen Angeboten kann es dem AStA nicht zugemutet werden, 120.000 € ihres jährlichen Kulturbudget von 123.000 € lediglich einer Institution zur Verfügung zu stellen. Damit wäre anderen kulturellen Einrichtungen die Möglichkeit verwehrt, Studierenden ihre Sicht nahezubringen. Der Intendant der Staatstheater Mainz GmbH, der in der Sitzung des Studierendenparlaments vom 8. Januar 2025 immer wieder die Begriffe der Teilhabe und der demokratischen Verantwortung seines Hauses strapaziert hat, hat sich nicht einsichtig gezeigt, dass mit einem begrenzten Kulturbudget nicht nur eine Einrichtung subventioniert werden kann. Gerade gegenüber dem Theater als Hort der demokratischen und kulturellen Verantwortung hatten die Studierenden nicht den Eindruck, dass sie in ihren Argumenten und Bedürfnissen ernst genommen werden. Vielmehr war die Verhandlungsführung des Staatstheaters geprägt von der Mentalität: Entweder die Studierenden gehen auf alle Vorschläge ein oder der Vertrag wird letztendlich wie geschehen gekündigt.
Die Tür meiner Mandantschaft für konstruktive Gespräche auf Augenhöhe steht nach wie vor offen.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Motzkus
Rechtsanwalt