Wahlprüfsteine zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz

Zur anstehenden Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 wollen wir euch ein umfassendes Angebot an Informationsmöglichkeiten bieten. Eine Podiumsdiskussion mit Kandidierenden hat bereits stattgefunden und steht hier nochmal zum anschauen bereit: https://www.youtube.com/watch?v=9W1GBcPDDUU&t=1s.

Zudem haben die Arbeitsbereiche Hochschulpolitik und Politische Bildung Wahlprüfsteine erstellt, welche den Studierenden der Universität und des Landes ein besseres und übersichtlicheres Bild über die hochschulpolitischen Standpunkte der antretenden Parteien und Wähler*innengemeinschaften ermöglichen soll.

Mit über 200.000 Studierenden in ganz Rheinland-Pfalz, ca. 33.000 davon in Mainz, stellen Studierende eine große Wähler*innenschaft dar.

Hinweis: Sortiert wurde nach den Ergebnissen 2016, anschließend nach Anfangsbuchstaben. Angefragt wurden alle demokratischen Parteien und Wähler*innengemeinschaften. Die Parteien DIE LINKE, Freie Wähler, Piratenpartei, Die PARTEI und Volt Deutschland haben keine Antworten eingereicht.

Finanzielle Situation Studierender

Befürworten Sie die Einführung eines Tarifvertrages für studentische Beschäftigte?

Es ist wichtig, dass auch studentische Beschäftigte angemessen bezahlt werden. Dies liegt uns besonders am Herzen, da sie in den meisten Fällen aus staatlichen Mitteln bezahlt werden. Bereits jetzt werden die Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte an der JGU angewendet. Dennoch streben wir an, dass auch die studentischen Beschäftigten in der Zukunft in den Tarifvertrag der Länder aufgenommen werden.

Studentische Beschäftigte sollen grundsätzlich für die geleistete Arbeit angemessen entlohnt werden. Deshalb prüfen wir dieses Anliegen gerne.

Die FDP Rheinland-Pfalz setzt sich für einen effizienten öffentlichen Dienst ein, der jungen Menschen eine attraktive Perspektive über die gesamte Erwerbsbiographie hinweg bietet. Nur so wird es uns gelingen, den wissenschaftlichen Nachwuchs sicherzustellen. Wir halten es für wichtig, dass die Politik die Rahmenbedingungen so setzt, dass es den Tarifparteien möglich ist, die Laufbahnen so zu gestalten, dass sie auch eine attraktive Perspektive bieten. Gleichzeitig stehen wir zu dem Grundsatz der Tarifautonomie und vertrauen darauf, dass die Tarifparteien in den Tarifverhandlungen Ihrer Verantwortung für ihren Zuständigkeitsbereich gerecht werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass insbesondere öffentliche Gelder dafür eingesetzt werden, faire Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Wir sind offen für einen eigenständigen Tarifvertrag, wenn dieser auch tatsächlich zur Verbesserung der Bezahlung und Arbeitsbedingungen beiträgt.

Ja, wir befürworten die Einführung eines Tarifvertrages für studentische Beschäftigte. Ja (Gewährleistung finanzieller Sicherheit), stärkere Kooperation mit Gewerkschaften nötig
Die ÖDP befürwortet einen Tarifvertrag (gemäß TVL Rheinland-Pfalz) im Rahmen der Gleichbehandlung.

Studierende die z.B. als wissenschaftliche Hilfskräfte an Universitäten tätig sind, tragen nicht unerheblich zum Ruf und Erfolg des Lehrstuhls an der Universität bei. Ohne, dass sie dafür finanziell in ausreichender Form vergütet und vor Willkür abgesichert werden. Oft haben Studierende mehrere Jobs, um sich finanziell über Wasser halten zu können. Eine tarifliche Absicherung könnte sie vor Willkür in ihrem Beschäftigungsverhältnis als Hilfskraft schützen und ihnen auch eine gerechte finanzielle Absicherung garantieren.

Wie stehen Sie zu einem elternunabhängigen BAföG?

Das BAföG muss grundsätzlich reformiert werden. Es wird den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht. Das wird gerade beim Thema Wohnen, aber auch in Verbindung mit der Digitalisierung sehr deutlich.

Auch bei dem Anknüpfungspunkt des Einkommens der Eltern bedarf es einer Evaluation. Gerade im letzten Jahr haben Situationen zugenommen, in denen beispielsweise durch Kurzarbeit oder zurückgehende Umsätze in der Selbstständigkeit Einkommen der Eltern zurückgegangen sind, ohne dass dadurch die Voraussetzungen für die Gewährung von BAföG dauerhaft vorlägen oder kurzfristig belegbar wären.

Angesichts der Zuständigkeit des Bundes für diese Regelungen und der Tatsache, bestehen für eine so grundlegende Änderung derzeit kaum Erfolgschancen. Dies belegt insbesondere die Blockadehaltung der Bundesbildungsministerin, das BAföG in der aktuellen Krisenzeit zu öffnen. Die SPD Rheinland-Pfalz wird sich auch in diesem Feld weiter für die Interessen der Studierenden einsetzen.

Unter bestimmten Umständen kann bereits jetzt das sogenannte elternunabhängige BAföG bezogen werden. Grundsätzlich sollte die Förderung aber nicht gänzlich unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt werden. Im Jahr 2019 wurde die Anhebung des Höchstsatzes, des Wohnzuschlags sowie der Einkommensfreibeträge vom Deutschen Bundestag beschlossen, damit noch mehr junge Menschen von der Ausbildungsförderung profitieren können.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine elternunabhängige Ausbildungsförderung für volljährige Schüler, Auszubildende und Studierende ein. Junge Menschen sind eigenständige Persönlichkeiten, die sich selbst für ihren Ausbildungsweg entscheiden wollen. Deshalb darf die Finanzierung auch für niemanden an den Vorstellungen der Eltern oder deren Einkommen scheitern.

Das BAföG hat in den letzten Jahren massiv an Bedeutung verloren. Inzwischen profitieren leider nur noch 11 Prozent der Studierenden davon. Wir möchten Abhilfe schaffen, indem wir eine Grundsicherung für Studierende einführen, die sich aus einem Garantiebetrag von 290 € für jede*n Studierende*n und einem Bedarfszuschuss zusammensetzt, der sich an der Einkommens- und Vermögenssituation der Eltern und Studierenden bemisst. Maximal können so 1062 € monatlich als Vollzuschuss gewährt werden.

Wir sehen das elternunabhängige BAföG als essentielles Mittel für Studierende, die einen höheren Bildungsabschluss anstreben, nachdem sie zuvor schon einen Beruf hatten. Außerdem setzen wir uns für die Verlängerung der Förderungshöchstdauer des BAföGs ein, wenn vor oder nach dem Studium ein FSJ absolviert wurde oder wird.

Nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen liegt eine Unterhaltspflicht der Eltern vor, die Unterhaltspflicht besteht bis zu einem Alter von 25 Jahren. Die derzeitige Regelung zur BAföG-Förderung sehen wir allerdings als zu kompliziert und bei der Anrechenbarkeit des Elterneinkommens für hinterfragbar an. Daher halten wir ein vom Einkommen der Eltern unabhängiges BAföG bei Studierenden für sinnvoll. Derzeit sind 50% der Regelförderung ohnehin später zurückzuzahlen. Eine an das Einkommen der Eltern angepasste veränderte Rückzahlquote könnte für mehr Gerechtigkeit sorgen.

Ein elternunabhängiges BAföG ist Teil einer Garantie für eine freie Studienwahl. Ein hohes Einkommen der Eltern bedeutet zudem nicht zwangsläufig, dass finanziellen Mittel hinreichend zur Verfügung stehen. Auch sind manche Familienverhältnisse ungünstig. Wir fordern gleiche Voraussetzungen, unabhängig vom Einkommen und der Einflussnahme der Eltern, um günstige Voraussetzungen für ein gelingendes Studium zu bieten und Abbrecherquoten zu verringern.

Wie stehen Sie zur kompletten Abschaffung von Bildungsgebühren (Zweitstudiengebühren, Studium im Alter)?

Wir stehen auch in Zukunft für gute Bedingungen für Forschung und Lehre und dafür, dass Rheinland-Pfalz ein moderner Hochschul- und Universitätsstandort bleibt.

Wir können stolz behaupten, das Land der kostenlosen Bildung und Gebührenfreiheit zu sein. Als eines der wenigen Länder gab es in Rheinland-Pfalz für das Erststudium nie Studiengebühren. Um die Flexibilität in der Berufswahl weiter zu erhöhen, werden wir die Zweitstudiengebühren abschaffen.

Es ist richtig, dass wir Bildung und die damit einhergehenden Chancen vom Einkommen trennen. Die Gebührenfreiheit für das Erststudium ermöglicht die Orientierung und Qualifizierung. Wer darüber hinaus das Hochschulsystem länger in Anspruch nehmen möchte, sollte ausgleichend auch zu seiner Finanzierung beitragen. In einzelnen Härtefällen wurden hier ja bereits Ausnahmen zugelassen.

Wir Freie Demokraten wollen weiter konsequent daran arbeiten, die beste Bildung anzubieten und zwar kostenfrei. Ebenso muss das Schlagwort Lebenslanges Lernen noch stärker in gelebte Realität münden. Wir werden die Abschaffung von Bildungsgebühren und die finanziellen Auswirkungen prüfen.

Gute Bildungschancen dürfen nicht vom finanziellen Rahmen oder der Herkunft der Eltern abhängen. Wir setzen uns deshalb für die Abschaffung von Zweitstudiengebühren ein, um die finanziell ohnehin sehr belastete Gruppe der Studierenden zu entlasten. Im Gegenzug möchten wir den Hochschulen die entsprechenden Ausfälle kompensieren.

Wir befürworten die Abschaffung von Bildungsgebühren, da jede Art von Bildung gut und unterstützenswert ist.

Die ÖDP befürwortet grundsätzlich die Abschaffung von Bildungsgebühren, beim Studium im Alter sollten die Einkommensverhältnisse der Studierenden zumindest sozial gestaffelt berücksichtigt werden.

Wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Bildung allen offenstehen muss. Dies darf nicht an den finanziellen Möglichkeiten scheitern. Wir sind für die komplette Abschaffung von Studiengebühren. Dies gilt auch für Zweitstudiengebühren oder ein Studium im Alter.

Ist es vorstellbar, dass Rheinland-Pfalz ein Hilfsprogramm für Studierende in finanzieller Not anbietet?

Durch die Unterhaltspflicht der Eltern und das BAföG sind Strukturen vorhanden, die Studierenden eine finanzielle Grundlage sichert. Wie die Corona-Pandemie jedoch gezeigt hat, gibt es Situationen, in denen Studierende auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind. Neben den Nothilfefonds des Bundes haben wir in Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Stipendienstiftung beschlossen, dass die Hochschulen ihre verfügbaren Mittel flexibel für Studierende in Not einsetzen können. Klar ist aber, dass der Bund grundsätzlich dafür zuständig ist. Deshalb hat sich die SPD Rheinland-Pfalz bereits ganz zu Beginn der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie dafür stark gemacht das BAföG zu öffnen. Dafür werden wir uns weiterhin – auch gegen den Widerstand der Bundesbildungsministerin – einsetzen.

Ja. Vorstellbar wäre ein allgemeiner Notfallfonds, der von den zu stärkenden Studierendenwerken ausgezahlt würde.

Viele Studierende sind während der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten. Die Ampel-Koalition hat in dieser Legislaturperiode bereits beschlossen, die individuelle Regelstudienzeit für Studierende in Rheinland-Pfalz zu verlängern. Die Hilfen aus Überbrückungshilfen, BAföG-Geldern und Darlehen müssen bedarfsgerecht an die Lage der Studierenden angepasst sein.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die finanzielle Unterstützung der Studierendenschaft seit 2014 in Gänze bei der Bundesregierung. Die ohnehin knappen Hochschuletats der Länder sollten so entlastet werden, um mehr Mittel für Investitionen in die jeweiligen Hochschullandschaften zur Verfügung stehen zu haben.

Wir setzen den Fokus hier auf Präventivmaßnahmen wie das Schaffen besserer Rahmenbedingungen für Studierende mit eingeschränkten finanziellen Mitteln oder das Erarbeiten von Konzepten im Dialog mit den Betroffenen.

Die ÖDP Rheinland-Pfalz hält dies für vorstellbar. Die ÖDP steht für eine finanzielle Gleichbehandlung und Gerechtigkeit. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie notwendig ein solches Hilfsprogramm ist, damit Studierende nicht durch das Raster fallen und aus finanziellen Gründen ihr Studium abbrechen müssen.

Da aktuell sehr viele Studierenden ihren Nebenjob, um ihr Studium zu finanzieren, verloren haben, ist es unbedingt notwendig, dass die Studierenden über ein Hilfsprogramm unbürokratisch unterstützt werden.

Studierende an der Universität Mainz zahlen pro Semester einen Beitrag von 94 € für das Studierendenwerk, Tendenz steigend. Wie wollen Sie erreichen, dass die Beiträge nicht noch höher werden oder im besten Fall sinken?

Die Studierendenwerke erbringen für die Studierenden wertvolle Leistungen. Das Land trägt durch seine Zuschüsse und durch die Gestaltung von Prozessen dazu bei, dass die Beitragsentwicklung bei allen Fragen berücksichtigt wird und nicht alle Leistungsanpassungen unmittelbar auf die Beitragskalkulation durchschlagen. Das Land begleitet die wirtschaftliche Entwicklung der Studierendenwerke gerade in der Pandemie sehr eng. Bisher droht – auch aufgrund der ersparten Aufwendungen und anderer Kompensationen wie Kurzarbeitergeld – keine wirtschaftliche Schieflage, die sich auf die Beitragsentwicklung auswirken könnte.

Unsere Studierendenwerke sind nach wie vor ein wichtiger Partner, um Bildung in unseren Hochschulen allen zugänglich zu machen. Das Studium verändert sich, auch durch die digitale Entwicklung, was auch Auswirkungen auf die Studierendenwerke hat. Wir werden einen Prozess beginnen, um „unser Studiwerk von morgen“ gemeinsam zu erarbeiten. Dafür wurden bereits Mittel für eine groß angelegte Evaluation im aktuellen Haushalt bereitgestellt. Ziel ist es sowohl die Finanz- als auch die Aufgabestruktur auf den Prüfstand zu stellen und die Studierendenwerke fit für die Zukunft zu machen.

Die finanzielle Situation der Studierendenwerke sowie der zu leistende Semesterbeitrag hat vielerlei Ursachen, z.B. auch die Umlage der Kosten für KiTa am Campus – andere KiTas sind dagegen kostenfrei. Um die vielschichtige Problemlage in Gänze zu analysieren und Verbesserungspotenzial zu identifizieren, muss die Finanzierung der Studierendenwerke überprüft werden.

Die Frage wurde zusammen mit der nächsten Frage beantwortet.

Wir haben gemeinsam mit den Koalitionspartner*innen dafür gesorgt, dass im aktuellen Haushalt 2021 insgesamt 40.000 € bereitstehen, um in einer Studie bzw. einem Strategieprozess mit Unterstützung von Expert*innen zu untersuchen, wie die Angebote und Strukturen der Studierendenwerke weiterentwickelt werden können. Dabei muss auch der Solidarbeitrag der Studierenden betrachtet und etwaige Entlastungen erwogen werden, beispielsweise im Bereich der Finanzierung der Kindertagesstätten.

Hierfür wird der momentane Zustand geprüft und die Budgets besonders unterfinanzierter Hochschulen aufgestockt. Beim Vergleich der verschiedenen Universitäten wird das angebotene Fächerspektrum berücksichtigt, da es große Unterschiede bezüglich des finanziellen Bedarfs von Studiengängen gibt.

Die ÖDP findet, dass Erhöhungen sich höchstens an den realen Kostensteigerungen ausrichten dürfen und exakt begründet werden müssen. Erhöhungen können durch mehr Zuschüsse vermieden werden.

Die Beiträge für das Studentenwerk sollten aktuell für die kommenden zwei Jahre komplett und danach zu 50 Prozent vom Land Rheinland-Pfalz übernommen werden.

Studentisches Wohnen

Die Studierendenwerke sind stark verschuldet. Wie sollen diese in Zukunft finanziert werden? Setzen Sie sich für höhere Zuschüsse oder einen Schuldenschnitt ein?

Die Studierendenwerke nehmen ausschließlich für konkrete Investitionen klar durchkalkulierte Fremdmittel auf. Konkret bedeutet das, dass die Errichtung eines Wohnheimes im Interesse des zügigen Angebotsausbaus auch unter Hinzuziehung von Investoren denkbar ist. Der reguläre Betrieb wird selbstverständlich nicht über Darlehen finanziert.

Es ist bedauerlich, dass ein Wohnheimzimmer am Standort Mainz so teuer ist.

Wir Freien Demokraten begleiten die schwierige wirtschaftliche Situation der Studierendwerke mit Sorge. Die Corona-Pandemie hat die Lage weiter verschärft. Wir Freie Demokraten wollen daher mit allen Akteuren über den Erhalt und Weiterentwicklung der Angebote sprechen. Eine Anhebung der Zuschüsse bei bedarfsgerechter Anpassung ist dabei eine Möglichkeit.

Auch diese Frage soll im Rahmen der vorgenannten Studie bzw. des Strategieprozesses erörtert werden.

Es müssen adäquate Zuschüsse gezahlt werden, die die Kosten der Studierendenwerke decken. Darüber hinaus müssen die Studierendenwerke finanziell so ausgestattet werden, dass die Schulden abgebaut werden können.

Ein Schuldenschnitt ist in der aktuellen Situation die beste Lösung. Langfristig muss über eine stärkere Querfinanzierung von studentischem Wohnraum durch das Land Rheinland-Pfalz nachgedacht werden.

Ein WG-Zimmer in Mainz kostet in den meisten Fällen weniger als ein Zimmer in einem der staatlichen Wohnheime. Finden Sie das angemessen?

Die Frage wurde zusammen mit der nächsten Frage beantwortet.

Die Studierendenwerke müssen finanziell entlastet werden und Möglichkeiten erhalten, günstigeren Wohnungsbau zu betreiben. An dieser Stelle verweisen wir auf die zahlreichen Initiativen der Landtagsfraktion, sowohl im zuständigen Ausschuss als auch im Plenum: Drucksachen (17/511619), (17/2470), (17/905), (17/779) und (17/2526).

Die Frage wurde zusammen mit der nächsten Frage beantwortet.
Die Frage wurde zusammen mit der nächsten Frage beantwortet.
Das sollte nicht der Fall sein. Ein Wohnheimzimmer sollte billiger sein als ein durchschnittliches vergleichbares WG-Zimmer.

Aus Sicht der ÖDP müssen Zimmer in staatlichen Wohnheimen zu annehmbaren Preisen zur Verfügung gestellt werden und im Durchschnitt günstiger sein als Zimmer von privaten Wohnungsanbietern.

Wohngemeinschaften erfreuen sich in der Gesellschaft einer immer stärkeren und verbreiteteren Beliebtheit. Sie sind nicht mehr auf Studierende allein ausgelegt. Es gibt z.B. Alten- WGs oder WGs, in der mehrere Paare oder Freunde sich eine Wohnung teilen. Zum Teil liegt dies daran, dass in Zeiten der Kinderreichen Jahrgänge größere Wohnungen geschaffen wurden, die den aktuellen Bedarf an kleinerem Wohnraum in den Städten nicht abdecken können. Dies führt zu einer Verzerrung des Wohnungsmarktes, so dass in der Folge kleinere Wohnungen im Verhältnis teurer sind als größere Wohnungen, die dann als WG genutzt werden.  Eine Möglichkeit dem entgegen zu treten wäre eine Wohnungsbauförderung, die sich am Bedarf von 1-2 Zimmerwohnungen orientiert.

Ein Wohnheimszimmer in Mainz kostet im Schnitt etwa 353 € pro Monat. Damit liegt Mainz mit großem Abstand an der Spitze der teuersten Wohnheime in ganz Deutschland. Was möchten Sie tun, um diesen traurigen Titel los zu werden?

Es ist positiv zu bewerten, dass das Studierendenwerk Mainz gerade wegen des sehr angespannten Wohnungsmarktes in Mainz einen schnellen Ausbau der Wohnheimkapazitäten betrieben hat. Das war insgesamt in dieser Geschwindigkeit nicht allein mit den Zuschüssen möglich, so dass das zusätzliche Angebot auch höhere Kostendeckungsanteile mit sich bringt.

Sieht man einmal von digitalen Semestern ab, zeigt die hohe Auslastung einiger Mainzer Wohnheime, dass das Studierendenwerk hier nicht am Bedarf vorbei gehandelt hat.

Die vergleichsweise hohen Wohnheimpreise bedauern wir sehr, der Wohnungsmarkt in Mainz ist allerdings grundsätzlich extrem angespannt. Die Landesregierung nimmt durch geeignete Förderprogramme für bezahlbaren Wohnraum auch den Druck von den Wohnheimen der Studierendenwerke.

Und dieser Ausbau des Angebots kommt den Studierenden in Mainz trotz der höheren Preise zugute. Denn der Druck auf den Wohnungsmarkt wäre ohne diesen Ausbau noch größer gewesen.

Hier möchten wir unter anderem die Suche nach günstigem Bauland in den Liegenschaften des Landes oder Gemeindeflächen unterstützen, damit die Werke auch eine entsprechende Förderung in Anspruch nehmen können und wirtschaftlich arbeiten können.

In jedem Fall ist durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, z.B. durch Leerstand in den Heimen, eine vollständige Bestandsaufnahme vonnöten, die den Nachholbedarf definiert.

Unabhängig von der Wohnform muss Wohnen bezahlbar bleiben. Bauen darf daher nicht politische Entscheidungen verteuert werden, ansonsten steigen zwangsläufig auch die Mieten. Wir Freien Demokraten lehnen jeden bürokratisch-regulativen Ansatz ab, der den Mangel an Wohnraum bloß verwaltet. Weniger Vorschriften bedeuten automatisch weniger Kosten und erlauben dem Studierendenwerk die Einführung von geringeren Mieten.

Die beiden vorhergehenden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Die Mieten in den Wohnheimen am Standort Mainz sind in der Tat im bundesvergleich hoch. Die Kehrseite ist jedoch, dass aufgrund der Neubauten in den vergangenen Jahren der Baubestand wesentlich neuer und hochwertiger ist als an vielen vergleichbaren Studienstandorten, wo Sanierungen oder Neubauten in großem Umfang notwendig wären. Nichtsdestotrotz müssen wir uns weiterhin Gedanken darübermachen, wie wir Studierende angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in der Landeshauptstadt entlasten können. Derzeit werden der Bau und die Modernisierung von Studierendenwohnheimen im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung des Landes bezuschusst. Offensichtlich reicht die Unterstützung in ihrer bestehenden Form aber nicht aus, um die Mieten für Studierende auf einem vertretbaren Level zu halten. In der kommenden Legislaturperiode werden wir deshalb überprüfen, inwiefern die Förderung angepasst oder zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden können, um Studierende finanziell zu entlasten. Denn zu attraktiven Studienorten gehört auch eine Versorgung mit ausreichendem bezahlbarem Wohnraum für Studierende.

Wir wollen Studierendenwerke beim Bau von Wohnheimen unterstützen, beispielsweise bei der Bewältigung der Eigenkapitalanforderungen, durch Tilgungszuschüsse und der Verlängerung der Zinsbindung um Planungssicherheit zu geben. Wir sehen nicht nur die betroffenen Kommunen in der Pflicht Grundstücke zur Verfügung zu stellen, sondern auch das Land kann im Rahmen eines landesweiten Bodenfonds eigene Grundstücke für studentisches Wohnen zur Verfügung stellen. Wir streben langfristig an, eine deutlich höhere Zahl der Studierenden mit einem Wohnheimplatz über die Studierendenwerke am jeweiligen Standort versorgen zu können.

Grundsätzlich setzen wir uns auf Bundesebene für eine BAföG-Reform hin zu einer Grundsicherung als Vollzuschuss ein. Neben einem elternunabhängigen Betrag von 290 € für alle Studierenden und einem variablen Bedarfszuschuss soll das Grundsicherungsmodell auch eine regional gestaffelte Wohnkostenpauschale beinhalten.

Wir wollen nachverfolgen, wie diese hohen Kosten zustande kommen, um dann effektive Maßnahmen, zur Senkung des Mietpreises durchzusetzen.

Die ÖDP ist dafür, zunächst die Kostenstrukturen und Kalkulationen der staatlichen Wohnheime einer sorgfältigen, ggf. externen Prüfung zu unterziehen. Sodann ist zu beraten, auf welche Weise die Kosten verringert werden können, dies kann auch durch eine stärkere Bezuschussung erfolgen. Aus unserer Sicht kann es nicht sein, dass die staatlichen Wohnheime preislich über dem privaten Wohnungsmarkt rangieren.

Die hohen Kosten für Einzimmerwohnungen offenbaren in erster Line ein Missmanagement bei der Planung und Wohnraumschaffung von kommunaler Seite. Kurzfristig und schnell könnte durch die Einführung einer Mietpreisbremse, die anhand von Vergleichswerten zu anderen Uni- Städten einen Maximalpreis pro 1m² Wohnfläche festschreibt, das Problem lösen. Langfristig wird ein Wohnungsbauprogramm benötigt, das speziell auf den Bedarf an kleineren Wohneinheiten zugeschnitten ist. Hierbei könnte ein Teil, etwa durch Auflagen bei der Bezuschussung durch Fördermittel, speziell für den studentischen Bedarf reserviert werden.

Bildungshürden

Wie möchten Sie dafür sorgen, dass Geflüchteten ein einfacherer Zugang zu Hochschulen ermöglicht wird? Wie wollen Sie Hürden, die dies momentan erschweren, abbauen?

In den Jahren 2016 bis 2019 wurden Projekte der Hochschulen bzw. sonstiger Projektträger mit Mitteln aus dem Hochschulpakt zur Unterstützung der Integration von geflüchteten Studierenden bzw. Studierwilligen an den Hochschulen gefördert (knapp 400.000,-€). Mit diesen Mitteln wurden an den Hochschulen tragfähige Strukturen und Maßnahmen aufgebaut, um diese Zielgruppe gezielt zu unterstützen und ein Studium an einer rheinland-pfälzischen Hochschule zu ermöglichen.

Darüber hinaus gilt für Geflüchtete immer noch der KMK-Beschluss vom 03. 12.2015 (Hochschulzugang und Hochschulzulassung für Studienbewerberinnen bzw. Studienbewerber, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können). Demnach fallen die Plausibilitätsprüfungen in die Zuständigkeit der Hochschulen, was sehr zu einer Vereinfachung für Geflüchtete führt.

Hinsichtlich der sprachlichen Voraussetzungen, hat das SPD-geführte Wissenschaftsministerium dafür gesorgt, dass Sprachnachweise nicht pauschal auf ein bestimmtes Niveau für alle Studiengänge festgelegt werden (ursprünglich C1 oder C2), sondern dass hier eine differenzierte Betrachtungsweise nach den einzelnen Studiengängen notwendig ist, um ausländische Studierende und damit auch Geflüchtete nicht zu diskriminieren. Insofern kann auch ein B2-Niveau ausreichend sein.

Wir möchten die Weiterbildung als Ganzes stärken, damit sie weiterhin mit ihren Kursangeboten Geflüchtete von Anfang an zu unterstützen kann. Zusätzlich möchten wir uns dafür einsetzen, dass Anerkennungsverfahren auf Bundesebene beschleunigt werden können.

Die Frage wurde zusammen mit der nächsten Frage beantwortet.

Mit einem 5-Punkte-Programm hat die aktuelle Landesregierung auch auf Initiative des GRÜN geführten Integrationsministeriums gemeinsam mit den rheinland-pfälzischen Hochschulen dafür gesorgt, dass Flüchtlinge und Asylsuchende, die im Land leben, möglichst schnell und unkompliziert ihr Studium fortsetzen oder aber bei entsprechender Eignung ein Studium überhaupt erst aufnehmen können.  Unter anderem wurde ein Internetauftritt entwickelt, der in mehreren Sprachen alle relevanten Informationen für die Studienaufnahme von Flüchtlingen enthält (https://www.studium-fluechtlinge-rlp.de). Für alle Fachrichtungen wurden vorbereitende Sprachkurse, Eignungsgespräche, Eignungstests, Aufnahme- und Feststellungsprüfungen gezielt ausgebaut. Darauf möchten wir GRÜNE aufbauen.

Unsere Hochschulen beweisen schon lange eine sehr große Offenheit gegenüber jungen Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und hier studieren wollen. Zahlreiche Programme, Projekte und Initiativen belegen dies. Wir wollen die rheinland-pfälzischen Hochschulen weiterhin darin unterstützen und ganz besonders möchten wir die Initiativen fördern, die den Zugang der geflüchteten Frauen in die Hochschule erleichtern.

Die Frage wurde zusammen mit der nächsten Frage beantwortet.

Die ÖDP setzt vor allem auf eine massive Steigerung von Sprach- und Integrationsmaßnahmen. Wir setzen auf individuelle Leistungsprüfungen und damit verbundene Anerkennung der Abschlüsse. Diese Vorgehensweise der ÖDP unterstützt die individuellen Fähigkeiten und die Stärkung der Selbstbestimmung.

Der Zugang zu Universitäten und Hochschulen ist an objektiv bewertbaren Voraussetzungen geknüpft, ohne die Qualität und die international anerkannte Akzeptanz zu gefährden kann man nur bedingt etwas daran ändern. Was möglich ist, sind Übergangsphasen in dem eine Unterstützung etwa durch einen Tutor prüft, ob der Bewerber für ein Studium tatsächlich geeignet ist. Eine Möglichkeit könnte auch sein, dem Bewerber die Möglichkeit über eine Kooperation mit internationalen Universitäten einen mehrsprachigen Fernstudiengang in seiner Muttersprache zu ermöglichen, hier könnten dann die Zugangsvoraussetzungen und Studienabschlüsse des jeweiligen Landes oder Sprachraumes gelten. Denkbar wäre auch, nach dem Erwerb von ausreichenden Sprachkenntnissen den Studienplatzwechsel zu erleichtern.

Wie wollen Sie die Anerkennung von Abschlüssen von Geflüchteten erleichtern?

Zur Anerkennung einzelner Leistungen aus einem Vorstudium haben wir im Hochschulgesetz eine grundsätzliche Regelung, die in Studien- und Prüfungsordnungen an den Hochschulen umgesetzt wird. Nur bei wesentlichen Unterschieden kann die Anerkennung versagt werden. Die einzelne Anerkennung wird an den aufnehmenden Hochschulen vorgenommen. Wir gehen davon aus, dass die Hochschulen ihre vorhandenen Spielräume im Sinne der Studierenden nutzen.

Das BAföG senkt die Hürden für junge Menschen aus sozial schwachen Familien und ermöglicht eine Ausbildungsförderung, jüngst wurden die Hürden hierfür noch einmal gesenkt.

Der Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Studium ist ein wichtiger Schritt hin zu einem selbstbestimmten Leben und damit auch ein essenzieller Baustein zur Integration der Geflüchteten in unsere Gesellschaft. Hinderlich sind vor allem Sprachbarrieren und Bürokratie bei der Anerkennung von Qualifikation. Wir Freien Demokraten werden daher den weiteren Ausbau und die Durchführung von studienspezifischen Sprachkursen unterstützen. Die bisherige Anerkennung von Abschlüssen wollen wir Freie Demokraten einfacher und transparenter gestalten.

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen bleibt ein großes Problem. Wir GRÜNE setzen uns auf Bundesebene dafür ein dieses Problem zu lösen, indem wir ein System vorschlagen, womit die erworbenen Abschlüsse und informell erworbene Qualifikationen schneller und unbürokratischer akzeptiert werden: angelehnt an die Anerkennung von Qualifikationen im Sinne der Empfehlung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen.

Eine echte Alternative für diese Problematik und vieles mehr ist in unserem Vorschlag für ein modernes Einwanderungsgesetz enthalten. Damit wollen wir Einwanderung ermöglichen, die Talente der Menschen in den Mittelpunkt stellen und gleichzeitig dafür sorgen, dass wir den Bedarf an Arbeitskräften auch in Zukunft decken können. Ausbildung statt Abschiebung und echte Bleibeperspektiven sind unsere Antwort auf die Einwanderungsverhinderungspolitik der Bundesregierung.

Mit Hilfe von Sprachkursen, Aufklärung über das deutsche Bildungssystem und Berufsberatungen für Geflüchtete. Zudem sollen Abschlüsse der Geflüchteten leichter anerkannt werden, Behördenbriefe für Flüchtlinge sollen verständlicher formuliert werden sowie sonstige bürokratische Hürden sollen abgebaut oder vereinfacht werden.

Wir setzen auf eine im Grundsatz großzügige Auslegung der Entscheidungsspielräume. Soweit Abschlüsse und Qualifikationen nicht oder nicht vollständig nachgewiesen werden können, sollte die Eignung auf andere Art und Weise geprüft und beurteilt werden. Hierzu sind ggf. Eignungsprüfungen (wie z. B. Studierfähigkeitstests) notwendig.

In einigen Bereichen ist eine schnellere Anerkennung, etwa durch das Absolvieren von Sprachkursen und Praktika möglich. In anderen Bereichen, wie zum Beispiel dem Gesundheitssektor oder wenn es um gefährliche Arbeiten geht, muss genau geprüft werden, ob mitgebrachte Standards  äquivalent zu unseren Standards sind.

Welche Fördermaßnahmen streben Sie an, um finanzielle und soziale Hürden für Studierende aus Nicht-Akademiker*innenfamilien abzubauen?

Gute Lehre muss allen zugänglich sein. Rheinland-Pfalz ist Vorreiter in der Öffnung von Hochschulen. Wir wollen Türen öffnen und den Hochschulzugang für Studien-interessierte ohne Abitur und Beruflich Qualifizierte ausbauen. Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes haben wir hier einen wichtigen Schritt geleistet. Wir wollen die Hochschulen weiter dabei unterstützen, die Offene Hochschule Wirklichkeit werden zu lassen.

Projekte wie „Arbeiterkind“ halten wir für sinnvoll und unterstützenswert. Darüber hinaus setzen wir auch auf die Initiative der Studierendenschaft, die als Botschafterin und mit Tutorprogrammen einen wichtigen Beitrag leisten kann.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine elternunabhängige Ausbildungsförderung für volljährige Schüler, Auszubildende und Studierende ein. Junge Menschen sind eigenständige Persönlichkeiten, die sich selbst für ihren Ausbildungsweg entscheiden wollen. Deshalb darf die Finanzierung auch für niemanden an den Vorstellungen der Eltern oder deren Einkommen scheitern.

Wie bereits in der Antwort zu Frage zwei beschrieben, setzen wir GRÜNE uns gemeinsam mit unserer Bundestagsfraktion für eine grundlegende Reform des BAföG ein. Auf diese Weise möchten wir sicherstellen, dass alle Studierenden finanzielle Hilfen erhalten, die diese benötigen. Als Teil der Landesregierung konnten wir außerdem schon viele Maßnahmen umsetzen, um Hürden auf dem Weg zum Hochschulzugang abzubauen. Zum einen ist hier der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte zu nennen. Aber auch die neugeschaffene Option auf ein Studium in Teilzeit soll dazu beitragen, dass die Studierendenschaft an den rheinland-pfälzischen Hochschulen auch hinsichtlich der sozialen Herkunft immer diverser wird. Auf diesem Weg möchten wir weitergehen bspw. durch eine intensivierte Studienberatung oder die Integration von Elementen des Studium Generale in der Studieneingangsphase, die insbesondere Studierenden aus Nicht-Akademiker*innenfamilien bei der Orientierung innerhalb der universitären Themenvielfalt helfen sollen.

Die BAföG Beantragung soll erleichtert werden (beispielsweise für Studierende mit problematischen Familienverhältnissen, welche nicht leicht an alle nötigen Unterlagen kommen). Zudem sollen BAföG Beantragungen früher ermöglicht werden und genügend Universitätsmitarbeiter*innen eingestellt werden, sodass die BAföG Beantragung schnellstmöglich geprüft werden kann, um sofort zu Studienbeginn ausgezahlt werden zu können und dadurch keine Zahlungslücken entstehen.A ußerdem werden Initiativen finanziell unterstützt, welche Studierende aus Nicht-Akademiker*innen unterstützen.

Die ÖDP hält eine Individuelle Leistungsförderung für möglich, z.B. wenn man Volkshochschulen ausbaut, könnten soziale und auch finanzielle Hürden abgebaut werden. Die finanzielle Förderung über Stipendien ist auszubauen.

Wir schlagen ein spezielles mehrgliedriges Angebot vor. Eine Fachstelle, die aus Landesmitteln finanziert wird und bei der Studentenvertretung angesiedelt ist. An den Universitäten soll ein zusätzliches Seminarangebot über universitäre Standards aufklären. Zusätzlich soll es zwei Semester mehr Zeit zur Absolvierung des Grundstudiums und im gleichen Zeitraum länger BAföG geben.

Halten Sie es für angemessen, Kosten für Studieneignungstests und ähnliches auf die Bewerber*innen auszulagern?

Auch hier greift unsere Überzeugung der gebührenfreien Bildung von der KiTa bis zur Hochschule. Die Kosten für Studieneignungstests sind regional und fachbezogen sehr unterschiedlich. Der z.B. aktuell in der Online-Fassung überarbeitete TMS-Test im medizinischen Bereich ist ein bundesweit anerkannter und zu absolvierender Test und hat einheitlich festgelegte Kosten. Hier liegt die Preisgestaltung nicht in unserer Hand, wir setzen uns für eine Kompensation ein, auch damit finanziell Schwächere nicht bereits an den Testkosten scheitern.

Wenn die Kosten für Eignungstests nicht von den Bewerberinnen und Bewerbern getragen werden, bedeutet dies eine zusätzliche Belastung der Haushalte der Hochschulen. Im einzelnen Härtefall können hier sicher individuelle Lösungen gefunden werden.

Wir Freie Demokraten wollen weiter konsequent daran arbeiten, die beste Bildung anzubieten und zwar kostenfrei. Ebenso muss das Schlagwort Lebenslanges Lernen noch stärker in gelebte Realität münden. Wir werden die Abschaffung von Bildungsgebühren und die finanziellen Auswirkungen prüfen.

Nein, diese Entwicklung halten wir nicht für angemessen.

Nein, dadurch wird die Chancengleichheit für mögliche Studierende schon vor Beginn des Studiums nicht gewährleistet.

Wir sind grundsätzlich dafür, dass Studieneignungstests ohne zusätzliche Kosten für die Studieninteressierten sind. Gebühren sollten allerdings verlangt werden dürfen, wenn diese Tests mehrmals von einem Studieninteressierten durchgeführt werden.

Nein, Die Kosten für Studieneignungstests und dergleichen sollen vom Land Rheinland-Pfalz getragen werden.

Wie wollen Sie bewerkstelligen, dass alle Schüler*innen und alle Studierende einen Zugang zu digitalen Endgeräten bzw. einem Datenanschluss haben?

Aus dem Blickwinkel der Bildungsgerechtigkeit haben wir grundsätzlich die Überzeugung, dass solche Geräte auch für Studierende zur Verfügung gestellt werden sollten. Wie das konkret ausgestaltet werden kann sollte untersucht werden. Dies könnte zum Beispiel in das BAföG eingerechnet werden können, sodass dieses solche Bedarfe abdeckt.

Die Digitalisierung erfasst alle unsere Lebensbereiche. Daher sehen wir auch den Ausbau eines Glasfasernetzes und öffentliches WLAN als eine Art Daseinsvorsorge an. In diesem Zusammenhang setzen wir uns dafür ein, dass LAN/WLAN-Datenanschlüsse auch in den Studierendenheimen vorgehalten werden.

In den Hochschulen könnten über ein Leihgerätesystem denjenigen bedürftigen Studierenden digitale Endgeräte zur Verfügung gestellt werden, die sich die notwendige Ausstattung nicht leisten können.

Eine weitere Herausforderung liegt im Zugang zu schnellem Internet, was aktuell insbesondere in den ländlichen Räumen noch nicht selbstverständlich ist. Der Breitbandausbau in RLP ist ein uns zentrales Anliegen, das wir in Regierungsverantwortung unter anderem durch eine/n Staatssekretär/in in der Staatskanzlei besser organisieren und beschleunigen wollen.

Die Corona-Krise hat für eine Beschleunigung der Digitalisierung gesorgt – auch in unserer Bildungslandschaft. Für Freie Demokratinnen und Demokraten ist Bildung ein Bürgerrecht. Unabhängig von Herkunft oder sozialem Status wollen wir jedem Studierenden die beste Bildung anbieten. Die Anschaffung und Nutzung von Medien zum Zweck der Bildung werden wir Freie Demokraten unterstützen.

Damit die Hochschulen mit den technischen Entwicklungen Schritt halten und Studium, Forschung und Lehre auf dem Stand der Technik stattfinden können, braucht es eine funktionierende und stetig weiterentwickelte technische Infrastruktur. Mit dem Nachtragshaushalt 2020 haben wir in Rheinland-Pfalz 50 Millionen Euro für die digitale Ausstattung unserer Hochschulen bereitgestellt. Damit jedoch alle von der digitalen Lehre profitieren können, setzen wir uns auf Bundesebene für einen Digitalpakt ein, der auch die Ausstattung mit digitalen Endgeräten für finanziell schwächere Studierende miteinschließt.

Die betroffenen Personen, welche keinen Zugang zu digitalen Endgeräten haben, sollen diese beantragen können. Außerdem sollen die Internetkapazitäten in Universitätsräumen ausgebaut werden.

Grundsätzlich sind in den Schulen die Mängel in der digitalen Versorgung zu beseitigen. Dies ist aus unserer Sicht zumeist nicht ein Mangel im Bereich der digitalen Endgeräte. Kostenlose digitale Endgeräte sollten daher nur Schülerinnen und Schülern und Studierenden zur Verfügung gestellt werden, die sich diese aus finanziellen Gründen nicht leisten können. Die Schulen und Hochschulen sind sukzessive besser mit kabelgebundenen Internetanschlüssen auszustatten.

In einem Digitalpakt zwischen den Bildungsträgern, dem Land Rheinland-Pfalz und Internetdienstleistern, soll allen Schülern und Studierenden ein kostenloser WLAN Zugang an den Schulen und Universitäten ermöglicht werden. Auch kann ein Kontingent an Leihgeräten angeschafft werden.

Wie stehen Sie dazu, das Kooperationsverbot zwischen Bund, Länder und Kommunen (Bildungsförderalismus) abzuschaffen? Welche Vorteile sehen Sie darin?

Im Bildungs- und Hochschulbereich arbeiten der Bund und die Länder seit der Föderalismusreform zusammen. Zur Umsetzung des DigitalPaktes wurde das Grundgesetz entsprechend geändert. Auch der Hochschulpakt ist ein Beispiel der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern. Die Länder haben für die immer weiterwachsenden Aufgaben im Bildungsbereich nicht ausreichend Mittel. Ein „klassisches“ Kooperationsverbot gibt es unserer Meinung nicht mehr. Es passt nach unserer Überzeugung auch nicht mehr in die aktuelle Zeit.

Der Föderalismus in Deutschland hat neben einigen wenigen Nachteilen sehr viele Vorteile. Es gibt daneben durchaus Ausnahmen, beispielsweise engagiert sich der Bund entgegen eigentlicher Zuständigkeit verstärkt in der Hochschulfinanzierung, was unseren Hochschulen zugutekommt. Jedoch ist die Hochschulpolitik in Landesverantwortung auch eine Chance, die eigene Hochschullandschaft entsprechend zu gestalten, weshalb diese Kompetenz in Hand der Länder bleiben sollte.

Unsere Bildungslandschaft muss moderner und digitaler werden. Das stellt alle Bundesländer vor enormen Herausforderungen. Daher ist es richtig, dass der Bund den Ländern Finanzhilfen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren kann. Nichtdestotrotz stehen wir zur Richtungskompetenz der Länder im Bereich Bildung.

Die Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass Kooperationen von Bund und Ländern im Bildungsbereich zum Teil unumgänglich sind. Wichtige Beispiele hierfür sind der Digitalpakt Schule oder der frühere Hochschulpakt, der nun in den Zukunftsvertrag Studium und Lehre überführt wurde. Wir unterstützen Kooperationen wie diese ausdrücklich, da nur in einer gemeinsamen Anstrengung von Bund und Ländern wichtige Zukunftsprojekte im Bildungsbereich finanziert und damit das Bildungssystem in Deutschland auf der Höhe der Zeit gehalten werden kann.

Auch wenn Förderalismus gut ist, ist er v.a. bei der Bildungspolitik kontraproduktiv. Besonders rheinland-pfälzische Einrichtungen würden von Kooperationen des Bundes profitieren. Unterschiede zwischen den Bundesländern v.a. bei den Universitäten sollen aufgehoben werden.

Die ÖDP Rheinland-Pfalz steht grundsätzlich zum föderalen Bildungssystem. Begünstigende Projekte dürfen auch langfristig vom Bund mitfinanziert werden, z.B. Bund-Land-Stadt Projekt "Soziale Stadt " als derzeitiges Modellprojekt (Verwaltung trifft auf Baurecht). Gilt auch analog für Bildung. Die ÖDP würde das gerne auf den verschiedenen Ebenen die Kooperationen stärken.

Die Abschaffung des Kooperationsverbots führt zu mehr Bildungsgerechtigkeit, einer besseren Ausstattung der Bildungseinrichtungen und der Abschaffung regionaler bürokratischer Hürden.

Diversität und Inklusion

Welche Mittel würden Sie zur Verfügung stellen, um Antidiskriminierungsstellen an den Universitäten zu schaffen?

„Offene“ Hochschulen sind eine zentrale Zielsetzung der rheinland-pfälzischen Wissenschaftspolitik. Das bedeutet auch, dass wir die soziale Vielfalt an unseren Hochschulen in den Mittelpunkt stellen und die unterschiedlichen Individualitäten der Hochschulangehörigen aufgrund von Kriterien wie Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Behinderung sowie sexueller Identität, Religion und Lebensstil anerkennen und berücksichtigen. Hochschulen sollen sowohl Orte der offenen Diskussion und Hüter der Wissenschaftsfreiheit sein, als auch Orte, an denen die Vielfalt der Studierenden, der Lehrenden und der Mitarbeitenden anerkannt, respektiert und wertgeschätzt wird.

In Lehr- und Lernsituationen können Diskriminierungen und Benachteiligungen entstehen. Diesen wollen wir aktiv begegnen. Wir wollen die Potentiale, welche sich aus einer vielfältigen Studierendenschaft ergeben, nutzen und Chancengleichheit herstellen. Diversität soll in Lehre, Forschung und Alltag der Hochschulen verankert werden. Alle Angehörigen unserer Hochschulen sind vor Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität zu schützen.

Diese Verantwortung stellt das Hochschulgesetz als verpflichtende Aufgabe der Hochschulen klar dar und schließt dabei alle Mitglieder und Angehörige der Hochschulen ein, nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Studierenden, Promovierenden und Habilitierenden.

Es ist Aufgabe der Hochschulen, diese Vorgaben im Rahmen ihrer Autonomie angemessen umzusetzen und zu entscheiden, ob und in welcher Form es dazu besonderer Verfahren oder der Benennung besonderer Beauftragter bedarf. Diese Aufgabe können die Hochschulen im Rahmen ihrer Grundfinanzierung bewerkstelligen. Von einer weiteren Möglichkeit, die das Land den Hochschulen eröffnet hat, haben einige Hochschulen Gebrauch gemacht und finanzieren entstandene Strukturen und Stellen bspw. unter dem Oberbegriff „Diversity Management“ im Rahmen der „Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre in Rheinland-Pfalz“.

Im Hochschulgesetz sind die Aufgaben der Hochschulen festgeschrieben, zu denen auch der diskriminierungsfreie Umgang mit ihren Mitgliedern und Angehörigen gehört. Leider kommt es in der Praxis aber immer wieder zu Fällen von Diskriminierung, und das nicht nur an den Hochschulen. Betroffenen bietet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes weitgehende, auch rechtliche Beratung. In RLP gib es mit dem „Netzwerk Diskriminierungsfreies Rheinland-Pfalz“ eine weitere Anlaufstelle, die hier Unterstützung bietet.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine tolerante, offene und vorurteilsunbelastete Gesellschaft ein. Mit einem umfassenden Informations- und Weiterbildungsangebot wollen wir Freie Demokraten Vorurteile und Ressentiments abbauen.

Die Frage wurde zusammen mit der übernächsten Frage beantwortet.
Indem wir unsere gesamte Wirtschaft umstrukturieren wollen, sodass unsere Ausrichtung auf den W3-Faktoren basiert (Materieller Wohlstand, Soziales und Teilhabe & Ökologie). Dadurch werden mehr Mittel für soziale Maßnahmen bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Die ÖDP hält Antidiskriminierungsstellen für notwendig und sachgerecht. Welche Mittel verwendet werden, hängt davon ab, wie die Projektbeschreibung ist, z.B. die Einrichtung von Beratungs/Aufklärungsstellen, der personelle und sachbezogene Kostenplan, die Vernetzungen mit anderen Antidiskriminierungsstellen und dem Institut für Menschenrechte auf der gesetzlichen Grundlage des AGG`s (Allgemeines Gleichstellungsgesetz)

An jeder Hochschule ist die Schaffung einer Antidiskriminierungsstelle unabdingbar. Diese muss aus Landesmitteln finanziert werden.

Welche Maßnahmen zur Inklusion und Barrierefreiheit an Hochschulen streben Sie an?

Die Landesregierung misst den Belangen von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung große Bedeutung bei. Ziel ist es, ihnen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Studierenden den Zugang zu den Hochschulen und die Teilhabe an der Hochschulbildung zu ermöglichen. Den Hochschulen und den Studierendenwerken obliegt es, dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung gleichberechtigt am Studium teilhaben und die Angebote der Hochschule möglichst selbstständig und barrierefrei im Sinne des § 2 Abs. 3 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen nutzen können (§ 2 Abs. 4 HochSchG).

So sind im Hochschulgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, damit die Hochschulen und Studierendenwerke dem gesetzlichen Auftrag gerecht werden. Die rheinland-pfälzischen Hochschulen unterstützen behinderte und chronisch erkrankte Studierende, damit sie ihr Studium auf dem Campus soweit wie möglich selbstbestimmt und ungehindert absolvieren können.

Alle Hochschulen haben Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Diese werden je nach den individuellen Bedarfen vor Ort in die jeweiligen Prozesse einbezogen.

Die Landesregierung wird auch zukünftig die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegen, während die Hochschulen vor Ort auf die aktuellen Bedarfe reagieren.

Die Rechte von Menschen mit Behinderung sind uns ein wichtiges Anliegen, das in allen Lebensbereichen zum Tragen kommen muss. Hierzu verweisen wir unter anderem auf die Initiativen der Landtagsfraktion, Drucksachen (17/1206) und (17/13913).

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes hat die Ampel-Koalition die Gleichstellung behinderter Menschen als Aufgabe der Hochschulen festgeschrieben. Studierende mit Behinderungen sollen möglichst selbstständig und barrierefrei am Studium teilhaben. Wir Freien Demokraten werden die Hochschulen bei diesem Auftrag unterstützen.

Für uns GRÜNE ist klar: Die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Miteinander muss selbstverständlich werden. Wir freuen uns deshalb über die Fortschreibung des Landesaktionsplans Rheinland-Pfalz zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Als Ergebnis des bundesweit ersten und beispielhaften Beteiligungsprozesses ist die Fortschreibung und Weiterentwicklung des „Aktionsplans der Landesregierung“ aus 2010 über einen „Landesaktionsplan“ 2015 zu einem „Landesaktionsplan“ 2020 mit einer breiten Beteiligung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Selbstvertretungen, der Kommunen und der zivilgesellschaftlichen Institutionen sowie Organisationen gelungen. Im Rahmen des Aktionsplans möchten wir in Zukunft u. a. die Rolle der Behindertenbeauftragten der Hochschulen stärken und Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ausweiten, um langfristig die Zahl erfolgreicher Studienabschlüsse von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zu steigern.

Bis 2029 wollen wir erreichen, dass alle öffentlichen Gebäude im Landes- und kommunalen Besitz barrierefrei sind – nicht nur für gehbehinderte, sondern auch für hör- und sehbehinderte Menschen. Dafür wollen wir eine Landesfachstelle Barrierefreiheit einrichten und finanziell ausstatten. Auch die Kommunikation soll barrierefrei sein. Deshalb wollen wir ein Kompetenzzentrum und -netzwerk für digitale Barrierefreiheit aufbauen, das Bestandteil eines Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit sein soll.

Wir bieten finanzielle Unterstützungen zur Barrierefreiheit sowie spezifische Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (beispielsweise Kurse für Gebärdensprache)

„Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.“ Diesen gesetzlichen Grundsätzen fühlt sich die ÖDP verpflichtet. Dies gilt ebenso für die Barrierefreiheit, obwohl dieser Begriff nicht gesetzlich normiert ist. Der Begriff Barrierefreiheit hat nur Empfehlungscharakter. Die ÖDP hat sich zum Ziel gesetzt, Barrierefreiheit nach dem UN-Behindertengesetz gesetzeskonform umzusetzen. Wenn die gesetzlichen Grundlagen geschaffen sind, kann man die bautechnischen und sozialrechtlichen Maßnahmen z. B. Assistenz oder persönliches Budget schaffen.

Alle Hochschulen müssen 100 Prozent Barrierefrei sein und einen Zugang im Rahmen von Inklusion ermöglichen.

Welche Maßnahmen zur Antidiskriminierung an Hochschulen streben Sie an?

Entsprechend der oben genannten Zielsetzung soll das Leitbild der offenen Hochschule und der gesetzliche Auftrag der Antidiskriminierung in allen Leistungsbereichen der Hochschulen umgesetzt werden. Dazu hat die SPD-geführte Landesregierung die notwendigen Anpassungen im Hochschulgesetz geschaffen. Die Entscheidung, welche Maßnahmen an jeder Hochschule geeignet sind, um diese Ziele umzusetzen, obliegt den Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie.

Wir wollen die Hochschulen hierbei begleiten und darauf hinwirken, dass die Hochschulen Maßnahmen zur Antidiskriminierung auch bei der Weiterentwicklung ihrer Selbstverpflichtungen für gute Beschäftigungsbedingungen („Leitlinien für gute Arbeit“) und Personalentwicklungskonzepte berücksichtigen.

Um Chancengleichheit im Hochschulsystem unabhängig vom Geschlecht herzustellen, werden wir die Hochschulen dabei begleiten, die im Hochschulgesetz geschaffenen Regelungen umzusetzen.

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine tolerante, offene und vorurteilsunbelastete Gesellschaft ein. Mit einem umfassenden Informations- und Weiterbildungsangebot wollen wir Freie Demokraten Vorurteile und Ressentiments abbauen.

Die beiden vorhergehenden Fragen werden gemeinsam beantwortet. Um angemessen auf die zunehmende Heterogenität der Studierendenschaft einzugehen und Diskriminierung zu vermeiden, möchten wir die verschiedenen Angebote der Hochschulen auf diesem Gebiet stärken und bei der Vernetzung untereinander unterstützen. An den Hochschulen wird auch heute schon durch verschiedene Gruppen Antidiskriminierungsarbeit geleistet und für die Akzeptanz verschiedener Hintergründe und Lebensentwürfe gearbeitet. Ihre wichtige Arbeit möchten wir angemessen honorieren, bündeln und in Zukunft zu einem rheinland-pfälzischen Netzwerk weiterentwickeln.

Wir verweisen außerdem auf die Beantwortung der nächsten Frage.

Wir setzen uns für die Förderung von umfassenden Sensibilisierungsmaßnahmen für jegliche Art von Diskriminierung ein (insbesondere Rassismus, Sexismus, Ableismus, Cis-Normativität, Homophobie, Transphobie).

Die Grundlage ist das AGG. Die ÖDP setzt sich dafür ein, Beratung und Aufklärung zu Diskriminierung an den Hochschulen zu integrieren z. B. als konzeptionelle Projektbeschreibung mit einem entsprechenden Kostenplan.

Gemeinsame Gespräche zwischen den Parteien, (Mediation). Schaffen eines offene Klimas der Akzeptanz und Toleranz durch Information und Schulung der Lehrenden und weiteren Personals. Übernahme der gewünschten Ansprache für LSBTIQ*. Zuverfügungstellen von Gebetsräumen u.ä..

Welche Maßnahmen möchten Sie ergreifen, um gegen Rassismus und rechte Strukturen in den Behörden in Rheinland-Pfalz vorzugehen?

Im Rahmen des „Landesaktionsplans gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ haben wir viele Möglichkeiten eröffnet, um in allen Bereichen entschlossen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorzugehen.

Im Hochschulgesetz wurde die Verantwortung der Hochschulen festgeschrieben, Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder aufgrund von ethnischer Herkunft zu verhindern bzw. zu beseitigen. Es ist Entscheidung der Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie, welche Maßnahmen sie hierzu ergreifen. Dazu kann bspw. auch die Benennung spezieller Ansprechpersonen gehören, an die sich alle Angehörigen der Hochschule wenden können, wenn sie Opfer von rassistischen, diskriminierenden oder benachteiligenden Äußerungen oder Handlungen seitens der Hochschule oder ihres Lehrpersonals werden.

In Einigkeit mit (fast) allen Parteien sind wir der Meinung, dass politische Bildung einen enorm wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben leistet und extremistischen Haltungen vorbeugt. Darüber hinaus stehen wir für konsequente Strafverfolgung dort, wo gegen die demokratische Grundordnung agiert wird – egal ob von links oder rechts.

Wir Freien Demokraten stellen uns entschieden gegen jegliche gruppenbezogene Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit. Gleichzeitig legen wir Wert auf einen objektiven und sachlichen Diskurs. Wir Freie Demokraten begrüßen deshalb, dass die Ampel-Koalition im Landeshaushalt 2021 die Mittel für die Studie „Demokratie und Werte in der Polizei“ zur Verfügung gestellt hat. Herausforderungen, Bewältigungsstrategien und Präventionskonzepte sollen im Rahmen des Forschungsprojektes herausgearbeitet werden.

Wir wollen, dass alle Menschen gleich vom Staat behandelt werden, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder ihrem Bildungsgrad.

Anhänger*innen von rechtem und demokratiefeindlichem Gedankengut sollen keine Aufgaben im öffentlichen Dienst übernehmen dürfen – weder in den Gremien der Landesverwaltung noch in den Sicherheitsbehörden oder der Justiz. Dazu werden wir weitere rechtliche Möglichkeiten im Landesdisziplinargesetz prüfen.

Wir wollen die sicherheitspolitischen Strukturen in Rheinland-Pfalz und die Rechte der Menschen gegenüber dem Staat stärken. Bei der Aus- und Fortbildung von Polizist*innen muss der Fokus neben der fachlichen Weiterentwicklung auf interkulturellen Kompetenzen und Diversität liegen, ebenso auf Demokratiebildung, um rechten Tendenzen bei den Sicherheitsbehörden vorzubeugen. Inhaltliche Kooperationen der Polizeihochschule mit anderen Hochschulen im Land sowie mit Akteur*innen aus dem Bereich der politischen Bildung und Demokratieförderung möchten wir ausbauen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch die Rassismusstudie innerhalb der Polizei, die wir als GRÜNE durch unser Engagement in der Landesregierung auf den Weg gebracht haben.

Mit einem Landesgesetz für Chancengleichheit und Vielfalt wollen wir außerdem die rechtlichen Grundlagen schaffen, um Diskriminierung durch Behörden und Verwaltung abzubauen und eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zu stärken.

Wir setzen uns für die Zulassung von Racial Profiling Studien bei Polizei Arbeiten, die Förderung von Aufklärungs- sowie kulturellen Projekten, die Schaffung von Begegnungsräumen als auch antirassistische Weiterbildungsmaßnahmen in verschiedenen Berufen ein.

Wir befürworten als ÖDP Rheinland-Pfalz die Schaffung einer eigenständigen und unabhängigen Institution, um verstärkt gegen Rassismus und die verschiedenen Formen extremistischer Strukturen vorzugehen. Hierzu sind diese zunächst zu erkennen und aufzubrechen.

Eine Extremismus Fachstelle, die auf Landesebene angesiedelt ist, soll für alle Fragen zu Links- und Rechtsextremismus Anlaufstelle und Bildungsträger sein. Im Rahmen der beruflichen Fortbildung soll für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf Landes- und Kommunalebene die regelmäßige Teilnahme alle 3 -5 Jahre an einem Seminar sowie der Besuch einer Gedenkstätte obligatorisch sein und als Teil  einer Weiterbildung im alltäglichen Miteinander gesehen werden.

Erste Umfragen lassen annehmen, dass die psychische Gesundheit Studierender unter dem digitalen und tendenziell isolierten Fernstudium leidet. Welche Maßnahmen werden Sie für die Gesundheit der Studierenden ergreifen? Planen Sie die psychotherapeutische Beratungsstelle der Johannes Gutenberg-Universität stärker finanziell zu unterstützen?

Die Hochschulen bieten bereits jetzt über ihre Homepages umfangreiche Hilfen für Studierende mit psychischen Unterstützungsbedarfen an, viele auch speziell im Hinblick auf die Folgen der COVID-19 Pandemie. Diese reichen von Telefonseelsorge, Videosprechstunde über spezielle Kurse und Entspannungstechniken bis hin zu allgemeinen Sorgen im Hinblick auf das Studium. Auch wird auf weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote hingewiesen.

Es liegt in der Autonomie der Hochschulen hier Angebote für ihre Studierenden zu machen.

Die Psychologischen Beratungsstellen der Studierendenwerke bieten professionelle Hilfe in persönlichen Konflikt- und Krisensituationen als auch in studienspezifischen Problemen. Unter anderem bei depressiven Verstimmungen, Ängsten und Lern- und Arbeitsstörungen. Hierbei handelt es sich um ein kostenloses und niederschwelliges Angebot. Während der Corona-Krise erreichen die Studierenden die Beratungsstellen telefonisch, per E-Mail und über eine Online-Beratung. Gespräche werden auch als Videoberatung angeboten.

Darüber hinaus hat das Deutsche Studentenwerk FAQS zu „Studieren in der Pandemie“ bereitgestellt, auf die die Homepages der rheinland-pfälzischen Studierendenwerke hinweisen (entweder durch Link oder das Einstellen eigener FAQs). Hierdurch wird vorab insbesondere zu finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise informiert, die ebenfalls ursächlich für eine Krisensituation sein können.

Mit dem Übergang zur Normalität wird sich herauskristallisieren, wie viele Studierende nachhaltig psychisch belastet sind. Dementsprechende kann zu gegebenem Zeitpunkt auf den Bedarf an einer Stärkung bestehender Strukturen reagiert werden.

Wir Freie Demokraten unterstützen die Rückkehr zum Präsenzbetrieb bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und niedrigen Infektionszahlen. Wir Freien Demokraten wollen die Beratungsstellen der Hochschulen bedarfsgerecht finanzieren. Wenn der Bedarf höher ist, müssen die Mittel entsprechend angepasst werden.

Wir GRÜNE setzen uns generell für Versorgungsstrukturen ein, in denen psychisch erkrankte Menschen schneller psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung bekommen. Dafür ist es erforderlich, die bisherige Versorgungsstruktur für Jugendliche und junge Erwachsene zu verbessern. Wir brauchen niedrigschwellige und unbürokratische Kontakt-, Beratungs- und Behandlungsinitiativen für junge Menschen in Krisen. Wir setzen uns auch für eine bedarfsgerechte Anzahl von Psychotherapeut*innen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ein. Durch gezielte Aufklärungsarbeit und bessere Integration von chronisch psychisch Erkrankten wollen wir die Stigmatisierung dieser Krankheitsbilder durchbrechen. Die psychotherapeutische Beratungsstelle an der Universität leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Studentinnen und Studenten. Wir wollen im Gespräch mit der Beratungsstelle ihren Bedarf eruieren und gegebenenfalls anpassen.

Wir fordern für Studierende sowie insgesamt für die rheinland-pfälzische Bevölkerung:

  • Eine deutliche Erhöhung der Kapazitäten von Psychotherapeut*innen, Psychiater*innen,
    psychiatrischen Fachkliniken und Tageskliniken, sodass eine orts- und zeitnahe Versorgung aller
    Patient*innen garantiert ist. Dabei sollen vor allem die Kapazitäten in ländlichen Regionen und
    Regionen mit hohem ungedecktem Bedarf gefördert werden, denn je länger die Wartezeit auf eine
    psychologische Behandlung ist, desto mehr wird dies für den Patienten zu einer weiteren,
    psychischen Belastung. Um dies zu erreichen erhalten mehr Therapeuten die kassenärztliche
    Zulassung.
  • Um dem Kapazitätsmangel an Therapeut*innen nachhaltig entgegenzuwirken, wird die Anzahl der
    Master-Studienplätze für das Fach “Psychologie” an rheinland-pfälzischen Universitäten deutlich
    erhöht.
  • Zusätzlich zu professionellen Behandlungen werden Betroffene und ihre Angehörige bestärkt,
    Selbsthilfe zu leisten. Hierfür werden Selbsthilfegruppen und andere Selbsthilfemaßnahmen
    unterstützt.

Die ÖDP sieht die Gefahren, welche durch die digitalen und zeitweise isolierten Fernstudien entstehen. Maßnahmen können sein, über das Institut für Psychologie im Rahmen von Forschung und Lehre - sowie Prävention - Modellprojekte zu entwickeln für neue Beratungs- und Unterstützungsmodelle für die betroffenen Studierenden.

Unabhängig von der aktuell psychisch belastenden Situation ist die Schaffung von psychotherapeutischen Anlaufstellen für Studierende an allen Hochschulen unabdingbar und bedarf eines sofortigen Handels, auf Seiten des Landes und der Universitäten. Natürlich sind wir für eine stärkere finanzielle Unterstützung der Johannes-Gutenberg Universität.

Hochschulen und Einrichtungen

Ist Ihrer Ansicht nach eine ausreichende Hochschulfinanzierung gewährleistet? Wenn nicht, wie möchten Sie dem entgegenwirken?

Bund und Länder haben mit dem Zukunftsvertrag den bisherigen Hochschulpakt nicht nur fortgeführt, sondern auch auf eine dauerhafte Grundlage gestellt. Das Land Rheinland-Pfalz setzt den Zukunftsvertrag im Land mit der Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre um, in deren Rahmen den Hochschulen dauerhaft 140 Mio. Euro und rund 800 neue bzw. verstetigte Stellen und Planstellen zur Verfügung gestellt wurden. Damit ist in der ablaufenden Wahlperiode ein wichtiger Schritt zu einer dauerhaften und verlässlichen Hochschulfinanzierung gelungen.

Wir habnen dort aber nicht nur die Hochschulinitiative verankert. Die Personalausgabenansätze sind erneut und damit seit vielen Jahren verlässlich tariflich fortgeschrieben worden, erstmals auch in Bezug auf die stellenplanungebundenen Personalausgabenansätze. Auch dies ist ein wichtiges Signal für den Wissenschaftsstandort.

Um Planungssicherheit für die Hochschulen zu schaffen und die Entwicklung der Hochschullandschaft insgesamt konstruktiver zu begleiten, streben wir mehrjährige Finanzrahmen mit entsprechenden Zielvereinbarungen für die Hochschulen an und verweisen in diesem Zusammenhang auf den Begleitantrag der Landtagsfraktion zum Haushalt 2021 (DS: 17/13936). Im Rahmen der Zielvereinbarungen soll auch die unzureichende Grundfinanzierung schrittweise auf den bundesdeutschen Durchschnitt angehoben werden. Wir kritisieren die Unterfinanzierung der Hochschullandschaft in RLP schon seit Jahren; die Landtagsfraktion hat hierzu eine Vielzahl an Initiativen eingebracht, sowohl unterjährig als auch im Rahmen der wiederkehrenden Haushaltsberatungen.

Im Rahmen der Ampel-Koalition sind die Haushaltsmittel der Hochschulen für das Jahr 2021 um etwa 17,7 Prozent auf 795,3 Millionen Euro gestiegen. Die FDP Rheinland-Pfalz wird sich weiterhin konsequent für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Hochschulen einsetzen, die sowohl Personalausgaben als auch Sachmittelausgaben berücksichtigen. Insbesondere bei der Digitalisierung der Hochschulen sowie der technischen Ausstattung sehen wir Freien Demokraten einen erhöhten Mittelbedarf.

Wenn das rheinland-pfälzische Hochschulsystem leistungsfähig bleiben soll, müssen wir der Hochschulfinanzierung in Zukunft eine höhere Priorität einräumen. Wir GRÜNE wollen die Finanzierung der rheinland-pfälzischen Hochschulen schrittweise auf den Bundesdurchschnitt anheben. Die Verteilung der Mittel wollen wir transparent und entlang objektiver Kriterien gestalten, die Anreize setzen und erbrachte Leistungen honorieren. Außerdem wollen wir über mehrjährige Zielvereinbarungen den Hochschulen mehr finanzielle Planbarkeit ermöglichen.

Nein, die Hochschulen müssen wesentlich mehr finanzielle Mittel des Landes erhalten. Dafür sollen mehr Anteile des Haushaltes allokiert werden.

Die ÖDP unterstützt einen Finanzierungspool, in den jede Spende einfließen kann, aber ebenso das Crowdfunding als projektbezogene Finanzierungsform.

Nein, unsere Bildungssysteme sind allgemein chronisch unterfinanziert. Dies trifft auch auf die Hochschulen zu. Die Abschaffung des Kooperationsverbots könnte hier eine stärkere Beteiligung durch den Bund ermöglichen.

Halten Sie die unterschiedlichen Statusgruppen (Professor*innen, Studierende, wissenschaftliche und sonstige Beschäftigte) bei der Zusammensetzung der akademischen Gremien für hinreichend repräsentiert?

Wir haben das Hochschulgesetz novelliert und damit mehr Autonomie und gute Rahmenbedingungen für die Hochschulen geschafft. Zudem haben wir die Bedingungen für ein erfolgreiches, selbstbestimmtes und flexibles Studium und gute Lehre weiter verbessert. So wurde u.a. auf Anregung der Hochschulen die Gründungsförderung als Aufgabe der Hochschulen in das Gesetzeswerk aufgenommen. Auch wird Auszubildenden in Analogie zu Frühstudierenden die Möglichkeit gegeben, parallel zu ihrer Berufsausbildung erste Kompetenzen an der Hochschule zu erwerben. Zusätzlich sind wir den Wünschen der Studierendenvertretung gefolgt, die neu eingeführte Mitgliederinitiative durch eine Studierendeninitiative zu ergänzen, die ähnlich zu einem Bürgerbegehren eine Befassung in einem Hochschulgremium erwirken kann, sowie einen studentischen Vorsitz im Verwaltungsbeirat der Studierendenwerke zu ermöglichen. Darüber hinaus wird die Wahrnehmung der Funktion der Gleichstellungsbeauftragten oder der Stellvertreterin für weibliche Studierende geöffnet. Ebenso kann es eine*n studentische*n Vizepräsident*in geben. Der LandesAStenKonferenz wird ein gesetzliches Anhörungsrecht bei wesentlichen Änderungen des Hochschulgesetzes eingeräumt.

Im neuen Hochschulgesetz wurde eine Experimentierklausel implementiert. Diese kann zur Erprobung neuer Hochschulstrukturen, insbesondere bei den Organisations- und Leitungsstrukturen, zur Verbesserung der Entscheidungsfähigkeit, zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen, zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, zur Profilbildung oder zur Anpassung an spezifische Erfordernisse der jeweiligen Hochschule durch Regelung in der Grundordnung Abweichungen von einigen Vorschriften für die Dauer von bis zu fünf Jahren zugelassen werden. Sofern das Präsidium dies auf der Grundlage eines entsprechenden Senatsbeschlusses beantragt, kann die Erprobungsphase nach erstmaligem Ablauf um bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Universitätsgremien müssen entsprechend den universitären Funktionen besetzt werden und sind keine allgemein-demokratischen Gremien wie Parlamente oder Gemeinderäte. Die Professorinnen und Professoren sind die zentralen Träger von Forschung und Lehre, weshalb sie den bestimmenden Einfluss in den universitären Gremien haben müssen. Deshalb halten wir eine stärkere Vertretung nichtprofessoraler Mitglieder des Senats für nicht sinnvoll.

Die Wissenschafts- und Hochschulpolitik muss die Rahmenbedingungen für größtmögliche Eigenständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Profilbildung der Hochschulen schaffen. Sowohl die Ausrichtung als auch die innere Organisation sollen die Hochschulen selbstständig entscheiden.

Unsere Vision ist eine Hochschule, in der Studierende, Professor*innen, akademische und nichtakademische Mitarbeiter*innen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten gleichberechtigt mitwirken können. Wir wollen den Senat als demokratisch gewähltes Gremium stärken. Dieses  Gremium soll künftig auch die Aufgabe haben, über den Haushalt der jeweiligen Hochschule zu beschließen. Die Hochschulen sollen autonom darüber entscheiden, ob sie einen Hochschulrat bilden. In den Gremien der Hochschulen wollen wir die Mitwirkungsmöglichkeiten der nicht professoralen Statusgruppen ausbauen und hochschulweite, gruppenübergreifende Abstimmungen ermöglichen.

Die Repräsentation der unterschiedlichen Statusgruppen sollte je nach Universität geprüft werden, um mögliche Verbesserungen in Partizipations- und Entscheidungsprozessen anzuregen.

Die ÖDP steht für gleichberechtigte Besetzung in den akademischen Gremien der Hochschulen in Rheinland-Pfalz.

Nein, die Verwaltung und die Professor*innen sind im Machtverhältnis der Hochschule überproportional vertreten. Dies führt dazu, dass der universitäre Bereich zu sehr auf die Bedürfnisse der Professoren und zu wenig auf die Studierenden zugeschnitten ist. Generell ist ein Missverhältnis zwischen Forschung und Lehre festzustellen. Wünschenswert wäre eine stärkere Fokussierung auf die Lehre auf Seiten der Universitäten, wie sie etwa im angelsächsischen Raum üblich ist.

Sollten Studierendenschaften sich zu allgemeinpolitischen Grundsatzfragen äußern dürfen?

Das ist für die SPD Rheinland-Pfalz selbstverständlich. Wir stehen zu diesem allgemeinpolitischen Mandat.

Analog zu anderen Körperschaften des Öffentlichen Rechts, die nur zu Themen ihres Wirkungsbereichs Stellung nehmen, sollten auch die Studierendenschaften kein allgemeinpolitisches Mandat erhalten. Hinzu kommt eine hohe Fluktuation der Beteiligten, die keine dauerhaft beständige Positionierung zulässt.

Die Möglichkeit einer offenen Diskussion in den Grenzen unseres Werte- und Rechtsgefüges ist für uns demokratische Grundlage und daher nicht verhandelbar. Die Teilnahme der Studierendenschaften an allgemeinpolitischen Grundsatzdiskussion ist unbedingt erforderlich.

Nach dem rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz kommt den Studierendenschaften unter anderem die Aufgabe zu, die Meinungsbildung unter den Studierenden zu ermöglichen und die politische Bildung zu fördern. Außerdem sieht das Gesetz explizit die Nutzung der Medien der Studierendenschaft für die Diskussion und Veröffentlichung zu allgemeinen gesellschaftlichen Fragen vor. Wir GRÜNE stehen hinter diesen weitreichenden Möglichkeiten für die verfassten Studierendenschaften und wollen sie erhalten.

Das ist eine wesentliche Grundlage unserer Demokratie. Die ÖDP steht für direkte Demokratie auf allen Ebenen und hält es für begrüßenswert, wenn sich Studierendenschaften zu allgemeinpolitischen Grundsatzfragen äußern und mit einbringen.

Ja, Kinder, Schüler und Studierende sind Teil unserer Gesellschaft. Sie sollen sich einbringen können, damit wir gemeinsam die großen Probleme lösen können, wie aktuell z.B. zum Thema Klimawandwandel.

Studium und Lehre

Sollte ein landesweites Recht auf freie Masterzugänge bestehen? Wie positionieren Sie sich hinsichtlich zulassungsbeschränkter Studiengänge?

Es ist eine wichtige Zielsetzung unserer Wissenschaftspolitik, einen offenen Zugang zu den Hochschulen zu gewährleisten. Dies zeigt sich darin, dass die Zahl der zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge in Rheinland-Pfalz seit dem WS 2010/2011 von 19 % auf 13 % im WS 2019/2020 gesunken ist. Sie lag während dieses Zeitraums deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (WS 2010/2011: 24 % ; WS 2019/2020: 24,5 %).

Wir würden das Problem anders angehen: Zielführend ist kein allgemeines Recht auf einen Masterstudienplatz, sondern der Ausbau von Studienkapazitäten in gefragten Disziplinen, auch unter Berücksichtigung des Fachkräftebedarfs in Wirtschaft und Gesellschaft. Außerdem halten wir es in diesem Sinne auch für sinnvoll, nicht nur auf den Notendurchschnitt zu setzen, sondern verstärkt die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen. Hier möchten wir uns auf Bundesebene für die entsprechende Anpassung von Zulassungskriterien einsetzen, wo Studienplätze zentral vergeben werden.

Wir Freien Demokraten werden den Hochschulen mehr Autonomie gewähren. Hochschulen sollen anhand ihrer Profile und Bedarfe selbstständig entscheiden können, ob und wie ein Studiengang zulassungsbeschränkt gestaltet wird. Eine generelle Öffnung der Studiengänge halten wir nicht zielführend, da weder die Studienplätze noch die Kapazitäten der Hochschulen berücksichtigt wird.

Wo ein Bachelor-Studium angeboten wird, sollten grundsätzlich auch ausreichend viele Plätze für ein konsekutives Master-Studium vorgehalten werden. Da nicht alle Bachelor-Absolvent*innen auch ein Master-Studium anstreben und die konkrete Zahl der benötigten Masterstudienplätze schwankt, ist es nötig, situativ auf eine zu große Bewerber*innenschaft zu reagieren. Grundsätzliche Zulassungsbeschränkungen sind hierfür aber nach unserem Verständnis kein geeignetes Mittel.

Ja, da es viele Studiengänge gibt, in denen es wesentlich mehr Bachelorabsolvent*innen als Masterplätze zur Verfügung stehen. Es sollte Masterplätze für alle Bachelorabsolvent*innen, die einen Masterabschluss anstreben, geben. Besteht die Zulassungsbeschränkung, weil die Universität nicht ausreichend Gelder für größere
Studierendenzahlen hat, sollte die Landesregierung die Finanzierung aufstocken. Besteht die
Zulassungsbeschränkung aus einem anderen Grund, ist es Sache der Hochschulen über die
Zulassungsbedingungen zu entscheiden.

Aus Sicht der ÖDP sollte jeder, der einen Bachelor erworben hat, auch das Recht haben, einen Masterstudiengang zu absolvieren. Dazu müssen ausreichend Masterstudienplätze geschaffen werden. Hinsichtlich des NC brauchen wir eine bundesweite Lösung.

Wir stehen zu einem freien Zugang ohne Zulassungsbeschränkungen auch zum Masterstudium.

In der Pandemie haben wurden viele Lehrformate digital umgestellt. Dennoch fehlt Studierenden der persönliche Umgang sehr. Werden Sie sich dafür einsetzten, dass es eine Rückkehr zum Präsenzbetrieb gibt, wenn die Pandemielage dies zulässt?

Genauso wie Schülerinnen und Schüler ihre Mitschüler vermissen, geht es sicherlich den meisten Studierenden. Der Austausch auf sozialer und fachlicher Ebene ist durch keine Videokonferenz zu ersetzen. Die Grundrechtseinschränkungen durch die Pandemie sind zu lockern, sobald das Pandemiegeschehen dies zulässt. Politik muss immer eine Abwägung treffen zwischen Sicherheit/Gesundheit und den Einschränkungen. Dieser Verantwortung wird unsere Ministerpräsidentin Malu Dreyer gerecht. Nach der Pandemie muss natürlich evaluiert werden, was aus der digitalen Zeit bleibt. Natürlich ist für uns klar, dass die Universitäten von der Präsenz leben!

Auch wenn wir froh darüber sind, dass die Hochschulen in der Krise zügig digitale Angebote machen konnten - richtiger Präsenzbetrieb ist durch nichts zu ersetzen. Der sonst so selbstverständliche Austausch, fachlich wie persönlich, findet nur sehr eingeschränkt statt – man denke auch an die „Erstis“ aus zwei Semestern, die gar den Hochschulbetrieb überhaupt noch nicht kennengelernt haben. Deshalb sollte das Land den Hochschulen die Möglichkeit einräumen, sobald die Lage dies zulässt. Kurse in Kleingruppen etwa oder hybride Veranstaltungen können hier auf dem Weg zur Normalität Ausbildung und Gesundheitsschutz miteinander vereinbaren.

Wir Freie Demokraten unterstützen die Rückkehr zum Präsenzbetrieb bei entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen und niedrigen Infektionszahlen. Wir Freien Demokraten wollen die Beratungsstellen der Hochschulen bedarfsgerecht finanzieren. Wenn der Bedarf höher ist, müssen die Mittel entsprechend angepasst werden.

Digitales Lehren und Lernen soll in Zukunft den Universitätsbetrieb dort ergänzen, wo es sinnvoll erscheint. Grundsätzlich aber ist es uns sehr wichtig, den persönlichen und wissenschaftlichen Austausch vor Ort an den Hochschulen sobald als möglich wieder zu ermöglichen. Universitäres Lehren und Lernen ist mehr als die Summe des vermittelten Lehrbuch-Wissens. Gerade der Austausch mit Lehrenden und Kommiliton*innen liefert oft wichtige Erkenntnisse und spiegelt verschiedene Sichtweisen auf ein Thema wider. Wir möchten deshalb, dass der Präsenzbetrieb sobald es die Pandemielage erlaubt wiederaufgenommen wird.

Wenn es die Pandemielage ohne Risiko zulässt, sollen die Universitäten zum Regelbetrieb zurückkehren. Digitale Formate zusätzlich anzubieten und die Lehre digitaler zu gestalten, als dies vor der Pandemie der Fall war, sollen gefördert werden.

Ja, natürlich. Nach der Pandemie muss an der Universität wieder der Präsenzbetrieb stattfinden. Trotzdem können aus unserer Sicht, wo sinnvoll, digitale Veranstaltungen ergänzend angeboten werden.

Bildungseinrichtungen müssen priorisiert geöffnet werden.

Deutschlandweit ist ein zunehmender Fokus auf die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Universitäten zu sehen, was sich insbesondere am Lehrangebot zeigt. Wollen Sie Forschung und Lehre auch dort ermöglichen, wo keine finanziellen, sondern nur gesellschaftliche Gewinne erzielt werden können?

Die Frage wurde zusammen mit der nächsten Frage beantwortet.

Ja, da wir (Grundlagen-)Forschung außerhalb wirtschaftlicher Verwertbarkeit für außerordentlich wichtig erachten.

Wir Freien Demokraten werden die Verzahnung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vorantreiben, um Mehreffekte für beide Seiten zu erzielen. So sollen regionale Unternehmen als Kooperationspartner dabei helfen, Wissenstransfer zwischen Theorie und Praxis zu ermöglichen. Diese Verzahnung schließt Forschung und Lehre mit gesellschaftlichen Gewinnen explizit nicht aus.

Für uns GRÜNE ist es wichtig, dass nicht nur an Themen geforscht wird von denen ein wirtschaftlicher Nutzen erwartet werden kann. In Zukunft möchten wir deshalb den Ausbau einer nachhaltigen und breiten Grundlagenforschung an allen Universitäten des Landes unterstützen. Gleichzeitig hoffen wir auf die Wissenschaft als Partner*innen an unserer Seite bei der Bewältigung großer gesellschaftlicher Herausforderungen, wie beispielsweise der Klimakrise, dem digitalen Wandel und der demokratischen Gesellschaftsentwicklung.

Damit die gewonnenen Erkenntnisse zukünftig schneller als bisher ihre Wirkung in Gesellschaft und Politik entfalten können, möchten wir zusätzlich die Wissenschaftskommunikation stärken.

Auf jeden Fall. Forschung und Lehre sollen der ganzen Gesellschaft dienen. Wir brauchen Erkenntnisgewinne und Ausbildung in allen Bereichen. Die Wirtschaft deckt mit ihrer Nachfrage, dabei nur einen kleinen Teil ab. Außerdem werden wir die Förderung von generationsübergreifendem Austausch sowieKooperationen zwischen Industrien, Bildungseinrichtungen sowie sonstigen Forschungseinrichtungen ausbauen.

Die Unabhängigkeit der Forschung von Partikularinteressen aus Wirtschaft und Politik muss gestärkt werden. Beispielsweise sollen an staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen erzielte Forschungsergebnisse immer zuerst vom Auftragnehmer der Öffentlichkeit vorgestellt werden, selbst dann, wenn die konkrete Studie industriefinanziert ist. Die Diskussion über Wissenschaftsethik wollen wir verstärkt führen und geführt sehen. Eine Berücksichtigung der Bedürfnisse der Wirtschaft ist zwar sinnvoll, darf aber nicht zur Ausgrenzung von Forschungsthemen oder zu Gefälligkeitsgutachten führen, wie das heute schon vielfach geschieht. Forschung und Lehre müssen darüber hinaus auch für nicht oder nicht primär wirtschaftlich verwertbare Bereiche sichergestellt werden.

Unbedingt, Viele gesellschaftliche Probleme, die sich aktuell aufzeigen, haben ihren Ursprung in einer einseitigen Gewinnorientierten und technikgläubigen Denkweise. Aber, was ist der Mensch ohne Humanismus, ohne Philosophie kurzum ohne die Geisteswissenschaften? Eine Maschine, ein Roboter der nur nach rationalen Kriterien agiert. Wir brauchen die Geisteswissenschaften, sie sind das „Gewissen“ und der Kitt jeder demokratischen Gesellschaft.

Würden Sie die Etablierung eines nicht arbeitsmarktorientierten, eurozentrismuskritischen Lehrangebots sowie eines diverseren Lehrpersonals unterstützen? Wenn ja, wie genau?

Die sog. Kleinen Fächer stellen für uns einen wichtigen Teil des Hochschulspektrums dar. Wir sind der Überzeugung, dass ein kleines Fach nicht automatisch ein unwichtiges Fach ist. Die Spezifikation als kleines Fach kann sich über wenige Jahre oder Jahrzehnte ändern (zB Kulturpolitik in den 1970er Jahren oder Quantenphysik zu Beginn des 20. Jahrhunderts).

Wir freuen uns, dass Mainz ein besonders wichtiger Ort für die Kleinen Fächer ist: An der JGU ist die bundesweite Forschungsstelle „Arbeitsstätte Kleine Fächer“ eingerichtet. Im Herbst 2019 hat die Forschungsstelle vom rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministerium eine eigene Vollzeitstelle erhalten. Die kleinen Fächer sind ein Ausweis der Vielfalt der deutschen Forschungslandschaft. Sie tragen dazu bei, die Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz weiterzuentwickeln. Sie sind Elemente der Profilbildung der Hochschulen, als Elemente der Innovationsfähigkeit von Forschungsgebieten und Studiengangsentwicklungen sowie als Elemente der Internationalisierung. Kleine Fächer bereichern so den akademischen Fächerkanon.

Als äußerst positives Beispiel für die gesellschaftlichen Gewinne (ohne Schwerpunkt auf finanzielle Verwertbarkeit) kann hier auch die neu gegründete Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences erwähnt werden.

Die Gutenberg Graduate School of the Humanities and Social Sciences (GSHS) ist eine zentrale Einrichtung der Johannes Gutenberg-Universität zur nachhaltigen Förderung und Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den Geistes- und Sozialwissenschaften einschließlich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Die GSHS stellt für Promovierende der Geistes- und Sozialwissenschaften ein mit den jeweiligen Fachkulturen abgestimmtes ergänzendes Angebot dar. Dieses ermöglicht, zusätzliche Qualifikationen für die spätere berufliche Praxis inner- oder außerhalb der Wissenschaft zu erwerben. Auch der informelle Austausch und die Vernetzung mit anderen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern und die Situierung der eigenen Forschungsfrage in einem größeren Umfeld wird hier gefördert und unterstützt. Die GSHS wird durch die Forschungsinitiative des Wissenschaftsministeriums finanziert.

Im Sinne der Freiheit der Wissenschaft im Allgemeinen, die per se die Vielfalt der akademischen Diskurse anstrebt, sowie der Hochschulautonomie im Speziellen sollte hier kein aktiver Einfluss seitens der Politik erfolgen. Die Hochschulpolitik muss aber die notwendigen Rahmenbedingungen für Wissenschafts- und Forschungsfreiheit schaffen

Die Wissenschafts- und Hochschulpolitik muss die Rahmenbedingungen für größtmögliche Eigenständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Profilbildung der Hochschulen schaffen. Sowohl die Ausrichtung als auch die innere Organisation sollen die Hochschulen selbstständig entscheiden.

Wie in der Antwort auf die vorhergehende Frage beschrieben, ist es uns GRÜNEN sehr wichtig, dass unabhängig von wirtschaftlicher Verwertbarkeit geforscht, gelehrt und gelernt wird. Insbesondere in den Geisteswissenschaften werden an den rheinland-pfälzischen Hochschulen bereits bestehende akademische Kanons problematisiert und eine post-koloniale Sichtweise auf die jeweiligen Fachdisziplinen gelehrt. Diese Ansätze unterstützen wir ausdrücklich und möchten in Zukunft insbesondere auch Initiativen unterstützen, die die Aufarbeitung und Wissensvermittlung über die deutsche und europäische Kolonialvergangenheit zum Ziel haben. Nur durch Information und die kritische Reflexion der eigenen Weltsicht können Rassismus und Xenophobie wirksam und dauerhaft bekämpft werden.

Mit dem neuen Landesgesetz für Chancengleichheit und Vielfalt wollen wir das Diversity Mainstreaming als Prinzip der Landesverwaltung verankern und Diversity Management zu einer staatlichen Pflichtaufgabe machen. Rheinland-Pfalz als Land der Vielfalt zu entwickeln ist eine Daueraufgabe, die viele Bereiche des staatlichen Handelns betrifft.

Ja, wir wollen die Hochschulen generell finanziell unterstützen. Dadurch können sie auch neue Lehrangebote anbieten. Durch die Landesfinanzierung sind sie außerdem unabhängig von wirtschaftlichen Interessen. Zusätzlich soll auch an den Hochschulen und Fachhochschulen BNE in allen Studiengängen etabliert werden. Damit werden die arbeitsmarktorientierten, eurozentristischen Inhalte zunehmend durch nachhaltige Lerninhalte abgelöst.

Gegen ein solches Studienangebot ist nichts einzuwenden. Hier könnte Lehrpersonal aus allen Fachbereichen jedes Semester ein entsprechendes Programm zusammenstellen. Forschung und Lehre leben vom kritischen Diskurs innerhalb der Disziplinen sowie zwischen den Disziplinen. Dem ist durch ein breites Angebot Rechnung zu tragen.

Im Rahmen eines Verständnisses von einer globalen Welt, ist es wichtig, dass Studiengänge über ihren akademischen Tellerrand hinausblicken. Insofern ist ein diverses Lehrpersonal zu unterstützen.

Umwelt, Verkehr und Energie

Mit welchen Mitteln wollen Sie Hochschulen CO2-neutral gestalten, z.B. hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien oder der Mobilität von Studierenden und Beschäftigten?

Der Hochschulbau mit seinen Sanierungen/ Modernisierungen der Bauten bzw. der baulichen Infrastruktur ist ein wesentlicher Baustein auf unserem Weg für CO2-neutrale Hochschulen in Rheinland-Pfalz. Nachhaltig sanierte Gebäude oder Neubauten tragen wesentlich zur Energieeffizienz und in der Folge zu geringeren Betriebskosten und damit Entlastung der Haushalte (Lebenszykluskosten) bei. Im Hochschulbau stehen die Länder und ihre Hochschulen angesichts eines ungebrochen hohen Sanierungs- und Modernisierungs-bedarfs bei Gebäuden und Infrastruktur vor erheblichen Herausforderungen.

Für Studierende an rheinland-pfälzischen Hochschulen hat das Thema Mobilität einen wichtigen Stellenwert. Der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) kommt daher erhebliche Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund erhalten die Studierenden der rheinland-pfälzischen Hochschulen bereits jetzt gegen Zahlung eines Solidarbeitrags ein Semesterticket, das die Nutzung des ÖPNV im Einzugsbereich der jeweiligen Hochschule ermöglicht. Hierzu sind Vereinbarungen mit den jeweils zuständigen Verkehrsverbünden getroffen worden. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei den ASten und den Studierendenwerken. Die bestehenden Semestertickets gelten zum Teil auch über die rheinland-pfälzische Landesgrenze hinaus.

Um die Hochschulen als Ganzes effektiv und dauerhaft umweltfreundlicher zu gestalten, wollen wir sogar einen Schritt weiter gehen, der Nachhaltigkeitsgedanke muss institutionalisiert werden: Es braucht eine zentrale Koordinationsstruktur, die an das Präsidium angegliedert, in alle organisatorischen Bereiche der Verwaltung hineinwirken kann, um wirkliche Durchschlagkraft zu entfalten. Außerdem benötigen Fragen wie die der Material- und Energienutzung, Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung und die Bilanzierung der eigenen Emissionen fachliche Expertise, die von engagierten Laien nicht erwartet werden kann und darf.

Gleichzeitig kann diese zu schaffende Stabstelle bereits bestehende studentische Initiativen bündeln, unterstützen und entsprechend als Anlaufstelle fungieren.

Die Frage wurde zusammen mit der übernächsten Frage beantwortet.
Die Frage wurde zusammen mit der nächsten und übernächsten Frage beantwortet.
Jegliche Gebäude, welche Landes- oder Kommuneneigentum sind, werden bis 2026 klimaneutral. Das bedeutet eine energetische Sanierungsrate von 20% wird umgesetzt. Zusätzlich werden Anlagen für Erneuerbare Energien installiert. Für diese Maßnahmen werden die entsprechenden finanziellen Mittel vom Land zur Verfügung gestellt werden. Der ÖPNV wird insgesamt für Studierende und Beschäftigte attraktiver gestaltet, indem besser angepasste, intelligente Netze ausgebaut werden.

Hinsichtlich der Johannes Gutenberg-Universität brauchen wir zunächst einmal bezüglich der baulichen Entwicklung von Campus und Klinikgelände (Bebauung und Freiflächen) klare ökologische Vorgaben in der Bauleitplanung. Hinweisen möchten wir daher auf die beiden Anfragen der ÖDP-Stadtratsfraktion Mainz im Stadtrat Mainz. Die Antworten der Stadtverwaltung zeigen hier aus Sicht der ÖDP zahlreiche Defizite auf:

https://www.oedp-mainz.de/aktuelles/antraege-stadtrat/antrag-details/news/umweltbelange-campus-johannes-gutenberg-universitae/

https://www.oedp-mainz.de/aktuelles/antraege-stadtrat/antrag-details/news/umweltbelange-universitaetsklinik/

Darüber hinaus wird die ÖDP selbstverständlich Projekte und Maßnahmen mit Blick auf erneuerbare Energien und eine ökologische Mobilität vollumfänglich unterstützen.

Im ersten Schritt muss eine energetische Betrachtung und Analyse vorgenommen werden. Mithilfe von Energieeinsparungs- und Sanierungsmaßnahmen kann schon ein großer Teil der Energie eingespart werden. Die restliche benötigte Energie kann z.B. durch Photovoltaik und kleinere Windräder erzeugt werden.

Wie wollen Sie die nachhaltige Entwicklung an den Hochschulen fördern?

Das Thema Nachhaltigkeit ist in den Hochschulen des Landes liegt uns besonders am Herzen. Die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Hochschulen setzen dabei auf gewachsenen Strukturen auf, sind strukturell in den Hochschulen verankert und werden unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten ständig fortentwickelt. So ist das Themenfeld der Nachhaltigkeit nicht nur in vielen Leitbildern der Hochschulen verankert, sondern findet sich auch in den Hochschulentwicklungsplänen wieder.

Neben der institutionellen Leistung von Hochschulen im Bereich der Nachhaltigkeit/Bildung für nachhaltige Entwicklung ist auch das Engagement der Studierendenschaft zu betonen. In vielen Hochschulen haben die ASten das Thema Nachhaltigkeit schon sehr früh als wesentlichen Baustein erfasst und wirken durch Referate zu Nachhaltigkeit und Ökologie maßgeblich an einer Sensibilisierung und Transformation der Gesellschaft mit.

Durch unser Hochschulgesetz kommt den Hochschulen eine noch größere Verantwortung dabei zu, ihr Handeln an den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung zu orientieren und zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes beizutragen. Wir werden darauf hinwirken, dass die Hochschulen dieser Verantwortung nachkommen. Hierzu soll ein Dialogprozess eingeleitet werden, um gemeinsam mit den Hochschulen und mit anderen Ressorts der Landesregierung Ansätze und Konzepte zu diskutieren, wie dies sowohl in der Institution Hochschule (interne Arbeitsweisen Verfahrensabläufe, Ressourcenmanagement) als auch in ihrem Aufgabenspektrum von Lehre, Forschung und Wissenstransfer umgesetzt werden kann.

Die Frage wurde zusammen mit der nächsten Frage beantwortet.
Die Frage wurde zusammen mit der vorherigen und nächsten Frage beantwortet.
Die Förderung der nachhaltigen Entwicklung an Hochschulen ergibt sich aus finanzieller Unterstützung für klimaneutrale Gebäude, erneuerbare Energien und Mobilität. Außerdem wird die Vernetzung von Hochschulen mit Unternehmen, Verbänden und sonstigen Forschungsinstituten angetrieben, um innovative Strategien zu entwickeln und Wissen auszutauschen.
Zusätzlich wird in die Lehre der Hochschulen Veranstaltungen zur Bildung im Bereich „Nachhaltige Entwicklung“ implementiert und mehr Freiräume für Studierende zur Entfaltung ihrer Selbstwirksamkeit geschaffen.

Eine ganzheitliche Schulbildung muss die Studierfähigkeit der künftigen Studierenden gewährleisten. Das ist zur Zeit nicht immer der Fall.

Umgekehrt muss aber ebenso die Studierbarkeit der einzelnen Studiengänge von der jeweiligen Hochschule sichergestellt werden. Ein verschultes Studium allein nach starren Studienordnungen, wie sie die meisten Bachelor- und Master-Studiengänge aufweisen, wird den vielfältigen Anforderungen im Berufsleben nicht gerecht.

Aufbaustudiengänge sollen im Sinne lebenslanger Lernprozesse weiter ausgebaut werden. Hochschulen müssen mehr als bisher zu Stätten berufs- und lebensbegleitender Aus- und Weiterbildung werden.

Jede Hochschule sollte eine Fachstelle für ein Energiemonitoring haben.

Wie stehen Sie zum Konzept der Green Offices? Würden Sie sich dafür einsetzen, dass solche Green Offices an allen rheinland-pfälzischen Hochschulen eingerichtet und über Landesmittel finanziert werden?

Die Einrichtung von Nachhaltigkeitsbüros („Green Offices“) ist ein Ansatz, den wir im Rahmen des notwendigen breiteren Diskussionsprozesses mit den Hochschulen beraten und prüfen wollen. Zunächst haben die Hochschulen ihrer Verantwortung für nachhaltige Entwicklung im Rahmen ihrer Autonomie eigenverantwortlich nachzukommen und geeignete institutionelle Verfahren und Organisationsstrukturen zu entwickeln. Ein Nachhaltigkeitsbüro als hybride Plattform wurde bspw. bereits an der TU Kaiserslautern eingerichtet; andere Modelle bestehen am Campus Birkenfeld der HS Trier und – studentisch organisiert – am Campus Landau der Universität Koblenz-Landau. Wir wollen den Aufbau solcher Ansätze und Strukturen prüfen.

Sowohl in einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz (Drucksache 17/13059) als auch in den Haushaltsberatungen 2021 (Drucksache 17/13939) hat die CDU-Landtagsfraktion sich hierfür eingesetzt und entsprechend Mittel eingeplant, was jedoch von allen regierungstragenden Fraktionen beide Male abgelehnt wurde.

Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes hat die Ampel-Koalition die Wahrnehmung einer nachhaltigen Entwicklung als Aufgabe der Hochschulen festgeschrieben. Hochschulen wirken daher an der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes mit.

Wir Freien Demokraten wollen die Rahmenbedingungen für größtmögliche Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Hochschulen schaffen. Die Wahl von Verwaltungsstrukturen oder Organisationsformen zählen dazu. Eine Einrichtung von Green Offices soll durch die Hochschule entschieden werden. Die Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen der Hochschulen müssen natürlich bedarfsgerecht finanziert werden.

Die vorangegangenen drei Fragen werden im Verbund beantwortet. In den Curricula der Studienangebote wollen wir die Bildung für nachhaltige Entwicklung stärker verankern. Green Offices sollen die Ansätze für Nachhaltigkeit an den Hochschulen koordinieren, unterstützen und Nachhaltigkeitsstrategien erarbeiten. Dafür wollen wir in der kommenden Legislaturperiode an jeder Hochschule des Landes eine feste Personalstelle schaffen, deren Umfang sich an der Größe der jeweiligen Hochschule bemessen soll.

Um die rheinland-pfälzischen Hochschulen in Sachen Klimaschutz voranzubringen und sie im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung umzubauen, möchten wir in Zukunft für Neu- und Umbauten neben Kriterien der Aufenthaltsqualität und der technischen Ausstattung auch hohe ökologischen Standards etablieren. Neubauten des Landes sollen mindestens als Plusenergiehaus gebaut werden, bei Sanierungen streben wir diesen Standard an, wo immer es technisch möglich ist. Alle landeseigenen Gebäude, auf denen dies sinnvoll ist, werden wir mit Photovoltaik und Solarthermie ausstatten. Für bestehende Gebäude in Besitz des Landes wollen wir einen Sanierungsfahrplan hin zur Klimaneutralität erstellen. Konzepte zur nachhaltigen Bewirtschaftung oder zukunftsweisende Mobilitätskonzepte können wiederum innerhalb der personell entsprechend aufgestellten Green Offices entwickelt werden.

Um einen regelmäßigen Sachstandsbericht über die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Hochschulen zu erhalten, möchten wir eine Berichtspflicht an die personelle Ausstattung knüpfen.

Wir werden uns für das Konzept des Green Offices einsetzen sowie finanzielle Unterstützung bereitstellen, da solch ein Konzept der Integration von Klimaschutzmanager*innen ähnelt, welche wir fördern werden.

Ein Nachhaltigkeitsbüro (Green Office), geführt von Studierenden und Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, an der Universität Mainz sieht die ÖDP als sinnvoll an. Dieses Büro soll Studierende und Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter vernetzen und unterstützen, um mehr über Nachhaltigkeit zu lernen und Projekte in den einzelnen Fachbereichen umzusetzen.

Klimaneutralität ist eine unverzichtbare gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich auch die Wirtschaft stellen muss. Hierzu müssen politische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Wirtschaft in die Pflicht nimmt Büroprozesse umweltfreundlicher zu gestalten.

Würden Sie ein landesweites Semesterticket für Studierende begrüßen und welche Chancen und Folgen würde dies in Ihren Augen für die Städte, Universitäten und Studierenden haben? Bis zu welchem Grad würden Sie dieses mit Landesgeldern subventionieren?

Wir werden die Tarifmodelle im ÖPNV und SPNV gemeinsam mit den Verkehrsverbünden modern und sozial gestalten. Wir befürworten ein landesweites Semesterticket und unterstützen die Studierendenvertretungen und Zweckverbände und Verkehrsverbünde auf dem Weg dorthin. Ob und welche finanzielle Unterstützung hier konkret gegeben werden kann, wird sich erst bei der Umsetzung zeigen. Darüber hinaus unterstützen wir die Bewerbungen von Mainz und Ludwigshafen für das Bundesmodellprojekt 365€-Ticket.

Prinzipiell würden wir ein landesweites Semesterticket begrüßen, wenn sich eine praktikable und gerechte Lösung finden lässt. Zu bedenken gilt es etwa, dass nicht alle Studierenden an einem solchen Angebot interessiert sind, sondern eine Differenzierung für sich selbst nützlicher halten; diesbezüglich müssen verschiedene Möglichkeiten eruiert werden. Gleichzeitig möchten wir auch andere junge Menschen wie etwa Auszubildende berücksichtigen, für die ein solches Mobilitätsangebot auch interessant wäre.

Der weitere Verlauf hängt im Wesentlichen von den Gesprächen der Asten mit den verschiedenen Verkehrsverbünden ab. Wenn dann Einvernehmen bezüglich der Umsetzung hergestellt wurde, kann auch die Frage der Subventionierung erörtert werden.

Die Frage wurde zusammen mit der nächsten Frage beantwortet.

Jeder Mensch hat das Recht auf Mobilität, da sie Freiheit und Teilhabe ermöglicht. Für uns GRÜNE ist klar, dass die Mobilität der Zukunft klimaneutral sein und die Luft frei von Schadstoffen halten muss. Wir setzen uns deshalb nachdrücklich für ein landesweites Semesterticket für Studierende ein, das die reibungslose Kombination verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel überall im Land ermöglicht. Studierende sind eine hochmobile Gruppe und benötigen deshalb ein Ticket, das nicht an Stadtgrenzen oder Landkreisen endet. Mit einem entsprechend guten Angebot hoffen wir, in Zukunft noch mehr Studierende aus dem eigenen Auto in Bahnen, Busse und Züge zu holen, um das Klima zu schonen und Staus und Luftverschmutzung zu vermeiden.

Da wir den kostenlosen Nahverkehr fördern und planen, ihn langfristig gemeinschaftlich finanzieren, wird das separate Semesterticket nicht mehr nötig sein.

Ja, siehe auch die nächste Antwort der ÖDP. Ein landesweites Semesterticket ist absolut sinnvoll. Insgesamt muss das Land mehr Zuschüsse für den ÖPNV bereitstellen.

Wir unterstützen die Einführung eines Landesweiten Semestertickets und werden uns im Rahmen einer Mobilitätskonferenz im neu gewählten Landtag für eine Einführung in Rheinland-Pfalz stark machen. Wenn wir es schaffen in den neu gewählten Landtag zu kommen, stehen die Chancen gut, dass wir dies auf die politische Agenda bringen können. Der Individualverkehr in den Universitätsstädten würde entlastet. Wir würden eine 30 – 50-prozentige Subventionierung durch Landesmittel unterstützen.

Das Semesterticket für Mainzer Studierende kostet inzwischen über 215 €. Haben Sie vor Verkehrsverbünde zu unterstützen, um eine Vergünstigung zu erreichen?

Wir setzen uns dafür ein, dass Mobilität insgesamt in unserem Land günstiger wird. Hierfür haben wir ein neues Nahverkehrsgesetz verabschiedet, das den ÖPNV erstmals als Pflichtaufgabe der Kommunen benennt. Auch aus Gründen des Klimaschutzes ist es uns wichtig, eine bezahlbare Alternative zum Individualverkehr zu bieten.

Die Erweiterung des Semestertickets würde eine Kostensteigerung beim Semesterbeitrag nicht ausschließen. Vergünstigte Tickets für Schüler*innen, Studierende oder Auszubildende befürworten wir grundsätzlich. Dabei ist es uns wichtig, dass Preissenkungen nicht zulasten des Ausbaus der ÖPNV-Verbindungen gehen. Tragfähigen Konzepten zur Finanzierung vergünstigter Tickets stehen wir sehr offen gegenüber.

Grundsätzlich möchten wir in den kommenden Jahren eine Senkung der Ticketpreise für den öffentlichen Nahverkehr erreichen und die Verkehrsverbünde mit den dafür nötigen Landesmitteln unterstützen. Wir wollen diese Vergünstigungen auch für das Semesterticket möglich machen.

Die Verkehrsverbünde werden finanziell unterstützt und der ÖPNV soll zudem kostenlos sein. (Finanzielle Mittel aus Pro-Kopf Investitionen für Radinfrastruktur, ÖPNV, Straßeninfrastruktur)

Ja, um die ökologische Verkehrswende auf den Weg zu bringen, brauchen wir in Rheinland-Pfalz eine stärkere finanzielle Unterstützung des ÖPNV. Zusätzlich fordert die ÖDP die Einführung des 356-Euro-Tickets in ganz Rheinland-Pfalz. Die Kosten für das Semesterticket sollte daher nicht weiter steigen, sondern im Zuge der Verkehrswende in Zukunft soweit möglich gesenkt werden.

Durch die Bildung eines gemeinsamen Verkehrsverbundes der Regionen Trier, Rhein-Mosel, Rhein-Nahe, Rhein-Neckar und Karlsruhe können die Betriebskosten und Beschaffungskosten gesenkt werden und Klimaziele schneller und leichter erreicht werden. Die so generierten Einsparungen können an die Kunden weitergegeben werden. Wir streben eine Jahresticket für 365,- Euro an, um den Umstieg vom Auto auf den ÖPNV zu fördern.

Sonstige Themen

Welche Entwicklungen werden Sie über die angesprochenen Aspekte hinaus in der Hochschulpolitik verfolgen? Was wären die Schwerpunkte Ihrer hochschulpolitischen Arbeit?

Zukunft braucht Wissenschaft – und Wissenschaft braucht Zukunft. Mit dem Hochschulzukunftsprogramm haben wir eine Initiative auf den Weg gebracht, um den Hochschulstandort Rheinland-Pfalz für die nächsten Jahre gut aufzustellen. Die Hochschulstrukturreform ist hier ein wichtiger Schritt. Die Freiheit der Wissenschaft ist für uns ein unschätzbares Gut – sei es im Kampf gegen Krankheiten, den Klimawandel, zur Beantwortung von aktuellen Gesellschaftsfragen oder für mehr Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir stehen an der Seite unserer Forscherinnen und Forscher und nehmen sie und ihre Erkenntnisse ernst. Das heißt aber auch, dass wir sie vor den Feinden der Wissenschaft, seien es Verschwörungsideologen oder Klimaskeptiker, schützen müssen.

Die gleichberechtigte Repräsentation von Frauen im Wissenschaftsbetrieb ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir wollen die gläserne Decke in Universitäten und Hochschulen durchbrechen und Wissenschaftlerinnen gezielt fördern. Hierzu werden wir die bestehenden Förderprogramme stärken und ausbauen, um die Karrieremöglichkeit von Frauen an unseren Hochschulen zu verbessern. Wir wollen die Vereinbarkeit von Lehre und Forschung von der Nachwuchsförderung bis zur Professur an Hochschulen für angewandte Wissenschaften weiter stärken und ausbauen.

Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, dass die Digitalisierung an Hochschulen nicht nur wünschenswert, sondern notwendige Voraussetzung für den modernen Lehr- und Forschungsbetrieb ist. Wir setzen uns dafür ein, dass die Mittel für Digitalisierung im Lehrbetrieb erhöht werden und bauen die Möglichkeiten für die Kompetenzentwicklung in der digitalen Lehre aus. Um weitere Anreize zu schaffen, möchten wir in den nächsten fünf Jahren einen Preis für gute digitale Lehre vergeben. Die Hochschulen in Rheinland-Pfalz bieten ein breites Angebot an Dualen Studiengängen. Wir wollen dieses zukunftsfähige Format weiter stärken, um mit der Kombination von akademischer Bildung und beruflicher Ausbildung ein starkes Fundament für die Fachkräfte von morgen zu bilden. In diesem Kontext möchten wir die Hochschulen auch bei der Einrichtung von Teilzeitstudiengängen und innovativen Fernstudiengängen unterstützen. Eine gute und gelungene Wissenschaftskommunikation ist uns wichtig. Wir wollen, dass die Ergebnisse unserer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sichtbar sind. Um die Hochschulen gezielt bei der Transferaufgabe zu unterstützen, werden wir eine zentrale Koordinationsstelle für Wissenschaftskommunikation einrichten. Sie soll allen Fächerkulturen gleichrangig zur Verfügung stehen. Mit der Verselbständigung des Hochschulstandorts Koblenz und dem Aufbau der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität (RPTU) an den Standorten Kaiserslautern und Landau werden wir den Bedarfen im Land gerecht und stärken die Regionen. Wir werden diesen Prozess weiter eng begleiten. Die Freiheit der Wissenschaft ist für uns ein hohes Gut. Die rheinland-pfälzischen Hochschulen können im nationalen und internationalen Vergleich gut bestehen. Das wollen wir weiter sichern.Unsere Hochschulen sind für alle da. Deswegen setzen wir unseren Weg fort, Barrierefreiheit und Unterstützung für Studierende mit Behinderung und chronischen Krankheiten zu gewährleisten

Wir werden auch in den kommenden Jahren den erfolgreichen Weg der Überführung von Forschungsschwerpunkten in die außeruniversitäre Forschung fortsetzen und damit Zukunftsthemen besetzen und strategisch wichtige Forschungsmittel in Rheinland-Pfalz bündeln. Hochschulen mit ihren Forschungsinstituten und Ausgründungen sichern die Teilhabe unserer Regionen an globale Entwicklungen. Wir alle sprechen mit viel Stolz von BioNTech, dem Mainzer Impfstoff- und Krebstherapieentwickler. Dieser Erfolg ist das Ergebnis einer Ausgründung und hat ihre Wurzeln in der bio-medizinischen Spitzenforschung an der Mainzer Universität, die wir seit langem fördern und auch in Zukunft unterstützen. Als Motoren für Entwicklung und Innovation in der Wissensgesellschaft werden die Hochschulen zukünftig eine noch größere Rolle für unseren Wohlstand, die Fachkräftesicherung und die Entwicklung der Regionen unseres Landes spielen. Wir werden unsere vielfältige Ausgründungskultur im Land unterstützen und dafür sorgen, dass rheinland-pfälzische Forschung ein Vorbild und Exportschlager bleibt.

Mit der Hochschulinitiative für gutes Studium und gute Lehre in Rheinland-Pfalz haben wir bereits dafür gesorgt, dass über 750 Stellen für Studium und Lehre entfristet werden können. Wir setzen uns weiter dafür ein, die Finanzierung der Hochschulen zu stärken und gute und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wir möchten für unseren wissenschaftlichen Nachwuchs in Rheinland-Pfalz Planbarkeit und Zukunftssicherheit gewährleisten.

Der Fokus der nächsten Jahre muss vor allem auf einer landesweiten Digitalisierungsstrategie für das Hochschulwesen liegen. Neben einem effizienten Nachhaltigkeitsmanagement und der schrittweisen Anhebung der Grundfinanzierung ist uns außerdem der Abbau des Sanierungsstaus im Hochschulbau wichtig.

Wir Freien Demokraten setzen uns dafür ein, dass flexible und duale Studiengänge verstärkt ermöglicht werden. Zudem wollen wir ein Urlaubssemester für Gründer etablieren sowie Ausgründungen fördern, um den Weg der Verzahnung zwischen beruflicher und akademischer Bildung konsequent weiterzugehen. Zudem sind wir Freie Demokraten überzeugt, dass es eine umfassende Modernisierung des gesamten Bildungssystems braucht – nicht nur in der Schule, sondern auch in der Kita, bei der Weiterbildung und an unseren Hochschulen und Universitäten. In der vergangenen Legislaturperiode haben wir damit angefangen und 50 Millionen Euro zur Digitalisierung der Forschung und Lehre bereitgestellt. Diesen Weg wollen in der nächsten Legislaturperiode konsequent weitergehen. Die Modernisierung muss sich aber an der gesamten Bildungskette orientieren. Dafür wollen wir uns auf Bundesebene für ein Digitalpakt 2.0 einsetzen, der auch Mittel für die Hochschulen bereitstellt.

Viele Schwerpunkte der GRÜNEN Wissenschaftspolitik wurden in den vorhergehenden Fragen bereits erörtert. An dieser Stelle noch einmal die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Wir wollen die finanzielle Ausstattung der Hochschulen verbessern und die Grundfinanzierung perspektivisch auf den Bundesdurchschnitt heben. Außerdem wollen wir den Hochschulen finanziell längerfristige Planbarkeit ermöglichen. Wissenschaftliche Karrieren möchten wir in Zukunft planbarer und sicherer gestalten und uns auf Bundesebene für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes einsetzen. Durch eine intensivierte Studienberatung, die Option zum weiterbildenden Studium und Teilzeitstudium und die Einführung von Elementen des Studium Generale in der Studieneingangsphase möchten wir die Hochschulen weiter öffnen für Menschen jeden Alters, Geschlechts und unabhängig von Herkunft oder sozialem Hintergrund. Durch die Einführung von Green Offices an allen Hochschulen und festangestelltem Personal für Nachhaltigkeit, möchten wir die Hochschulen in Rheinland-Pfalz auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen. In hohem Maße betrifft das auch den Bereich Hochschulbau, in dem wir neben hohen ökologischen Standards auch vermehrt eine Bauherr*innentätigkeit für Hochschulen etablieren möchten, die über die entsprechenden personellen Ressourcen verfügen. Die Profilbildungsstrategie für unsere Hochschulen möchten wir weiter voranbringen und durch Kooperationen mit Akteur*innen aus Verwaltung, Gesellschaft und Wirtschaft regionale Synergien erzeugen und Netzwerke unterstützen. Damit wissenschaftliche Erkenntnisse in Zukunft mit möglichst wenig Zeitverlust in Gesellschaft, Verwaltung, Wirtschaft und Politik hineinwirken können, möchten wir die Wissenschaftskommunikation stärken. Last but not least: in Zeiten zunehmender Nationalisierungstendenzen ist es uns ein besonderes Anliegen die Internationalisierungsstrategien unserer Hochschulen zu unterstützen, damit Toleranz, Weltoffenheit und das Bestreben von Partner*innen im europäischen und außereuropäischen Ausland zu lernen auch in Zukunft natürlicher Bestandteil der hochschulischen Lern- und Lebenswelt sind.

Wir wollen in allen Studiengängen die Bildung für nachhaltige Entwicklung einführen, da es für eine nachhaltige Entwicklung von Rheinland-Pfalz wichtig ist, die junge Generation fundiert auszubilden und damit die Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte besser angehen zu können. Zusätzlich ist es uns ein großes Anliegen, die Finanzierung der Hochschulen und Fachhochschulen zu erhöhen und den Einrichtungen Planungssicherheit zu geben. Konkret bedeutet das, dass wir die momentane Finanzierung prüfen und den Etat besonders unterfinanzierter Hochschulen aufgestocken wollen. Dabei soll das angebotene Fächerspektrum der Universitäten berücksichtigt werden. Die Universitäten Kaiserslautern und Mainz werden finanzielle Unterstützung bei der Sanierung ihrer
Gebäude erhalten. Für die Fusion der Universitäten Kaiserslautern und Landau wird das Land weitere
Mittel zur Verfügung stellen. Zusätzlich sollten Vergütungen für soziale Tätigkeiten im Rahmen eines FSJs oder studienbegleitender Praktika stets gesellschaftliche Wertschätzung erfahren, die sich in Vergütung
angemessen widerspiegeln muss. Diese Vergütung muss sowohl von Art und Umfang der Tätigkeit als
auch von der Qualifikation abhängen. Unverhältnismäßigkeiten in diesem Bereich werden wir in
Zusammenarbeit mit Studierenden und Einrichtungen auf den Grund gehen und durch
entsprechende Richtlinien entgegenwirken. Ein Ausbau der informellen Netzwerke zwischen Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, zur Förderung der Learning Economy, wird unterstützt.

Hochschulpolitik ist Zukunftspolitik. Hochschulpolitische Weichenstellungen von heute entscheiden über den Ausbildungs-, Wissens- und Forschungsstand von morgen. Damit bestimmen sie auch die zukünftigen ökonomischen und ökologischen, kulturellen und sozialen Standards.

Eine zentrale Rolle nehmen die Hochschulen bei der Vermittlung berufsrelevanter Qualifikationen ein. Hier gilt es, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft zu intensivieren und das theoretische Lernen mit Praktika und Traineeprogrammen zu verknüpfen. Eine klare Organisation des berufsbezogenen Studienanteils trägt zur Verkürzung der Studienzeiten und zur Reduzierung der Zahl der Studienabbrecher bei.

Jedoch fassen wir Hochschulen nicht nur als Einrichtungen zur Vermittlung einer Berufsausbildung auf. Sie sind auch der bevorzugte Ort für wissenschaftliche Forschung, interdisziplinäres Denken, Lehren und Lernen. Im Kontext der Forderung nach lebenslangem Lernen stehen sie damit allen offen, die auch ohne spezielles Berufsziel ihren Horizont erweitern wollen. Insbesondere muss es möglich sein, aus rein fachlichem Interesse studieren zu können. Dies bedingt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Breite und Spezialisierung, das bei den verschiedenen Hochschultypen durchaus unterschiedlich ausgeprägt sein soll.

Das Erreichen der Klimaziele und der Tierschutz haben für uns die höchste Priorität.

Deshalb wollen wir uns im neu gewählten Landtag für eine Sanierung und Modernisierung der Hochschulgebäude, mit dem Ziel Klimaneutralität zu erreichen, stark machen. In den Kantinen der Universitäten sollen ausschließlich nachhaltige regionale vegane Bio Lebensmittel zum Verzehr angeboten werden. Tierversuche im Rahmen des Studiums sollen eingestellt werden.