Das Autonome Behindertenreferat (ABeR) vertritt die Interessen behinderterer und chronisch kranker Studierender.
Das Behindertenreferat ist u.a. zuständig für Semesterticketrückerstattungen für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Das Rückerstattungsformular findet ihr hier.
Anträge auf Rückerstattung können ab Mitte März mit den dann zur Verfügung stehenden Unterlagen gestellt werden.
Achtung: Um sich während der Bearbeitungszeit, in der das Semesterticket im AStA ist, in der Mensa ausweisen zu können, reicht eine Studienbescheinigung zusammen mit dem Personalausweis/Pass.
Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage des ABeR.
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Informationen zur Freifahrtregelung für Menschen mit Schwerbehinderung