Der Vorstand koordiniert die Arbeit der Arbeitsbereiche und Referate und vertritt den AStA nach außen, soweit kein Arbeitsbereich oder Referat zuständig ist. Allgemeine Anfragen an den AStA werden vom Sekretariat an die zuständige Stelle weitergeleitet. Der Vorstand nimmt die Aufgaben des Arbeitgebers gegenüber den Angestellten des AStA wahr und kümmert sich um die Infrastruktur des AStA.
In Fällen, in denen nicht mehr rechtzeitig ein Plenumsbeschluss getroffen werden kann, hat der Vorstand eine Eilentscheidungskompetenz. Diese Entscheidungen kann der Vorstand nur im Konsens treffen.
Nach der Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch die zuständigen Referent*innen bzw. Angestellten prüft der Vorstand alle Auszahlungsanweisungen und weist die Auszahlung an, wenn alles korrekt ist.
Alle Mitglieder des Vorstandes sind auch Mitglied eines Referats oder Arbeitsbereichs. Der*die erste stellvertretende Vorsitzende ist zugleich Vorsitzende*r des Zentralen Fachschaftenrates und der*die zweite stellvertretende Vorsitzende ist zugleich Finanzreferent*in des AStA.