Service und Angebote

13.10.2021: Ausflugstipps

Auf dieser Seite möchten wir euch ein paar Ideen und Anregungen für Ausflüge und Tagestouren geben. Diese liegen sowohl im als auch außerhalb des Ticketgebiets. Bei den Ziel außerhalb des Ticketgebiets erklären wir euch auch, wie das mit den Tickets am besten funktioniert. Wichtiger Hinweis Denkt daran, dass Euer Semesterticket nur im öffentlichen Nahverkehr gilt. Das bedeutet, dass Ihr Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen, RBs und REs nehmen könnt. Euer Semesterticket gilt nicht in ICs, ECs, ICEs, in Flixtrains, Fernbussen etc. Nach Koblenz dürft Ihr mit dem Semesterticket außerdem nur mit dem linksrheinischen Nahverkehr fahren - also nur mit Zügen, die in Bingen (Rhein) Hbf und/oder Bacharach halten. Weitere Infos findet ihr hier: Infos zum Semesterticket Die Seite ist im Aufbau. Bilder, Beschreibungen und weitere Tipps folgen. Tipps im Ticketgebiet Die folgenden Orte liegen innerhalb des Ticketgebiets. Ihr könnt sie also erreichen, ohne etwas draufzuzahlen. Wir stellen euch die Orte in alphabetischer ...

19.08.2021: Aktionswochenende

Die Bundestagswahl ist vorbei und du weißt nicht, wie du weiter politisch etwas verändern kannst? Abseits von Parteiarbeit und Wahlen bieten wir euch bei einem Aktionswochenende die Möglichkeit, etwas über verschiedene Formen von Aktivismus zu lernen: Ob ein Aktionstraining zu Zivilem Ungehorsam oder einfach nur die Möglichkeit nice Menschen kennenlernen, kommt vorbei! Aber auch für die theoretisch Interessierten gibt es Vorträge über bspw. Marx und zu der Relevanz von unkonventioneller politischer Partizipation und Aktivismus in Demokratien. Wann? 16./17. Oktober Wie? In Präsenz, 2G+ Regelung Wo? Haus Mainusch, Staudingerweg 23, 55128 Mainz Hygienekonzept Aktionswochenende: Für das Aktionswochenende gilt die 2G+-Regel, das bedeutet ihr könnt teilnehmen, wenn ihr geimpft oder genesen seid und zusätzlich haben wir noch ein paar Plätze für tagesaktuell getestete Personen frei. Ihr müsst also entweder einen Impf-, einen Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Test vorzeigen. Der Test darf nicht älter als 24h sein, zusätzlich wird aber im Notfall die ...

Hier erklären wir dir, wie du vorgehst, um einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Bei einer Rückerstattung gibst du quasi dein Semesterticket zurück. Du erhältst den vollen Beitrag für das Semesterticket zurück. Wie viel das genau sind, kannst du hier sehen: Infos zum Semesterticket. Das heißt u.a. aber auch, dass du Fahrscheine kaufen musst, wenn du im Gebiet des Semestertickets (z.B. in Mainz) mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren möchtest. Dies richtet sich an Studierende des ISSK, die im ersten Semester sind und das erste Semesterticket, das sie bekommen haben, zurückerstattet bekommen möchten. Studierende im 1. ISSK-Semester Du bist in deinem ersten Semester am ISSK? Dann bezieht sich dieser Abschnitt auf dich. Du hast die Möglichkeit, das erste Semesterticket, das du bekommst, rückerstatten zu lassen. Hier erklären wir dir, wie du vorgehen musst. Antrag auf Rückerstattung stellen Wie du einen Antrag auf Rückerstattung stellst, erklären wir dir in der Schritt-für-Schritt-Anleitung. Beachte die ...

Diese Seite soll euch helfen, das Semesterticket bestmöglich nutzen zu können. Dafür geben wir euch hier Tipps und Hinweise für Fahrten im Ticketgebiet, aber Tipps, worauf ihr achten müsst, wenn ihr aus dem Semesterticket-Gebiet heraus fahren wollt. Diese Informationen gelten nur für Studierende in Mainz. Studierende in Germersheim (FB 06: Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft) beachten bitte diese Informationen. Semesterticket-Gebiet Übergangsgebiete, in denen das Semesterticket gilt Das Semesterticket gilt auch in zwei Übergangsgebieten, nämlich im Übergangsgebiet vom RMV in den VRN sowie im Übergangsbereich Alzey/Worms des RNN. Welche Gebiete das genau sind, könnt ihr den jeweiligen Wabenplänen des RMV bzw. des RNN entnehmen. Wir geben euch hier eine kleine Auflistung. Die ist jedoch nicht vollständig, sondern nur übersichtshaft. Zu den Übergangsgebieten gehören folgende Bereiche (keine vollständige Auflistung!): in Hessen (siehe dazu auch die Übersichtskarte der Tarifgebiete des RMV) Kreis Bergstraße, ohne die Gebiete Hirschhorn, Michelbuch und Neckarsteinach in Rheinland-Pfalz u.a. (siehe ...

Da das Coronavirus (COVID-19) die meisten Veranstaltungen und damit die übliche Nutzung der AStA Plakatwände zur Ankündigung von Veranstaltungen aktuell behindert, möchten wir das Plakatieren selber zu einer Form der 'Veranstaltung' machen. Der Titel weist darauf hin, dass vieles gerade abgesagt oder unmöglich gemacht wird, anderseits kann ‚abschalten’ auch eine Art Entspannung bedeuten. Vielleicht wird das Projekt anregen, den Campus und die Umgebung als Ort der künstlerischen Interaktion wahrzunehmen, und sich der Präsenz der Kunsthochschule als Teil der Universitätslandschaft bewusst zu werden. Herausgekommen ist dabei Folgendes: 16 Studierende der Klasse für Zeichnung der Kunsthochschule Mainz haben großformatige Plakate entworfen, die ab Mitte März die Wände des AStA auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität bedecken werden. Die Plakate reflektieren den Zustand der letzten Zeit, Verbindungen zwischen Außen und Innen, Funktionen und Umnutzungen. Der Weg über den Campus wird zu einem Rundgang. Die Plakate werden so lange bleiben, bis sie mit Ankündigungen ...

Worum geht es uns? Die Arbeitsgruppe Grüner Campus der AG "Campus der Zukunft" widmet sich der Frage, wie der Uni-Campus zukünftig aussehen soll. Auch wenn aktuell keine Veranstaltungen auf dem Campus stattfinden, so wird es doch auch wieder Zeiten geben, wo sich mehr Studierendende, Dozierende und Mitarbeitende dort aufhalten. Wir wollen uns daher dafür einsetzen, dass der Campus an Aufenthaltsqualität gewinnt. Die Uni ist nämlich nicht nur Lern- und Arbeitsort, sondern auch Aufenthalts- und Lebensort. Das meint nicht nur die Menschen, die im Wohnheim Inter 2 auf dem Campus leben – das meint auch alle anderen Studierenden, die sich z.B. zwischen den Vorlesungen entspannt erholen wollen, die sich nach der letzten Vorlesung des Tages auch mit Freund*innen auf dem Campus treffen und chillen wollen. Nicht zuletzt wird auch die Klimakatastrophe die klimatischen Bedingungen auf dem Campus entscheidend verändern. Darauf müssen wir reagieren. Daher wird es Zeit, auch den Campus neu ...

03.11.2020: Campusgarten

Hast du einen grünen Daumen aber auf deiner Fensterbank einfach keinen Platz für Kürbisse, Tomaten und Co? Dann komm bei der Campusgarten-AG vorbei! Bei uns dreht sich alles um unsere photosynthetisierenden Freunde. Wir haben auf dem Unigelände zwei Gärten, in denen wir anbauen können, was wir wollen und was der Boden hergibt. Die Gärten betreiben wir dabei als Gemeinschaftsprojekt aber natürlich kannst du auch eigene Projekte verfolgen. Dabei sind der Vorstellungskraft keine Grenzen gesetzt. 4 Meter hohe Sonnenblumen? Klar, warum nicht! Ein Feld voller Wassermelonen? Gib ihm! Außer im Garten treffen wir uns häufiger im Baron, kochen und essen, was wir angebaut haben oder gehen im Winter auf den Weihnachtsmarkt. Wenn du also Lust auf Garten und coole Leute hast, komm gerne vorbei, wir freuen uns auf dich. ...

Auf dieser Seite erhaltet ihr alle Informationen zum Zuschuss zum Semestertickets. Das meint: Was meint Zuschuss? Für wen ist der Zuschuss gedacht? Unter welchen Voraussetzungen könnt ihr einen Zuschuss für den Semesterticket-Betrag erhalten? Wann könnt ihr einen Antrag stellen? Wie läuft der Antragsprozess? NEUE HÄRTEFALLORDNUNG ab 29.11.2022 gültig Zusammenfassung der Änderungen: Alte Härtefallordnung Neue Härtefallordnung - Bemessungsgrenze 322,00 € -  Bemessungsgrenze 502,00 € - Max Miete 350,00 € -  Max Miete 529,00 € - Semesterbeitrag anteilig anrechenbar -  Semesterbeitrag nicht anrechenbar - Für Eltern: Mietgrenze erhöht sich um 0 € pro Kind -  Für Eltern: Mietgrenze erhöht sich um 300,00 € pro Kind - Für Eltern: Bemessungsgrenze 322,00 € + 161 € pro Kind -  Für Eltern: Bemessungsgrenze 502,00 € + 251,00 € pro Kind - Keine Vermögensobergrenze - 5.000,00 € Vermögensobergrenze (Sperrkonten, welche der Aufenthaltserlaubnis dienen, werden hiervon ausgenommen) - Maximal ein Antrag pro Semester (egal ob abgelehnt oder ...