Informationen zum 9€-Ticket

Die 9€-Ticket Rückerstattungen sind abgeschlossen. Du hast noch keine Rückerstattung erhalten? Dann schau in unser FAQ zum 9€-Ticket! Dort findest du alle Information, wie du uns kontaktieren kannst.

 

Noch ausstehende Anfragen auf 9€-Ticket-Rückerstattungen werden wir nach dem 30. Juni 2023 nicht mehr beantworten.

Was ist das 9€-Ticket?

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab dem 1. Juni ein 9€-Ticket eingeführt werden soll, mit welchem die deutschlandweite Nutzung des Regional- und Nahverkehrs (ÖPNV) möglich sein wird. Das Ticket soll auch für den Juli und den August beantragt werden können, d.h. für den vollen Preis von 27€ ist eine Nutzung des ÖPNV vom 1. Juni bis zum 31. August möglich. Es kann seit dem 23. Mai über die üblichen Vertriebswege der deutschen Bahn erworben werden. Für Studierende ist beschlossen, dass Semestertickets für den Zeitraum des 9€-Tickets automatisch zu letzterem aufgewertet werden. Studierende sollen deshalb davon absehen, sich das 9€-Ticket selbst zu erwerben, außer sie verfügen über kein gültiges Semesterticket mehr (bspw. aufgrund eines genehmigten Rückerstattungsantrages) und wollen in den Besitz des 9€-Tickets kommen. Der günstige Preis des Tickets soll durch die Bundesregierung finanziert werden. 

Erhalten Studierende die Kosten für das Semesterticket zurückerstattet?

Da das 9€-Ticket eine deutschlandweite Nutzung des Regional- und Nahverkehres ermöglicht, wird der Besitz des Semestertickets für den entsprechenden Zeitraum hinfällig. Nach Gesprächen mit den Verkehrsbetrieben steht inzwischen fest, dass auch Studierende genauso wie Abonnent*innen von Monatskarten oder Ähnlichem von den Zuschüssen der Bundesregierung profitieren sollen. Es ist geplant, dass es Rückerstattungen an die Studierenden entsprechend den zu entrichtenden Beiträgen für das Semesterticket im Zeitraum des 9€-Tickets geben soll.

Wie hoch genau die rückerstatteten Beiträge ausfallen, steht noch nicht fest, jedoch wird es vonseiten des AStA eine detaillierte Kostenaufschlüsselung geben, sobald dies der Fall ist. Genauere Informationen diesbezüglich wird es voraussichtlich erst ab Ende Juni geben, weshalb wir bitten bis dahin von Anfragen bezüglich der erstatten Beiträge abzusehen. Ebenso wenig steht bisher fest, wie eine Auszahlung an die Studierenden stattfinden soll. Nach jetzigem Stand sollen die Universitäten und Studierendenverwaltungen dafür individuelle Lösungen ausarbeiten, auch wenn deutschlandweit alle Studierenden von dem 9€-Ticket profitieren sollen. Der AStA wird sich diesbezüglich an die Studierenden wenden, sobald ein geeignetes Verfahren feststeht, weshalb wir auch hier bitten von Anfragen abzusehen. Bis weitere Informationen feststehen, müssen die Studierenden also nichts eigenständig unternehmen. Sollte es weitere Neuigkeiten geben, die dich als Student*in bezüglich des 9€-Tickets betreffen, so werden wir dich darüber auch auf unserer Homepage informieren.

Vielen Dank,

dein Arbeitsbereich für Verkehr

Update 9€-Ticket (07.07.2022)

Liebe Studierende,
wie bereits mitgeteilt wurden die Semestertickets der JGU für den Zeitraum des 9€-Tickets zu letzterem aufgewertet. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, dass es Rückerstattungen der Semesterticketbeiträge für den Zeitraum des 9€-Tickets geben wird. Die Höhe der rückerstatteten Beiträge wird der Hälfte der Semesterticketbeiträge abzüglich des 9€-Tickets entsprechen, welches der AStA bei der Mainzer Mobilität für die Studierenden erworben hat. Eine genaue Kostenaufschlüsselung wird folgen, sobald die Semesterticketbeiträge ausgezahlt werden.
Momentan arbeitet der AStA gemeinsam mit dem Studierendenservice an einer Möglichkeit die Semesterticketbeiträge zu erstatten. Konkret ist geplant, dass die Beiträge an das Konto ausgezahlt werden, von welchem die Beiträge für das Sommersemester 2022 bezahlt wurden. Die entsprechenden Daten sind beim Studierendenservice hinterlegt und es wird geprüft, inwiefern eine automatisierte Abfrage erfolgen kann. Uns ist bewusst, dass dies nicht für alle Studierende möglich sein wird (Kontowechsel, Kontosperrung, etc.). Da wir noch zu Beginn des Auszahlungsprozesses sind, bitten wir die Studierenden davon abzusehen, uns Anfragen dahingehend zu senden. Wir werden bei jedem einzelnen Studierenden prüfen, ob eine Auszahlung möglich sein wird.
Die Rückerstattungen werden voraussichtlich nicht vor dem August ausgezahlt werden. Momentan ergeben sich noch folgende Probleme, welche eine Auszahlung verzögern:
  1. Der AStA ist noch dabei mit den Verkehrsbetrieben eine Endabrechnung für das Sommersemester 2022 vorzunehmen. Die Zahlen der genehmigten Rückerstattungsanträge stehen erst Mitte Juli fest, weshalb davor noch keine Abrechnung vorgenommen werden kann.
  2. Die IT-Systeme der Mainzer Mobilität sind momentan von einem Hacker Angriff betroffen, weshalb sich der Prozess möglicherweise verzögert.
  3. Die Rückerstattungen selbst können nicht auf einen Schlag vorgenommen werden, da bei jedem Überweisungsblock geprüft werden muss, ob der Vorgang für alle funktioniert hat. Sollten Fehler auftreten, so sind diese nur zu beheben, indem die Kontoverbindungen aus einem Überweisungsblock einzeln durchgegangen werden. Dies ist nicht zu leisten, sollte es sich um zu große Blöcke handeln. Die Überweisungen an die Studierenden werden also abschnittweise vorgenommen, weshalb manche ihr Geld deutlich früher ausgezahlt bekommen werden als andere. Da an der JGU fast 30.000 Studierende eingeschrieben sind, kann sich dieser Prozess also mehrere Wochen hinziehen.
Außerdem möchten wir noch darauf hinweisen, dass der AStA kein Amt mit festangestellten Mitarbeitern ist. Wir sind eine Handvoll Studierender, welche zu einer geringen Aufwandsentschädigung und größtenteils ehrenamtlich arbeitet und versucht das Beste für die Studierenden an der JGU rauszuholen. Neben dem Studium arbeiten viele von uns auch noch anderweitig, weshalb es nicht immer möglich ist alle Anfragen sofort zu bearbeiten.
Die Beschlüsse der Bundesregierung überlassen die Aufgabe der Auszahlung des 9€-Tickets den Studierendenverwaltungen der Universitäten. Dies war nicht unsere Entscheidung, auch wenn wir natürlich froh sind über die Entlastungsmaßnahmen für Studierende (trotzdem hätte Politik auch anders und langfristiger aussehen können). Wir möchten uns an dieser Stelle auch insbesondere beim Studierendenservice bedanken, welches uns bei dem Prozess bisher sehr unterstützt hat! Nichtsdestotrotz weisen wir daraufhin, dass wir in Zukunft keine Anfragen mehr zum Stand der Auszahlung des 9€-Tickets bearbeiten werden. Der AStA wird sich darum kümmern (wo ein Wille ist, ist auch ein Weg) und euch informieren, sobald die Auszahlungen beginnen. Solltet Ihr anderweitige Fragen zum 9€-Ticket haben, so könnt ihr uns diese natürlich weiterhin stellen (doch bitte lest vorher die FAQs auf unserer Website, wirklich!)
 
Wir bedanken uns für eure Geduld und wünschen ein äußerst erfolgreiches Studium!
 
Euer AStA

Update #2 9€-Ticket (18.08.2022)

Liebe Studierende,
wie bereits über den E-Mail Verteiler kommuniziert, werden folgende Kosten aufgrund des 9€-Tickets an die beim Studierendsekretariat hinterlegten Konten aus dem Sommersemester 2022 erstattet:
79,70€
Die Kosten setzten sich aus den angepassten Kosten des Semestertickets für das Sommersemesters 2022 zusammen:
59,90 € + 27 € (3*9€) Mainzer Mobilität
23,40 € RMV
20,19 € RNN
3,21 € DB TransRegio
5,70 € MVGmeinRad
0,70 € Verwaltungskosten
Σ 140,10 € Semesterticket-Beitrag im Sommersemester 2022

Der ursprüngliche Semesterticket-Beitrag für das Sommersemester 2022 betrug 219,80€. Die Differenz aus dem gezahlten Beitrag und dem notwendigen Beitrag beträgt 79,70€, welche an die Studierenden erstattet werden.

Sollte eine Überweisung auf das beim Studierendensekretariat hinterlegte Konto nicht geklappt haben (weil beispielsweise das Konto in der Zwischenzeit aufgelöst wurde), so werden wir diese Studierenden kontaktieren, damit sie uns eine neue IBAN über ein Antragsformular zur Verfügung stellen. Auf das gleiche Antragsformular werden die Studierenden verweisen, welche den Semesterbeitrag in bar bezahlt haben. Das Antragsformular wird momentan noch vorbereitet.

Wir bedanken uns für eure Geduld und wünschen ein äußerst erfolgreiches Studium!

Euer AStA

FAQ

Das Semesterticket wird für den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. August zum 9€-Ticket. Es muss kein zusätzliches Ticket erworben werden.
Bei Verkehrskontrollen im ÖPNV reicht es aus das Semesterticket in Kombination mit einem gültigen Personalausweis vorzuzeigen (dies gilt auch für das Papierticket).
Der AStA erstattet die entsprechende Kosten auf die beim Studierendensekretariat hinterlegten Bankkonten. Wir bitten euch von Nachfragen über den Fortschritt der Überweisungen abzusehen.

Da die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2022/2023 bereits begonnen hat, wird eine Verrechnung mit den Beiträgen zum Wintersemester vermutlich nicht stattfinden. Dies würde auch das Problem aufkommen lassen, dass Studierende, welche im Sommersemester 2022 ihr Studium beenden, nicht von dem 9€-Ticket profitieren würden. Ferner würden Studierende Rückerstattungen erhalten, welche darauf keinen Anspruch hätten, nämlich diejenigen, welche im kommenden Semester ihr Studium beginnen. Der AStA empfiehlt in jedem Fall die Rückmeldefrist für das kommenden Wintersemester einzuhalten!

Eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets ist nur für Studierende möglich, welche keinen bewilligten Zuschussantrag zur Erstattung der Kosten des Semestertickets gestellt haben, da ansonsten Studierende Geld für das Semesterticket ausgezahlt bekämen, bei welchen die Kosten für das Ticket bereits übernommen wurden.

Eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets ist nur für Studierende möglich, welche keinen bewilligten Rückerstattungsantrag für das Semestertickets gestellt haben, da diese Studierenden bereits das Semesterticket erstattet bekommen haben.

Studierende können sich die entsprechenden Kosten für die Monate Juni, Juli und August erstatten lassen. Dafür sollen sie sich an das Verkehrsunternehmen wenden, bei welchem sie das jeweilige Ticket gekauft haben. Dies ist den meisten Fällen die DB. Ein entsprechendes Formular findet sich hier: Ticketerstattung (vrn.de)

Alle weiteren Informationen des VRN finden sich hier: https://www.vrn.de/news/artikel/00598/index.html#sec_0_21

Eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets ist nur für Studierende möglich, welche keinen bewilligten Zuschussantrag zur Erstattung der Kosten des Semestertickets gestellt haben, da ansonsten Studierende Geld für das Semesterticket ausgezahlt bekämen, bei welchen die Kosten für das Ticket bereits übernommen wurden.

Eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets ist nur für Studierende möglich, welche keinen bewilligten Rückerstattungsantrag für das Semestertickets gestellt haben, da diese Studierenden bereits das Semesterticket erstattet bekommen haben. Ukrainische Studierende haben nur die Semesterticketanteile von DB Trans Regio nicht in voller Höhe erstattet bekommen. Diese wurden jedoch aufgrund des 9€-Tickets zur Hälfte erstattet, sodass kein zusätzlicher Anspruch auf Rückerstattung aufgrund des 9€-Tickets besteht.

Eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets ist nur für Studierende möglich, welche keinen bewilligten Rückerstattungsantrag aufgrund von Schwerbehinderung für das Semestertickets gestellt haben, da diese Studierenden bereits das Semesterticket erstattet bekommen haben.

In den Tarifgebieten der JGU, dem RNN und RMV, gelten die üblichen Regelungen des Semestertickets (Fahrradmitnahme, Mitnahme von Hunden).

Bundesweit gelten für das 9€-Ticket folgende Regelungen:

  1. Das 9€-Ticket berechtigt zur deutschlandweiten Nutzung der 2. Klasse des Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV)
  2. Das 9€-Ticket berechtigt nicht zur Nutzung des Fernverkehrs (ICE, IC, EC) oder zur Nutzung der 1. Klasse
  3. Das 9€-Ticket soll personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar sein
  4. Das 9€-Ticket soll nicht zur Mitnahme weiterer Personen berechtigen
  5. Das 9€-Ticket soll nicht zur Mitnahme von Fahrrädern oder Hunden berechtigen
  6. Ein Umtausch oder eine Erstattung des 9€-Tickets ist nicht vorgesehen

Die meisten Rückerstattungen wurden Ende August 2022 auf das Konto überwiesen, von welchem der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2022 gezahlt wurde. Ausgenommen hiervon sind die oben genannten Personengruppen, welche keinen Anspruch auf Rückerstattung hatten. Ende 2022 wurden außerdem die Studierenden kontaktiert, bei welchen eine Überweisung im ersten Durchgang nicht geklappt hat oder die den Semesterbeitrag für 2022 in bar gezahlt hatten. Auch hier wurden alle Rückerstattungen inzwischen ausgeführt.

Solltest du weiterhin keine anteilige Rückerstattung des Semesterticketbeitrages aufgrund des 9€-Tickets erhalten haben, so bitten wir dich uns eine Mail an verkehr@asta.uni-mainz.de zu schreiben mit dem Betreff "Rückerstattung 9€-Ticket". Teile uns in der Mail deine Matrikelnummer sowie deinen Namen mit, damit wir überprüfen können ob du übersehen wurdest. Außerdem muss sich im Anhang der Mail deine Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2022 als PDF befinden. Die Mail kann beispielsweise folgendermaßen formuliert sein:

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Rückerstattung 9€-Ticket

 

Liebes Verkehrsreferat des AStA,

ich habe bis zum heutigen Tag keine Rückerstattung aufgrund des 9€-Tickets erhalten. Bitte überprüft, ob ich bei den Rückerstattungen übersehen wurde. Meine Name lautet XXXX XXXX und meine Matrikelnummer lautet XXXXXXX.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXX

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Wir werden allen Studierenden antworten, welche uns auf diese Weise kontaktieren, bitten jedoch um Geduld, da wir selbst keine festen Mitarbeiter sondern nur ehrenamtliche Studierende sind, welche weit unter dem Mindestlohn bezahlt werden. Auch im Jahr 2023 werden wir eure Anfragen bearbeiten. E-Mails zum 9€-Ticket, bei welchen Betreff, Name, oder Matrikelnummer abweichen oder bei denen die Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2022 fehlt, werden wir in Zukunft jedoch nicht mehr beantworten. Wir bitten um Verständnis.

Liebe Grüße und gute Fahrt!

Verkehrsreferat des AStA der Uni Mainz