Rückerstattungen aufgrund des Deutschlandsemesterticket

Achtung: Für Studierende am Standort Germersheim wird es durch den AStA am Standort Mainz keine Semesterticket-Rückerstattungen aufgrund der Einführung des Deutschlandsemestertickets geben.  Alle Antworten rund um das Germersheimer Semesterticket könnt ihr hier finden.

Was hat es mit den Deutschlandsemesterticket Rückerstattung auf sich?

Hier findest du Informationen zu den Rückerstattungen, welche im Sommersemester 2024 aufgrund des Deutschlandsemestertickets durchgeführt werden. Prinzipiell erhält jede*r Studierende eine Rückerstattung in Höhe von 53,11 €, welche Ende September / Anfang Oktober 2024 erfolgen wird. Grund hierfür ist, dass das Deutschlandsemesterticket, welches im Sommersemester 2024 eingeführt wurde, um genau diesen Betrag günstiger ist als das alte Semesterticket, welches bis dahin gegolten hatte und über den Semesterbeitrag erworben wurde. Eine genaue Aufschlüsselung der Kosten ist den folgenden Listen zu entnehmen

Der Semesterbeitrag in Höhe von 357,46 € für das Sommersemester 2024 setzte sich wie folgt zusammen:

1,55 € für die satzungsgemäßen Aufgaben des studentischen Hilfsfonds
1,60 € für die satzungsgemäßen Aufgaben des Studentischen Sportausschusses
235,66 € zur Finanzierung der studentischen Nutzungsberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr (Semesterticketbeitrag)
13,10 € für die sonstigen satzungsgemäßen Aufgaben der Verfassten Studierendenschaft
104,00 € Beitrag an das Studierendenwerk
Σ 357,46 € Semesterbeitrag jeweils im Wintersemester 2023 / -24 und im Sommersemester 2024

Der Beitrag für das Semesterticket im Sommersemester 2024 setzte sich wiederum wie folgt zusammen:

129,37 € Mainzer Mobilität
50,54 € RMV
42,75 € RNN
6,85 € DB TransRegio
6,15 € MVGmeinRad
Σ 235,66 € Semesterticketbeitrag im Sommersemester 2024

Wie zu erkennen ist, ergab sich der Beitrag für das Sommersemester 2024 aus den einzelnen Beiträgen für die jeweiligen Verkehrsbetriebe. Leider konnte das Deutschlandsemesterticket zum damaligen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden. Da dieses nun verabschiedet worden ist, ergeben sich folgende neue Beträge für das Sommersemester 2024:

176,40 € Mainzer Mobilität (Deutschlandsemesterticket)
6,15 € MVGmeinRad
Σ 182,55 € Semesterticketbeitrag im Sommersemester 2024

Die Differenz zwischen dem ursprünglichem Semesterticketbeitrag und dem aktuell gültigen beträgt 53,11 € (denn 235,66 € - 182,55 € = 53,11 €). Diese Differenz wird den Studierenden Ende September / Anfang Oktober 2024 erstattet.

Wie werden die Ersattungen erfolgen?

Das Geld wird auf die beim Studierendensekretariat hinterlegten Konten erstattet, von denen der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2024 bezahlt worden ist. Sollte eine Überweisung auf das beim Studierendensekretariat hinterlegte Konto nicht geklappt haben (weil beispielsweise das Konto in der Zwischenzeit aufgelöst wurde), so werden wir diese Studierenden kontaktieren, damit sie uns eine neue IBAN über ein Antragsformular zur Verfügung stellen. Auf das gleiche Antragsformular werden die Studierenden verweisen, welche den Semesterbeitrag in bar bezahlt haben und welche eine ausländische oder eine fehlerhafte IBAN hinterlegt haben. Das Antragsformular wird momentan noch vorbereitet.

Wir bedanken uns für eure Geduld und wünschen ein äußerst erfolgreiches Studium!

Euer AStA

FAQ

Der AStA erstattet die entsprechenden Kosten auf die beim Studierendensekretariat hinterlegten Bankkonten. Wir bitten euch, von Nachfragen über den Fortschritt der Überweisungen abzusehen.

Da die Rückmeldefrist für das Wintersemester 2024 / -25 bereits abgeschlossen ist, wird eine Verrechnung mit den Beiträgen zum Wintersemester nicht stattfinden.

Eine anteilige Rückerstattung aufgrund des Deutschlandsemestertickets ist nur für Studierende möglich, welche keinen bewilligten Zuschussantrag zur Erstattung der Kosten des Semesterticket gestellt haben, da ansonsten Studierende Geld für das Semesterticket ausgezahlt bekämen, bei welchen die Kosten für das Ticket bereits übernommen wurden.

Eine anteilige Rückerstattung aufgrund des Deutschlandsemestertickets ist nur für Studierende möglich, welche keinen bewilligten Rückerstattungsantrag für das Semesterticket gestellt haben, da diese Studierenden bereits das Semesterticket erstattet bekommen haben.

Eine anteilige Rückerstattung aufgrund des Deutschlandsemestertickets ist nur für Studierende möglich, welche keinen bewilligten Rückerstattungsantrag aufgrund von Schwerbehinderung für das Semesterticket gestellt haben, da diese Studierenden bereits das Semesterticket erstattet bekommen haben.

Der AStA befindet sich momentan noch im Auszahlungsprozess. Gerne kannst du uns Ende Oktober 2024 kontaktieren, falls du trotz Berechtigung immer noch keine Rückerstattung erhalten hast. Wir bitten bis dahin von Nachfragen abzusehen.