Infos zur Rückerstattung des Semestertickets

Aufgrund der hohen Zahl an Anträgen verzögert sich die Antragsbearbeitung.
Wir bitten um Verständnis.

Auf dieser Seite erhaltet ihr alle Informationen zur Rückerstattung des Semestertickets. Das meint:

  • Was bedeutet Rückerstattung?
  • Aus welchen Gründen könnt ihr euch das Semesterticket rückerstatten lassen? Aus welchen nicht?
  • Wann könnt ihr einen Antrag stellen?
  • Wie läuft der Antragsprozess?

Wenn ihr einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets stellen wollt, bitten wir euch, diese Seite aufmerksam zu lesen!

Wenn ihr Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr seid, erhaltet ihr hier eure Infos: Rückerstattung für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr

Bitte beachtet: Der Antragszeitraum für das Wintersemester 2024 / -25 endet am 28. Oktober 2024.
Dies ist eine so genannte Ausschlussfrist. Das bedeutet: wenn die Frist abgelaufen ist, habt ihr keine Möglichkeit mehr, für das entsprechende Semester einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn ihr eigentlich eine Rückerstattung bekommen könntet. Daraus folgt: Der Antrag muss rechtzeitig bei uns eingehen und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder Ähnliches sind nicht mehr möglich.

Was meint Rückerstattung?

Bei der Rückerstattung erhaltet ihr den vollen Beitrag für das Semesterticket zurück. Wie viel das genau sind, könnt ihr der Infoseite zum Semesterticket entnehmen: Infos zum Semesterticket

Im Zuge dessen verliert ihr aber auch die damit einhergehenden Rechte. Das heißt z.B., dass ihr Fahrscheine kaufen müsst, wenn ihr mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren wollt.

Rückerstattungsgründe

Ihr könnt euch euer Semesterticket (den auf die Finanzierung der studentischen Nutzungsberechtigung für den öffentlichen Personennahverkehr entfallenden Betrag) vom AStA unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstatten lassen. Diese findet ihr in der Härtefallordnung.

Alle Rückerstattungsgründe sind in der Härtefallordnung gelistet. Dies ist nur eine Übersicht.

  1. Studienbedingter Aufenthalt für mindestens drei Monate außerhalb des Geltungsbereichs des AStA-Semestertickets
  2. Durchführung eines Urlaubssemesters
  3. Immatrikulation an zwei Hochschulen / Zweithörende (Erstattung nur an einer Hochschule)
  4. Bei schwerbehinderten Studierenden, die nach dem Neunten Sozialgesetzbuch Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
    Für die Bearbeitung dieser Anträge ist das Autonome Referat für Behinderte und chronisch Kranke zuständig. Weitere Informationen findet ihr hier: Rückerstattung für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr
  5. Bei Studierenden, welche das Landesticket Hessen beziehen und das Deutschlandsemesterticket nachweislich während des laufenden Semesters nicht bezogen haben

Neue ISSK-Studierende beachten bitte diesen Hinweis: Besonderheit für neue ISSK-Studierende

Eine Auflistung aller Rückerstattungsgründe mit allen wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier:

Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen

  • Nicht-Nutzung bzw. Nicht-Brauchen
    Die Nicht-Nutzung bzw. das Nicht-Brauchen des Semestertickets sind keine Rückerstattungsgründe. Dabei ist es unerheblich, aus welchen Gründen ihr das Ticket nicht gebrauchen könnt, oder ob ihr im Semesterticket-Gebiet lebt oder nicht.
  • Auslandsaufenthalt ohne Studienbezug
    Das Durchführen Auslandsaufenthalts ohne Studienbezug stellt keinen Rückerstattungsgrund dar.

Antrag auf Rückerstattung stellen

Hier beschreiben wir, wie du bei der Antragsstellung am besten vorgeht, wenn du einen Antrag stellt.

Beachte die Antragszeiträume. Diese findest du hier: Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen. Wenn du einen Antrag stellst, muss der Antrag in diesem Zeitraum bei uns im AStA ankommen. WICHTIG: Es ist nicht ausreichend, innerhalb des Antragszeitraums online das Formular auszufüllen. Der Antrag muss in dieser Zeit bei uns im AStA eingegangen sein! Es reicht daher auch nicht aus, den Antrag am letzten Tag im Antragszeitraum zur Post zu bringen, weil der Antrag so nicht mehr rechtzeitig ankommen wird. Es zählt nicht der Poststempel, sondern wann der Antrag bei uns im AStA eingeht.

Ihr habt auch die Möglichkeit, einer Person eures Vertrauens eine Vollmacht auszustellen, sodass diese für euch den Antrag stellt. Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn ihr im Ausland seid. Informationen dazu findet ihr hier: Antragsstellung durch Vertrauensperson.

Schritt 1: Online-Antrag erstellen

Der Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets wird grundsätzlich über ein Online-Formular abgewickelt. Den Link dazu findest du am Ende von diesem Schritt 1. Bitte achte darauf, dass deine Angaben dort korrekt sind. Sobald der Antrag erstellt ist, sind die Angaben nicht mehr änderbar.

Eine Auflistung aller Rückerstattungsgründe mit allen wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier:

Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen

Neue ISSK-Studierende beachten bitte folgende Hinweise: Besonderheit für neue ISSK-Studierende

Hier geht's zu den Formularen für Semesterticket-Rückerstattung und Zuschuss.

Achtung: Einige der Antragsgründe und zahlreiche Angaben (z.B. zur Bemessungsgrenze beim Zuschuss) auf der oben verlinkten Seite sind veraltet. Im Zweifelsfall gilt immer die aktuelle Härtefallordnung. Da es außerdem nur noch digitalte Semestertickets gibt, muss kein Semesterticket bei Antragsstellung mitgeschickt werden.

Schritt 2: Antrag unterschreiben, benötigte Unterlagen beifügen

Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars wird ein Antrag im PDF-Format erstellt. Diese PDF-Datei wird an die E-Mail-Adresse geschickt, die du im Online-Formular angegeben hast. Daher ist es wichtig, dass du eine korrekte E-Mail-Adresse von dir angibst!

Diese PDF-Datei musst du ausdrucken und original unterschreiben. Eine digitale Unterschrift (z.B. auf dem Tablet oder das Hineinkopieren einer eingescannten Unterschrift) reicht nicht aus! Solche Anträge können und werden wir nicht behandeln.

Füge dann bitte die notwendigen Unterlagen dem Antrag bei. Eine Auflistung aller Rückerstattungsgründe mit allen wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier: Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen.

Hinweis zum digitalen Semesterticket:

Seit dem Sommersemester 2022 wird das Semesterticket für alle Studierenden grundsätzlich digital angeboten. Mit der Einführung des Deutschland-Semestertickets im Sommersemester 2024 wurde außerdem das Papierticket, welches als Ersatz beantragt werden konnte, abgeschafft.

Wie läuft das mit dem digitalen Semesterticket bei einem Antrag auf Rückerstattung oder Zuschuss?

Ihr müsst normalerweise bei einem Antrag auf Rückerstattung euer Semesterticket im Original mitschicken, bei einem Antrag auf Zuschuss in Kopie. Dies geht natürlich bei einem digitalen Semesterticket nicht. Es reicht deshalb aus, wenn ihr euren Antrag normal stellt. Auf den Nachweis eines Tickets kann verzichtet werden. Eine Überarbeitung der Rückerstattungswebsite wird durch den AStA zeitnah durchgeführt. Informationen zur allgemeinen Antragstellung finden sich hier:

Schritt 3: Antrag bei uns einreichen

Den original unterschriebenen Antrag schickst du mit den benötigten Unterlagen an den Arbeitsbereich für Verkehr. Der Antrag muss per Post oder per Fax innerhalb des jeweiligen Antragszeitraums im AStA eingegangen sein. Es zählt der Tag, an dem der Antrag bei uns per Post oder Fax eingegangen ist. Dies ist eine Ausschlussfrist, eine Fristverlängerung für die Antragsstellung und den Antragseingang ist nicht möglich.

Dein Antrag gilt erst als gestellt, wenn er bei uns im AStA ankommt. Dabei brauchen wir zwingend das original unterschriebene Antragsformular. Es ist nicht ausreichend, innerhalb des Antragszeitraums online das Formular auszufüllen. Der Antrag muss im Antragszeitraum bei uns im AStA eingehen! Es reicht daher auch nicht aus, den Antrag am letzten Tag im Antragszeitraum zur Post zu bringen, weil der Antrag so nicht mehr rechtzeitig ankommen wird. Es zählt nicht der Poststempel, sondern wann der Antrag bei uns im AStA eingeht.

Das Versenden des Antrags per E-Mail (z.B. als Scan) ist nicht möglich! Solche Anträge können und werden wir nicht behandeln.

per Post
AStA Universität Mainz
Arbeitsbereich für Verkehr
Staudingerweg 21
55128 Mainz
per Fax
Faxnummer des AStA-Sekretariats (siehe hier)

Die weitergehende Kommunikation erfolgt über E-Mail.

Antragsstellung durch Vertrauensperson

Solltet ihr schon vor Beginn der Rückerstattungsphase im Ausland sein, könnt ihr eine Vertrauensperson mit der Durchführung der Rückerstattung bevollmächtigen.

Zur Vorbereitung eurer Rückerstattung während eures Auslandsaufenthalts empfehlen wir euch folgende Schritte:

Vor der Abreise und vor dem 1. März / 1. September:

  1. Sucht euch eine Kontaktperson, zu der auch eure Semesterunterlagen mit dem Studiticket geschickt werden – seien es Mitbewohner*innen in eurer WG, eure Eltern oder Freund*innen.
  2. Hinterlegt bei dieser Kontaktperson auch die Belege für den studienbezogenen Aufenthalt und am besten auch eine Vollmacht, dass diese Person den Antrag unterschreiben darf.

Diese Schritte sind notwendig, da wir einen original unterschriebenen Antrag auf Rückerstattung benötigen. Alternativ könnt ihr auch den unterschriebenen Antrag per Post schicken. Wahrscheinlich kostet das aber mehr Porto und dauert lange.

Sobald der Antrag von uns bearbeitet wurde, erhaltet ihr eine E-Mail mit dem Hinweis, dass euer Antrag gesichtet wurde und ggf. Unterlagen fehlen. An dieser E-Mail hängt dann ggf. ein Nachreichungsformular als PDF-Datei.

Nachdem ihr die E-Mail mit dem Nachreichungsformular erhalten habt:

  1. Leitet diese E-Mail an eure Kontaktperson weiter.
  2. Die Kontaktperson druckt das Nachreichungsformular aus.
  3. Die Kontaktperson schickt das ausgedruckte Nachreichungsformular mit den Belegen und dem Semesterticket, das bei ihr hinterlegt wurde, per Post an uns.

Durch das Nachreichungsformular wird gewährleistet, dass wir euer Semesterticket und eure Belege schnell eurem Antrag zuordnen können.

Besonderheit für neue ISSK-Studierende

Alle Informationen für neue ISSK-Studierende findet ihr hier: Rückerstattung für ISSK-Studierende.

Fragen zur Rückerstattung des Semestertickets

Wir haben die häufigsten Fragen zum Thema Rückerstattung des Semestertickets und die Antworten darauf hier gesammelt: FAQ zur Rückerstattung des Semestertickets

Wenn eure Frage dort nicht auftaucht, ihr aber noch eine allgemeine Frage zur Rückerstattung habt, schreibt uns gerne eine Mail an verkehr@asta.uni-mainz.de

Mail-Anfragen zum Stand des Antrags werden wir nicht beantworten. Siehe dazu unsere Erklärung.

Infos für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten

Wenn ihr Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr seid, erhaltet ihr hier eure Infos: Rückerstattung für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr

Infos zum Zuschuss zum Semesterticket

Informationen zum Zuschuss zum Semesterticket findet ihr hier: Infos zum Zuschuss zum Semesterticket.

Alle Rückerstattungsgründe mit Erklärungen

Hier findet alle Rückerstattungsgründe mit detaillierten Erklärungen. Außerdem erfahrt ihr hier detailliert, welche Unterlagen ihr für die Antragsstellung benötigt, wie die Antragsfristen sind, usw. Bitte lest es euch für euren Antragspunkt genau durch. Das vereinfacht es für uns und euch.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Antragserstellung findet ihr hier: Antrag auf Rückerstattung stellen.

1 Rückerstattungsgrund:
Studienbedingter Aufenthalt für mindestens drei Monate innerhalb eines Semesterzeitraums außerhalb des Geltungsbereichs des AStA-Semestertickets
Das meint z.B. Erasmus-Auslandssemester, aber auch Praktika außerhalb des Semesterticket-Gebiets. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Aufenthalt studienbedingt ist. Bei Praktika benötigen wir dazu in der Regel eine Bescheinigung des Prüfungsamts.
Härtefallordnung § 2a Abs. 2
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (Auslandsaufenthalt / PJ / Promotion / Praktikum)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Amtlicher Beleg für studienbedingten Aufenthalt (z.B. Erasmus / Sokrates) außerhalb des Semesterticket-Gebiets, mit genauer Angabe der Dauer (mind. 3 Monate innerhalb eines Semesterzeitraums)
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).
2 Rückerstattungsgrund:
Durchführung eines Urlaubssemesters
Das meint ein beim Studierendenservice beantragtes und bewilligtes Urlaubssemester.
Härtefallordnung § 2a Abs. 2
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (Urlaubssemester)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Große Studienbescheinigung, auf der die Beurlaubung vermerkt ist (Original)
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

3 Rückerstattungsgrund:
Immatrikulation an zwei Hochschulen mit Plichtabnahme von Semestertickets oder Zweithörende
Das Semesterticket kann nur an einer Hochschule erstattet werden!
Härtefallordnung § 2a Abs. 2
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (Zwei Hochschulen im Tarifgebiet)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast
  • Immatrikulationsbescheinigung für die andere Universität oder Kooperationsvereinbarung mit der anderen Universität (bei Zweithörerschaft)
  • Bestätigung durch die andere Hochschule, dass noch keine Erstattung getätigt wurde und dass dort im laufenden Semester keine Erstattung akzeptiert wird
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

4 Rückerstattungsgrund:
Bei schwerbehinderten Studierenden, die nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und der zugehörigen Wertmarke nachweisen
Für die Bearbeitung dieser Anträge ist das Autonome Referat für Behinderte und chronisch Kranke zuständig. Weitere Informationen findet ihr hier: Rückerstattung für Inhaber*innen von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr
Härtefallordnung § 2a Abs. 2
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 28. April*
Wintersemester: 01. September bis 28. Oktober*
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 1 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

 

5 Rückerstattungsgrund:
Besitz des Landesticket Hessen
Das kommt für dich infrage, wenn du das Landesticket Hessen beziehst und das Deutschland-Semesterticket nachweislich während des laufenden Semesters nicht bezogen hast.
Härtefallordnung § 2a Abs. 2
Auszuwählender Antragsgrund Rückerstattung (Urlaubssemester)
Benötigte Unterlagen
  • Ausgedrucktes und händisch unterschriebenes Antragsformular (keine digitale Unterschrift!), das du über unsere Antragshomepage erstellt hast. Auf dem Antragsformular ist handschriftlich oder durch einen Post-it zu vermerken, dass die Rückerstattung aufgrund des Landesticket Hessen beantragt wird
  • Beleg des Landesticket Hessen, welches im Semesterticketzeitraum gültig ist
Antragszeitraum Sommersemester: 01. März bis 14. April* (Achtung, abweichender Antragszeitraum!)
Wintersemester: 01. September bis 14. Oktober* (Achtung, abweichender Antragszeitraum!)
Hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Hier gibt es keine Fristverlängerung. Der Antrag muss spätestens bis Semesterbeginn gestellt werden, da das Deutschland-Semesterticket davor entwertet werden muss.
6 Rückerstattungsgrund:
ISSK: Wenn ihr weniger als drei Monate an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eingeschrieben seid und am ISSK studiert
Das hier richtet sich ausschließlich an ISSK-Studierende im ersten Semester. Alle Informationen für neue ISSK-Studierende findet ihr hier: Rückerstattung für ISSK-Studierende.
7 Rückerstattungsgrund:
Frühe Exmatrikulation
Solltest du dich bis zum 30.04 (Sommersemester) bzw. bis zum 31.10 (Wintersemester) exmatrikulieren, so kannst du eine Rückerstattung des gesamten Semesterbeitrags beim Studierendensekretariat beantragen: Infos zur Exmatrikulation (Studierendensekretariat)