Verkehr

Der Arbeitsbereich für Verkehr kümmert sich um alle Belange, die mit eurer studentischen Mobilität zu tun haben.

Infos zur Rückerstattung des Semestertickets
Infos zum Zuschuss zum Semesterticket
Infos zum Semesterticket

Aktuelle Mitteilungen

Bundesweites Semesterticket ab dem Sommersemester 2024

Seit dem 01.04.2024 befinden sich Studierende der JGU im Besitz des Deutschland-Semestertickets. Dieses wird, wie das vorherige Ticket, im Solidarmodell ausgegeben. Dies bedeutet, dass alle eingeschriebenen Studierenden zum Bezug des Deutschland-Semesterticket verpflichtet sind – denn nur so kann ein bezahlbares ÖPNV-Ticket für Studierende realisiert werden.

Eine entsprechende Anleitung der "Mainzer Mobilität" zum Erhalt des Tickets findet sich hier: Anleitung zum Erhalt des Deutschland-Semestertickets

Weitere Informationen zum Deutschland-Semesterticket finden sich auf folgender Homepage der Universität: https://www.studium.uni-mainz.de/deutschland-semesterticket/

Der AStA hat die wichtigsten Informationen in folgendem Instagram-Beitrag zusammengefasst: Instagram-Beitrag zum Deutschland-Semesterticket

Durch die Einführung des neuen Tickets wird es neue Regelungen für die Semesterticket-Rückerstattungen geben. Aus diesem Grund wurde vom Studierendenparlament eine neue Härtefallordnung verabschiedet, welche für die Rückerstattungen ab dem Sommersemester 2024 gültig ist. Alle Informationen finden sich auf unserer Homepage - wir bitten diese gründlich zu lesen, bevor Fragen an den Arbeitsbereich für Verkehr gestellt werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen rund um die Themen Deutschland-Semesterticket und Rückerstattungen kann es bei der Beantwortung durch den Arbeitsbereich für Verkehr zu Verzögerungen kommen. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Digitales Semesterticket

Seit dem Sommersemester 2022 wird das Semesterticket für alle Studierenden grundsätzlich digital angeboten. Mit der Einführung des Deutschland-Semestertickets im Sommersemester 2024 wurde außerdem das Papierticket, welches als Ersatz beantragt werden konnte, abgeschafft. Der AStA befindet sich momentan in Gesprächen mit der Mainzer Mobilität, um eine analoge Chipkarten-Alternative anzubieten. Aufgrund hoher zusätzlicher Kosten und verschiedener weiterer Faktoren konnte dieses bisher noch nicht bereitgestellt werden. Sobald eine entsprechende Chipkarte verfügbar ist, werden wir auf unserer Homepage darauf aufmerksam machen.

Wie läuft das bei einem Antrag auf Rückerstattung oder Zuschuss?

Ihr müsst normalerweise bei einem Antrag auf Rückerstattung euer Semesterticket im Original mitschicken, bei einem Antrag auf Zuschuss in Kopie. Dies geht natürlich bei einem digitalen Semesterticket nicht. Es reicht deshalb aus, wenn ihr euren Antrag normal stellt. Auf den Nachweis eines Tickets kann verzichtet werden. Eine Überarbeitung der Rückerstattungswebsite wird durch den AStA zeitnah durchgeführt. Informationen zur allgemeinen Antragstellung finden sich hier:

Dein Deutschland-Semesterticket

Als eingeschriebene Studierende der JGU Mainz erhaltet ihr ein Deutschland-Semesterticket, welches über euren Studienbeitrag finanziert wird. Dieses ist deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gültig. Eine Liniennetzkarte des Nahverkehrs von der deutschen Bahn findet sich hier: Fern- und Nahverkehr der Bahn: Streckenkarten und Liniennetzpläne (Achtung: Keine Gültigkeit für den Fernverkehr!). Zu den Liniennetzkarten der Mainzer Mobilität gelangt ihr hier: Liniennetzpläne der Mainzer Mobilität.

Alle weiteren Infos rund um das Deutschland-Semesterticket finden sich hier: Infos zum Semesterticket.

Rückerstattung und Zuschuss des Deutschland-Semestertickets

Der Antragszeitraum für das Sommersemester 2024 läuft für die meisten Rückerstattungsanträge vom 01. März 2024 bis zum 28. April 2024.
Die Antrags-Webseite wird am ersten Tag des Antragszeitraums freigeschaltet.
Weitere Infos zu Rückerstattungen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragsstellung und alle wichtigen Infos (Erklärungen, auszuwählender Antragsgrund, benötigte Unterlagen, Antragszeiträume) findest du hier: Infos zur Rückerstattung des Semestertickets
Dies ist eine so genannte Ausschlussfrist. Das bedeutet: wenn die Frist abgelaufen ist, habt ihr keine Möglichkeit mehr, für das entsprechende Semester einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Dies gilt auch dann, wenn ihr eigentlich eine Rückerstattung bekommen könntet. Daraus folgt: Der Antrag muss rechtzeitig bei uns eingehen und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder Ähnliches sind nicht mehr möglich.
Infos zur Rückerstattung des Semestertickets
Unter bestimmten Voraussetzungen könnt ihr eine Rückerstattung des Semestertickets erhalten. Im Zuge dessen verliert ihr aber auch die damit einhergehenden Rechte. Das heißt z.B., dass ihr Fahrscheine kaufen müsst, wenn ihr mit dem öffentlichen Nahverkehr fahren wollt. Alle Infos dazu findet ihr hier:
Infos zur Rückerstattung des Semestertickets
Infos zum Zuschuss zum Semestertickets
Unter bestimmten Voraussetzungen könnt ihr einen Zuschuss zum Semestertickets erhalten. Der Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, um Studierenden zu helfen, die finanzielle Schwierigkeiten haben, das Semesterticket zu bezahlen. Daher wird das Semesterticket hierbei nicht entwertet. Alle Infos dazu findet ihr hier:
Infos zum Zuschuss zum Semestertickets

Für die Rückerstattung und den Zuschuss gilt die Härtefallordnung. Hier findet ihr die PDF-Fassung der Härtefallordnung.

Bike- und Carsharing

Als Studierende der Uni Mainz mit gültigem Semesterticket habt ihr die Möglichkeit, auf Bike- und Carsharing-Angebote zurückzugreifen. Alle Infos dazu findet ihr hier: Bike- und Carsharing