FAQ zur Rückerstattung des Semestertickets

Aufgrund der hohen Zahl an Anträgen verzögert sich die Antragsbearbeitung.
Wir bitten um Verständnis.

Auf dieser Seite beantworten wir euch häufig gestellte und aufkommende Fragen zu Anträgen auf Rückerstattung. Das FAQ zum Zuschuss zum Semesterticket findest du hier: FAQ zum Zuschuss zum Semesterticket.

Sollte deine Frage hier nicht auftauchen, kontaktiere uns gerne. Unsere Kontaktdaten findest rechts (am PC) bzw. unten (am Smartphone).

Fragen zur Antragstellung

Zuerst erstellst du online deinen Antrag. Dort generiert sich eine PDF-Datei. Diese musst du ausdrucken und händisch unterschreiben. Eine digitale Unterschrift (z.B. das Einfügen einer eingescannten Unterschrift oder das Unterschreiben auf einem Tablet) reichen nicht aus. Anschließend schickst du den unterschriebenen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen per post oder per Fax uns zu.
Den Link zur Antragsstellung und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du auch hier: Antrag auf Rückerstattung.
Die Antragszeiträume findest du hier gelistet: Antrag auf Rückerstattung. Entscheidend ist das Datum, an dem der Antrag bei uns eingeht.
Nein. Es handelt sich bei den Fristen um Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass diese nicht verlängerbar oder verschiebbar sind. Sie sind damit zwingend einzuhalten. Dabei ist das Datum entscheidend, an dem der Antrag bei uns eingeht.
Nein. Da es nur noch digitalte Semestertickets gibt, muss kein Semesterticket bei Antragsstellung mitgeschickt werden.

Fragen zu den Rückerstattungsgründen

Nein. Die Liste ist abschließend. Das bedeutet, dass wir nur aus diesen Gründen das Semesterticket rückerstatten dürfen. Eine Ausnahme besteht nur im Falle von früher Exmatrikulation (siehe unten).
Solltest du dich bis zum 30.04 (Sommersemester) bzw. bis zum 31.10 (Wintersemester) exmatrikulieren, so kannst du eine Rückerstattung des Semesterbeitrags beim Studierendensekretariat beantragen: Infos zur Exmatrikulation (Studierendensekretariat)
Nein. Wir dürfen nur dann Semestertickets rückerstatten, wenn einer der Rückerstattungsgründe auf dich zutrifft. Alle Rückerstattungsgründe findest du hier: Rückerstattungsgründe.
Da du die Rückerstattung für ein Semesterticket beantragst, welches immer nur für einen entsprechenden Semesterzeitraum gültig ist, können wir natürlich nur die Zeiten anrechnen, in denen das Ticket auch gültig ist. Der Semesterzeitraum für das Wintersemester geht vom 1. Oktober bis zum 31. März, der Zeitraum des Sommersemesters vom 1. April bis zum 30. September.

Nach der Antragseinreichung

Jetzt bitten wir dich um Geduld. Wir bearbeiten deinen Antrag so schnell wie möglich. Allerdings erhalten wir erfahrungsgemäß immer viele Anträge, weshalb die Antragsbearbeitung etwas dauern kann.
Wenn dein Antrag bei uns eingegangen ist, erhältst du eine automatische Mail, wenn wir den Eingang bei uns markieren.

Wenn du deinen Antrag zu uns geschickt hast, aber noch keine Eingangsbestätigung erhalten hast, kontaktiere uns gerne. Schreib an rueckerstattung-semtick@asta.uni-mainz.de und gib dabei deine Antragsnummer an.

Du erhältst zuerst eine automatische Mail, in der steht, ob wir deinen Antrag genehmigt oder abgelehnt haben. Bei einer Ablehnung erhältst du im Anschluss auch noch einen Ablehnungsbescheid.

Wenn dein Antrag entschieden wurde

Nach der Mail, dass dein Antrag genehmigt wurde, kann es noch etwas dauern. Im Schnitt kannst du noch mit bis zu 2 Monaten rechnen.

Sollten wir unüblich lange benötigen, kannst du uns gerne schreiben unter: rueckerstattung-semtick@asta.uni-mainz.de. Gib dabei bitte deine Antragsnummer an.

Nein, das ist nicht möglich. Wenn ein Antrag von uns genehmigt wurde, dann wird das Semesterticket entwertet und lässt sich im laufenden Semester nicht wieder reaktivieren.
Nach der Mail, dass dein Antrag abgelehnt wurde, erhältst du noch einen Ablehnungsbescheid. Dies kann etwas dauern. In dem steht alles weitere drin.

Deine Frage taucht hier nicht auf?

Dann kontaktiere uns gerne. Unsere Kontaktdaten findest du rechts oben auf der Seite (am PC) bzw. unten (am Smartphone).