Rückerstattung für ISSK-Studierende

Hier erklären wir dir, wie du vorgehst, um einen Antrag auf Rückerstattung zu stellen. Bei einer Rückerstattung gibst du quasi dein Semesterticket zurück. Du erhältst den vollen Beitrag für das Semesterticket zurück. Wie viel das genau sind, kannst du hier sehen: Infos zum Semesterticket. Das heißt u.a. aber auch, dass du Fahrscheine kaufen musst, wenn du im Gebiet des Semestertickets (z.B. in Mainz) mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren möchtest.

Dies richtet sich an Studierende des ISSK, die im ersten Semester sind und das erste Semesterticket, das sie bekommen haben, zurückerstattet bekommen möchten.

Studierende im 1. ISSK-Semester

Du bist in deinem ersten Semester am ISSK? Dann bezieht sich dieser Abschnitt auf dich. Du hast die Möglichkeit, das erste Semesterticket, das du bekommst, rückerstatten zu lassen. Hier erklären wir dir, wie du vorgehen musst.

Antrag auf Rückerstattung stellen

Wie du einen Antrag auf Rückerstattung stellst, erklären wir dir in der Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Beachte die Antragszeiträume. Das sind die Zeiträume, in denen du den Antrag stellen kannst. Wenn du einen Antrag stellst, muss der Antrag in diesem Zeitraum beim ISSK ankommen. WICHTIG: Es reicht nicht aus, innerhalb des Antragszeitraums online das Formular auszufüllen. Der Antrag muss in dieser Zeit beim ISSK eingegangen sein! Es reicht daher auch nicht aus, den Antrag am letzten Tag im Antragszeitraum zur Post zu bringen, weil der Antrag so nicht mehr rechtzeitig ankommen wird. Es zählt nicht der Poststempel, sondern wann der Antrag beim ISSK eingeht.

Allgemein formuliert sind die Antragszeiträume wie folgt:

Sommersemester Start Beginn der Vorlesungszeit des Frühhalbjahres
Ende 30 Tage nach Beginn der Vorlesungszeit des Frühhalbjahres*
Wintersemester Start Beginn der Vorlesungszeit des Herbsthalbjahres
Ende 30 Tage nach Beginn der Vorlesungszeit des Herbsthalbjahres*
Die Antrags-Webseite wird jeweils 2 Werktage vor Start des Antragszeitraums freigeschaltet und nach Ende des Antragszeitraums geschlossen.
Hierbei handelt es sich um sog. Ausschlussfristen. Das bedeutet, dass ein eventuell gegebener Anspruch auf Rückerstattung verfällt, sofern der Antrag nicht fristgerecht bei uns eingeht. Daraus folgt, dass der Antrag rechtzeitig bei uns eingehen muss und eine Fristverschiebung, -verlängerung oder ähnliches nicht möglich sind.
* Fällt der Tag des Fristablaufs auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nachfolgende Werktag als Fristende (gemäß § 5 Abs. 3 letzter Satz der Semesterticket-Härtefallordnung).

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Beachte die Antragszeiträume, in denen du einen Antrag stellen kannst. Diese findest du im Abschnitt Antrag auf Rückerstattung stellen. Es reicht nicht aus, innerhalb des Antragszeitraums online das Formular auszufüllen. Der Antrag muss in dieser Zeit beim ISSK eingegangen sein! Es reicht daher auch nicht aus, den Antrag am letzten Tag im Antragszeitraum zur Post zu bringen, weil der Antrag so nicht mehr rechtzeitig ankommen wird. Es zählt nicht der Poststempel, sondern wann der Antrag beim ISSK eingeht.

Gehe wie folgt vor:

1. Online-Antrag erstellen
Du musst zuerst online dein Antragsformular erstellen. Den Link dazu findest du am Ende von diesem Schritt 1. Achte dabei bitte auf folgende Dinge:
Seite 1: "Formular Finder"
  1. Wähle den Antragsgrund "Rückerstattung (ISSK)" aus.
  2. Wähle das Semester folgendermaßen aus:
  • Das Frühjahrshalbjahr ist dein erstes ISSK-Semester
    Wintersemester (WiSe oder WS)
  • Das Herbsthalbjahr ist dein erstes ISSK-Semester
    Sommersemester (SoSe oder SS)
Seite 2: "Persönliche Daten"
  1. Trage deine eigenen Daten ein, nicht die Daten von anderen Personen. Achte auch darauf, dass alle Angaben korrekt sind. Diese sind nachträglich nicht mehr änderbar.
  2. Achte besonders darauf, dass du deine E-Mail-Adresse korrekt eingetragen hast. Bei Bedarf kommunizieren wir mit dir über deine E-Mail-Adresse. Wenn die falsch ist, können wir dich nicht anschreiben und werden deinen Antrag ablehnen müssen, wenn etwas fehlt u.Ä..
Seite 3: "Bankverbindung"
  1. Überlege dir, auf welches Konto das Geld (= der Beitrag für das Semesterticket. Wie viel das genau sind, kannst du hier sehen: Infos zum Semesterticket) überwiesen werden soll, wenn wir deinen Antrag genehmigen. Trage bitte die entsprechenden Kontodaten korrekt ein.
  2. Frage bei der Bank nach der IBAN und der BIC des Kontos, auf das der Semesterticketbeitrag überwiesen werden soll, wenn wir deinen Antrag genehmigen. Auch Konten bei Banken, die nicht in Deutschland sind, haben eine IBAN und eine BIC.
Seite 4: "Belege"
  1. Klicke hier auf "Semesterticket (Original)", auch wenn du nur das digitale Semesterticket besitzt. Bestätige bitte außerdem, dass du mit der elektronischen Speicherung deiner Daten einverstanden bist.
Seite 5: "Übersicht"
  1. Überprüfe deine Angaben auf Richtigkeit und korrigiere gegebenenfalls deine Angaben. Achte bitte wirklich darauf, dass deine Angaben korrekt sind. Vor allem dein Name und deine E-Mail-Adresse sollten korrekt sein. Dies ist die letzte Gelegenheit, um falsche Angaben zu korrigieren.
  2. Wenn deine Angaben korrekt sind, klicke auf "Fertigstellen". Hiernach kannst du deine Angaben nicht mehr korrigieren. Im Anschluss wirst du eine E-Mail an die E-Mail-Adresse, die du angegeben hast, mit dem Antragsformular im PDF-Format erhalten.
Hier geht's zu den
Formularen für die Semesterticket-Rückerstattung
2. Antragsformular ausdrucken und unterschreiben

Nachdem du das Online-Formular fertiggestellt hast, wirst du eine automatische E-Mail an die E-Mail-Adresse erhalten, die du im Online-Formular angegeben hast. Im Anhang der E-Mail ist der Antrag im PDF-Format. Du musst den Antrag im PDF-Format ausdrucken und persönlich per Hand unterschreiben!

Eine digitale Unterschrift (auf dem Tablet, mit hineinkopierter Unterschrift o.ä.) ist nicht ausreichend. Einen Antrag mit einer digitalen Unterschrift können und werden wir nicht bearbeiten!

3. Unterschriebenes Antragsformular an ISSK senden
Jetzt musst du den Antrag entweder per Post oder per Fax an das ISSK schicken. Das Semesterticket musst du nicht mitschicken, wenn du dieses nur digital besitzt (dies ist normalerweise der Fall). Schicke den Antrag dazu an folgende Adresse (Post oder Fax):
Post: Johannes Gutenberg-Universität Mainz
ISSK
55099 Mainz
Deutschland
Fax: +49-6131-39-57400

Du musst den Antrag per Post oder Fax an das ISSK schicken. Beachte dazu die Antragszeiträume, in denen du einen Antrag stellen kannst. Diese findest du im Abschnitt Antrag auf Rückerstattung stellen. Es ist nicht ausreichend, innerhalb des Antragszeitraum online das Formular auszufüllen. Der Antrag muss in dieser Zeit beim ISSK eingegangen sein! Eine E-Mail (z.B. mit einem Scan) ist ebenfalls nicht ausreichend. Einen eingescannten Antrag können und werden wir nicht bearbeiten!

Der Antrag kann auch persönlich zu den Öffnungszeiten des ISSK bei Frau Hahne abgegeben werden (die Öffnungszeiten sind in der Regel an dienstags, mittwochs und freitags vormittags, können jedoch variieren). Die entsprechende Adresse lautet:

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Binger Str. 14-16

Raum 02-302

D-55122 Mainz

Wie es nach der Antragsstellung weitergeht, erfährst du hier: Was passiert jetzt?

Wichtige Hinweise

  1. Drucke die Antragsformular-PDF-Datei aus und unterschreibe per Hand. Eine digitale Unterschrift (z.B. am Tablet, oder durch Einfügen einer eingescannten Unterschrift) reicht nicht aus. Solche Anträge können und werden wir nicht behandeln.
  2. Schicke das unterschriebene Antragsformular per Post oder Fax. Es reicht nicht aus, das unterschriebene Antragsformular per E-Mail als Scan o.ä. einzureichen. Solche Anträge können und werden wir nicht behandeln.
  3. Stelle den Antrag pünktlich. Bitte beachte die oben genannte Antragsfrist. Zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag bei uns eingegangen sein. Es reicht nicht, bis dahin nur das Online-Formular ausgefüllt zu haben.
  4. Sei bitte geduldig. Siehe mehr dazu im nächsten Abschnitt: Was passiert jetzt?

Was passiert jetzt?

Du erhältst eine Nachricht an deine studentische E-Mail-Adresse vom ISSK, wenn dein Antrag und ggf. weitere Unterlagen eingegangen sind. Das ISSK sammelt dann alle Anträge von ISSK-Studierenden im ersten Semester. Am Ende des Antragszeitraums übergibt das ISSK alle Anträge (mit Semesterticket, sofern es beim ISSK war) an uns, den Arbeitsbereich für Verkehr im AStA der Universität Mainz. Wir werden dann die Anträge bearbeiten.

Rechne mit ca. drei bis vier Monaten ab dem Tag, an dem wir vom ISSK die Anträge gesammelt erhalten. So lange werden wir in etwa benötigen, um deinen Antrag zu bearbeiten. Zur selben Zeit kommen noch viele Anträge anderer Studierender der Universität Mainz bei uns an. Wir bitten dich daher um Geduld. Das bedeutet auch, dass du nicht damit rechnen solltest, den nächsten Semesterbeitrag teilweise mit der Rückerstattung des ersten Semestertickets bezahlen zu können.

Bitte siehe daher auch von Nachfragen bzgl. des Stands deines Antrags ab. Da solche Nachfragen Zeit kosten, die wir in die Bearbeitung von Anträgen stecken können, werden wir sie nicht beantworten. Eine Erklärung dazu findest du hier: Warum wir Fragen zum Stand des Antrags nicht mehr beantworten.

FAQ zur Rückerstattung für ISSK-Studierende im ersten Semester

Nein. Online erstellt du nur das Antragsformular. Du musst die PDF-Datei, die du erstellst, ausdrucken, per Hand unterschreiben und ggf. weitere Unterlagen mitschicken.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du hier: Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Nein. Eine digitale Unterschrift (z.B. am Tablet, oder durch Einfügen einer eingescannten Unterschrift) reicht nicht aus. Solche Anträge können und werden wir nicht behandeln. Der Antrag muss per Hand auf einem ausgedruckten Formular unterschrieben werden.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du hier: Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Nein. Das per Hand unterschriebene Formular muss bis spätestens zum Fristende beim ISSK eingegangen sein.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du hier: Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Das ISSK versendet eine Eingangsbestätigung an deine studentische E-Mail-Adresse, wenn dein Antrag und ggf. weitere Unterlagen eingegangen sind.
Nein. Rechne mit ca. drei bis vier Monaten ab dem Tag, an dem wir vom ISSK die Anträge gesammelt erhalten. So lange werden wir in etwa benötigen, um deinen Antrag zu bearbeiten. Zur selben Zeit kommen noch viele Anträge anderer Studierender der Universität Mainz bei uns an. Wir bitten dich daher um Geduld. Das bedeutet auch, dass du nicht damit rechnen solltest, den nächsten Semesterbeitrag teilweise mit der Rückerstattung des ersten Semestertickets bezahlen zu können.

Das Deutschland-Semesterticket der JGU ist digital. Es wird über eine eigene Applikation der Mainzer Mobilität herausgegeben. Alle relevanten Informationen diesbezüglich findest du auf der Homepage der Universität: https://www.studium.uni-mainz.de/deutschland-semesterticket/

Falls du den Semesterbeitrag bezahlt hast, dir das Deutschland-Semesterticket aber nicht angezeigt wird, so wende dich bitte an den Studierendenservice. Kontaktdaten findest du hier: Studierendenservice der Uni Mainz

Warum darf ich einen Antrag stellen?

Das ISSK hat andere Semesterzeiten als der Rest der Universität Mainz. Dies sieht wie folgt aus:

ISSK Rest der JGU
Frühjahrshalbjahr
Semesterzeit: Ende Februar bis Ende Juli
Vorlesungszeit: Ende Februar bis Ende Mai
•••
Sommersemester
Semesterzeit: 01. April bis 30. September
Vorlesungszeit: Mitte April bis Anfang Juli
Herbsthalbjahr
Semesterzeit: Ende August bis Ende Januar
Vorlesungszeit: Ende August bis Ende November
Wintersemester
Semesterzeit: 01. Oktober bis 31. März
Vorlesungszeit: Mitte Oktober bis Anfang Februar
•••

Die Zeiträume, in denen das Semesterticket gültig ist, entsprechen den Semesterzeiten der JGU. Daher erhalten ISSK-Studierende, die beispielsweise im Herbsthalbjahr im ersten ISSK-Semester sind, zu Beginn ein Semesterticket für das Sommersemester. Sie sind aber weniger als drei Monate im "normalen" Sommersemester eingeschrieben und haben daher die Möglichkeit, sich das Semesterticket rückerstatten zu lassen.