FAQ zum Zuschuss zum Semesterticket

Aufgrund der hohen Zahl an Anträgen verzögert sich die Antragsbearbeitung.
Wir bitten um Verständnis.

Auf dieser Seite beantworten wir euch häufig gestellte und aufkommende Fragen zu Anträgen auf Zuschuss. Das FAQ zur Rückerstattung des Semestertickets findest du hier: FAQ zur Rückerstattung des Semestertickets.

Sollte deine Frage hier nicht auftauchen, kontaktiere uns gerne. Unsere Kontaktdaten findest rechts (am PC) bzw. unten (am Smartphone).

Hinweis zum digitalen Semesterticket:

Seit dem Sommersemester 2022 wird das Semesterticket für alle Studierenden grundsätzlich digital angeboten. Mit der Einführung des Deutschland-Semestertickets im Sommersemester 2024 wurde außerdem das Papierticket, welches als Ersatz beantragt werden konnte, abgeschafft.

Wie läuft das mit dem digitalen Semesterticket bei einem Antrag auf Rückerstattung oder Zuschuss?

Ihr müsst normalerweise bei einem Antrag auf Rückerstattung euer Semesterticket im Original mitschicken, bei einem Antrag auf Zuschuss in Kopie. Dies geht natürlich bei einem digitalen Semesterticket nicht. Es reicht deshalb aus, wenn ihr euren Antrag normal stellt. Auf den Nachweis eines Tickets kann verzichtet werden. Eine Überarbeitung der Rückerstattungswebsite wird durch den AStA zeitnah durchgeführt. Informationen zur allgemeinen Antragstellung finden sich hier:

Fragen zur Antragsstellung

Zuerst erstellst du online deinen Antrag. Dort generiert sich eine PDF-Datei. Diese musst du ausdrucken und händisch unterschreiben. Eine digitale Unterschrift (z.B. das Einfügen einer eingescannten Unterschrift oder das Unterschreiben auf einem Tablet) reichen nicht aus. Anschließend schickst du den unterschriebenen Antrag mit allen notwendigen Unterlagen per post oder per Fax uns zu.

Den Link zur Antragsstellung und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du auch hier: Antrag auf Zuschuss.

Anträge für ein bestimmtes Semester kannst du im gesamten Semester stellen. Das bedeutet:

  • Wintersemester: 01. Oktober bis 31. März
  • Sommersemester: 01. April bis 30. September

Entscheidend ist dabei das Datum, an dem der Antrag bei uns eingeht.

Nein. Ein Antrag für ein bestimmtes Semester muss zwingend in dem jeweiligen Semester bei uns eingehen.

Fragen zu Einnahmen und Ausgaben

Eine Erklärung, was als Einnahmen und was als Ausgaben zählt, findest du hier: Berechnung.
Ja. Alle Einnahmen, die zur Deckung deines Lebensbedarfs dienen können, zählen als Einnahmen. Daher müssen wir auch Geldgeschenke mit anrechnen.

Eine Erklärung, was als Einnahmen und was als Ausgaben zählt, findest du hier: Berechnung.

Die Ausgabe (also das Vorlegen von Geld) und die Einnahme (also die Rückzahlung) sind in diesem Fall "korrespondierend", sprich gehören zueinander. Wichtig ist dabei, dass die korrespondierende Ausgabe und Einnahme im Bemessungszeitraum liegt. Dann wird die Einnahme nicht angerechnet.

Eine Erklärung, was als Einnahmen und was als Ausgaben zählt, findest du hier: Berechnung.

Nach der Antragseinreichung

Jetzt bitten wir dich um Geduld. Wir bearbeiten deinen Antrag so schnell wie möglich. Allerdings erhalten wir erfahrungsgemäß immer viele Anträge, weshalb die Antragsbearbeitung etwas dauern kann.
Wenn dein Antrag bei uns eingegangen ist, erhältst du eine automatische Mail, wenn wir den Eingang bei uns markieren.

Wenn du deinen Antrag zu uns geschickt hast, aber noch keine Eingangsbestätigung erhalten hast, kontaktiere uns gerne. Schreib an rueckerstattung-semtick@asta.uni-mainz.de und gib dabei deine Antragsnummer an.

Du erhältst zuerst eine automatische Mail, in der steht, ob wir deinen Antrag genehmigt oder abgelehnt haben. Bei einer Ablehnung erhältst du im Anschluss auch noch einen Ablehnungsbescheid.

Wenn dein Antrag entschieden wurde

Nach der Mail, dass dein Antrag genehmigt wurde, kann es noch etwas dauern. Im Schnitt kannst du noch mit bis zu 2 Monaten rechnen.

Sollten wir unüblich lange benötigen, kannst du uns gerne schreiben unter: rueckerstattung-semtick@asta.uni-mainz.de. Gib dabei bitte deine Antragsnummer an.

Nach der Mail, dass dein Antrag abgelehnt wurde, erhältst du noch einen Ablehnungsbescheid. Dies kann etwas dauern. In dem steht alles weitere drin.
Bei uns im System markieren wir, was angekommen ist und was nicht. Wenn du z.B. keinen Mietvertrag oder keine Bescheinigung der Krankenversicherung mitgeschickt hast, weil du bei deinen Eltern lebst bzw. familienversichert bist, ist das kein Problem und per se kein Ablehnungsgrund. Allerdings können wir die Dinge dann auch nicht als eingegangen abhaken.

Bei der automatisch generierten Ablehnungsmail steht dann, dass z.B. der Mietvertrag fehlt. Das ist leider ein Fehler in der Software, den wir bisher noch nicht beheben konnten. Wenn du nicht selbst Miete oder Krankenversicherung zahlst, ist das kein Ablehnungsgrund.

Du wirst einen ausführlichen Ablehnungsbescheid erhalten, in dem genau steht, warum wir deinen Antrag ablehnen. Wir bitten daher um etwas Geduld und um Entschuldigung für aufkommende Missverständnisse.

Deine Frage taucht hier nicht auf?

Dann kontaktiere uns gerne. Unsere Kontaktdaten findest du rechts oben auf der Seite (am PC) bzw. unten (am Smartphone).