Aufgrund der hohen Zahl an Anträgen verzögert sich die Antragsbearbeitung.
Wir bitten um Verständnis.
Auf dieser Seite beantworten wir euch häufig gestellte und aufkommende Fragen zu Anträgen auf Zuschuss. Das FAQ zur Rückerstattung des Semestertickets findest du hier: FAQ zur Rückerstattung des Semestertickets.
Sollte deine Frage hier nicht auftauchen, kontaktiere uns gerne. Unsere Kontaktdaten findest rechts (am PC) bzw. unten (am Smartphone).
Hinweis zum digitalen Semesterticket:
Seit dem Sommersemester 2022 wird das Semesterticket für alle Studierenden grundsätzlich digital angeboten. Mit der Einführung des Deutschland-Semestertickets im Sommersemester 2024 wurde außerdem das Papierticket, welches als Ersatz beantragt werden konnte, abgeschafft.
Wie läuft das mit dem digitalen Semesterticket bei einem Antrag auf Rückerstattung oder Zuschuss?
Ihr müsst normalerweise bei einem Antrag auf Rückerstattung euer Semesterticket im Original mitschicken, bei einem Antrag auf Zuschuss in Kopie. Dies geht natürlich bei einem digitalen Semesterticket nicht. Es reicht deshalb aus, wenn ihr euren Antrag normal stellt. Auf den Nachweis eines Tickets kann verzichtet werden. Eine Überarbeitung der Rückerstattungswebsite wird durch den AStA zeitnah durchgeführt. Informationen zur allgemeinen Antragstellung finden sich hier:
Fragen zur Antragsstellung
Den Link zur Antragsstellung und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du auch hier: Antrag auf Zuschuss.
- Wintersemester: 01. Oktober bis 31. März
- Sommersemester: 01. April bis 30. September
Entscheidend ist dabei das Datum, an dem der Antrag bei uns eingeht.
Fragen zu Einnahmen und Ausgaben
Eine Erklärung, was als Einnahmen und was als Ausgaben zählt, findest du hier: Berechnung.
Eine Erklärung, was als Einnahmen und was als Ausgaben zählt, findest du hier: Berechnung.
Nach der Antragseinreichung
Wenn du deinen Antrag zu uns geschickt hast, aber noch keine Eingangsbestätigung erhalten hast, kontaktiere uns gerne. Schreib an rueckerstattung-semtick@asta.uni-mainz.de und gib dabei deine Antragsnummer an.
Wenn dein Antrag entschieden wurde
Sollten wir unüblich lange benötigen, kannst du uns gerne schreiben unter: rueckerstattung-semtick@asta.uni-mainz.de. Gib dabei bitte deine Antragsnummer an.
Bei der automatisch generierten Ablehnungsmail steht dann, dass z.B. der Mietvertrag fehlt. Das ist leider ein Fehler in der Software, den wir bisher noch nicht beheben konnten. Wenn du nicht selbst Miete oder Krankenversicherung zahlst, ist das kein Ablehnungsgrund.
Du wirst einen ausführlichen Ablehnungsbescheid erhalten, in dem genau steht, warum wir deinen Antrag ablehnen. Wir bitten daher um etwas Geduld und um Entschuldigung für aufkommende Missverständnisse.
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