49€-/Deutschlandticket

Hier findest du Informationen zum 49€-/Deutschlandticket und zur Auswirkung auf das Semesterticket. Bitte beachte, dass die hier angegebenen Informationen vom Zeitpunkt der Veröffentlichung abhängig sind und diese sich ändern können. Wir versuchen euch auf dem aktuellen Stand zu halten.

Stand: 11. Mai 2023

Was ist das 49€-/Deutschlandticket?

Das 49€- oder auch Deutschlandticket ist als Nachfolger zum 9€-Ticket von 2022 angelegt. Mit ihm ist ab dem 1. Mai 2023 die Nutzung des öffentlichen Personen Nah- und Regionalverkehrs (ÖPNV) deutschlandweit möglich. Das Ticket ist als monatlich kündbares Abo für 49€ pro Monat erhältlich.

Ändert sich damit etwas am Semesterticket?

Nein. Durch das 49€-Ticket verändert sich am Semesterticket des AStAs der Uni Mainz erstmal nichts. Die Verträge, die der AStA mit den Verkehrsgesellschaften hat, bleiben beibehalten. Anders als beim 9€-Ticket wird das Semesterticket nicht automatisch auch ein Ticket für den deutschlandweiten ÖPNV und gilt weiterhin nur im bisherigen Geltungsbereich (mehr dazu auf https://asta.uni-mainz.de/service/semesterticket/).

Was ist für Studierende geplant?

Auf der Verkehrsministerkonferenz haben Bund und Länder gemeinsam beschlossen, dass das 49€-Ticket für Studierende als sog. Upgrade-Modell kommen soll. Dabei können Studierende, die im Besitz eines Semesterticket sind, auf Antrag bei den Verkehrsbetrieben ihr Semesterticket zum Deutschlandticket „upgraden.“ Dafür muss dann nur noch der Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Betrag für das Semesterticket und dem Deutschlandticket gezahlt werden. Im Winter soll es dann zusätzlich eine Vergünstigung von 10% für Studierende geben.

Beispiel:

Semesterticket mtl. Betrag Upgrade zum D-Ticket
SoSe 23 37,69€ +11,31€
WiSe 23/24 39,28€ +4,82€ (mit 10% Vergünstigung)

 

Wann kommt das Upgrade-Modell?

Bevor das Upgrade-Modell kommt, müssen erst noch einige Hürden überwunden werden. Vom Bund gibt es keine Pflicht für die Verkehrsbetriebe, das Upgrade-Modell einzuführen. Das Land Rheinland-Pfalz entscheidet noch über eine Verpflichtung. Aufgrund von vertragsrechtlichen und organisatorischen Gründen ist ein Start zum 1. Mai leider nicht möglich. Die Verkehrsbetriebe müssen zudem die für die Beantragung notwendige Infrastruktur aufbauen. Abseits davon stehen noch rechtliche Bedenken im Raum. Wir stehen mit der Mainzer Mobiliät im engen Austausch und arbeiten an der Einführung einer Lösung noch vor Beginn des Wintersemesters. Studierende, die bis dahin ein das Deutschlandticket nutzen wollen, müssen dies privat erwerben.

Update: In der Sitzung vom 31. März 2023 hat der Bundesrat dem Gesetzesvorhaben zugestimmt.

Gibt es eine Rückerstattung des Semestertickets, wenn man das 49€-Ticket erwirbt?

Nein. Für privat gekaufte 49€-Tickets können wir keine Rückerstattungen ermöglichen. Das im Semesterbeitrag enthaltene Semesterticket muss nach wie vor von allen beitragspflichtigen Studierenden gezahlt werden. Wir als AStA sind uns der daraus erwachsenden Nachteile und finanziellen Mehrbelastung bewusst, haben jedoch kaum Handlungsspielraum und müssen uns nach den Regelungen vom Bund und Land Rheinland-Pfalz richten.

Ob ihr dennoch ein Recht auf Rückerstattung des Semestertickets oder auf einen Zuschuss habt, erfahrt ihr auf https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/verkehr/ und in der Härtefallordnung, https://asta.uni-mainz.de/vs/asta/verkehr/semesterticket-haertefallordnung/.